Recherche Index des sujets (Bd. 86/2005 - Bd. 101/2020) |
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Wahlmöglichkeiten -
Wahlrecht des überlebenden Ehegatten -
Wald Waldfestsetzung Ohne Waldfeststellungsverfahren bleibt ein innerhalb einer Bauzone befindliches Waldgrundstück forstrechtlich Wald Bd. 91
S. 173
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Wandelung -
Wasser -
Wasserbezugsrecht -
Wasserrecht Abgrenzung Wasserkraftrecht Ehehaftes Recht oder Konzession? Abgrenzung (Bern) Bd. 87
S. 310
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Wasserrechtssverleihung -
Wechsel -
Weg -
Wegbedingung -
Wegrecht -
Weide -
Weiterveräussserung -
Werkeigentümerhaftung -
Werkplan -
Werkvertrag Koller Alfred, Vertragliche Regelung der Gewährleistung beim Kauf einer Neubaute Bd. 90
S. 197
Vischer Markus, Mängelrechte beim Kauf eines Stockwerkanteils Bd. 96
S. 217
Abtretung von Garantieansprüchen Abtretung von Garantieansprüchen durch den Totalunternehmer. Eine Entlassung aus der Haftung muss unzweifelhaft und klar und eindeutig formuliert sein Bd. 91
S. 273
Gewährleistung Der werkvertragliche Nachbesserungsanspruch betreffend gemeinsamer Bauteile steht jedem Stockwerkeigentümer ungeteilt und unabhängig der jeweiligen Wertquote zu. Bd. 101
S. 110
Nebeneinander von werkvertraglicher und kaufvertraglicher Gewährleistung beim Kauf einer Neubaute Bd. 90
S. 198
Grundstückkauf mit Werkvertrag Kauf von Grundstücken mit projektierter oder angefangener Baute. Echte und unechte Werkverträge. Vertragsgestaltung. Bd. 92
S. 69
Grundstückkauf mit Werkvertrag, kombinierte Kauf- und Werkverträge Abgrenzung Grundstückkauf und Werkvertrag. Ein gemischter Grundstückkauf mit Bauleistungspflicht liegt vor, wenn dem Erwerber ein Einfluss auf den Arbeitsprozess eingeräumt wird, und zwar auch bei einer bloss teilweisen Herstellung eines Neubaus. Bd. 101
S. 107
Nachbesserungsrecht bei Stockwerkeigentum für die gemeinsamen Bauteile. Anspruch steht jedem Stockwerkeigentümer ungeteilt zu Bd. 100
S. 312
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Werkzugehör, Art. 676 ZGB -
Wertpapier -
Wertquoten -
Wesentliche Punkte -
Widerruf -
Widerruf der Grundbuchanmeldung -
Widerrufliche Vereinbarung -
Widerspruchsverfahren -
Widmung -
Wiedereintragung -
Willensmangel -
Willensvollstrecker Biber René, Der Umgang des Willensvollstreckers mit Liegenschaften im Nachlass Bd. 86
S. 1
Absetzung Beispiel von schweren Pflichtverletzungen Bd. 94
S. 315
Prävention vor Sanktion Bd. 94
S. 314
Widerruf Testamentsvollstrecker bei verstorbener Person mit letztem Wohnsitz in Monaco Bd. 97
S. 143
Willensvollstrecker wegen schweren Pflichtverletzungen Bd. 94
S. 312
Annahme Annahme des Mandats als Willensvollstrecker. Bd. 101
S. 390
Behördliche Mitteilung löst das gesetzliche Annahmeverfahren aus. Voraussetzungen für die Annahme. Erstreckt das Gericht die Frist zur Annahme oder Ablehnung des Mandates ist eine stillschweigende Annahme ausgeschlossen Bd. 99
S. 234
Der Bezeichnete ist von der Eröffnung des Erbgangs an Willensvollstrecker. Bd. 101
S. 390
Aufgaben Allgemein Im Verhältnis zu den Erben Bd. 86
S. 4
Im Verhältnis zu Dritten Bd. 86
S. 6
Im Verhältnis zum überlebenden Ehegatten Bd. 86
S. 5
Aufnahme Nachlassinventar. Öffnung des Schrankfaches Bd. 96
S. 244
Auszahlung eines zugewendeten Vermögensüberschusses nur im Einverständnis mit den Erben Bd. 100
S. 5
Bei einstimmigen Beschlüssen der Erben Abweichungen vom Testament Bd. 86
S. 5
Hat bei der Teilung nur dienende, vermittelnde und vorbereitende Aufgabe. Bd. 92
S. 16
Vollzug eines Vermächtnisses Liegenschaft. Einholen der Zustimmung der Erben, wenn die Pflichtteile verletzt sind. Bd. 86
S. 11
Zügige Abwicklung des Auftrages Bd. 100
S. 5
Aufsichtsbehörde, Beschwerde Keine Auslegung letztwilliger Verfügungen Bd. 96
S. 245
Befugnisse und Verfügungsrecht Anfechtung der Erbenbescheinigung durch den Willensvollstrecker Bd. 94
S. 141
Auslegung von Testamenten Bd. 94
S. 317
Ausrichtung von Vermächtnissen Abgrenzung gegenüber Teilungsvorschriften Bd. 87
S. 96
Bei einstimmigen Beschlüssen der Erben Abweichungen vom Testament Bd. 86
S. 5
Einwilligung bei der Eintragung der Teilung im Grundbuch Bd. 97
S. 124
Ermessenspielraum Bd. 94
S. 315
Gegen den Willen der Erben nur Verfügungen zur Geldbeschaffung. Bd. 92
S. 17
Grundbuchamt Im Allgemeinen Kann Teilung vorbereiten und ohne Zustimmung der Erben nicht selbst zum Abschluss bringen. Sind die Erben verstritten, kann er das Mandat niederlegen oder sich auf die Verwaltung des Nachlasses beschränken Bd. 96
S. 241
Teilungsvorschrift Vollzug einem Teilungsrecht nach Wahl des begünstigten Erben. Bd. 86
S. 12
Vollzug einer Teilungsanordnung des Erblassers, welche ein Liegenschaft betrifft. Bd. 86
S. 11
Übertragung von Grundstücken an Erben Aufgrund testamentarischer Teilungsvorschriften ist der Willensvollstrecker ohne schriftliche Zustimmung der Miterben nicht berechtigt. Bd. 87
S. 93
Ungültigkeitsklagen Beschränkung, wenn mit einer Ungültigkeitsklage gerechnet wird. Bd. 86
S. 3
Verfügung Begründung von Dienstbarkeiten mit geringerer Tragweite. Bd. 86
S. 16
Begründung von Stockwerkeigentum an einer Nachlassliegenschaft Bd. 86
S. 1
Bei Verfügungskompetenzen bei Liegenschaften. Bd. 86
S. 6
Belastung einer Nachlassliegenschaft mit beschränkten dinglichen Rechten oder Vormerkungen. Bd. 86
S. 15
Belastungen von grösserer Auswirkung wie Baubeschränkungen, Näherbaurechte, Nutzniessungsrechte, Vereinbarung und Vormerkung von Kaufsrechten, limitierte Vorkaufsrechte. Bd. 86
S. 16
Errichtung von Grundpfandrechten Bd. 86
S. 16
Verkauf einer Nachlassliegenschaft Bd. 86
S. 14
Vollzug einer formgültigen Verpflichtung über Liegenschaften. Bd. 86
S. 10
Vormerkung eines Mietvertrages Bd. 86
S. 16
Vermächtnis Vollzug einer vermachten Liegenschaft Bd. 86
S. 10
Vollzug Erbteilung Vollzug der Realteilung mit Liegenschaftenzuweisung. Bd. 86
S. 14
Vollzug des Erbteilungsvertrages mit Liegenschaftenzuweisungen. Bd. 86
S. 13
Erbschaftsverwaltung, ZGB 554 Willensvollstrecker wird nicht automatisch zum Erbschaftsverwalter. Ernennung von Drittpersonen Bd. 100
S. 216
Ernennung Beschwerdelegitimation des Nacherben auf den Überrest Bd. 94
S. 324
Erbvertrag In Erbverträgen Bd. 86
S. 3
Person Direkte oder indirekte Bezeichnung der Person. Bd. 86
S. 4
Testament In eigenhändigen oder öffentlichen letztwilligen Verfügungen. Bd. 86
S. 3
Form der Mitteilung Zur 14-Tagesfirst Bd. 101
S. 399
Rechtsnatur und Stellung Bd. 86
S. 2
Hat gegenüber den Erben eine selbständige Stellung. Im Gegensatz zum Erblasser haben die einzelnen Erben kein Weisungsrecht Bd. 96
S. 241
Verantwortlichkeit Genehmigung Abrechnung durch den Alleinerben und nicht durch die Quotenvermächtnisnehmer. Pflichtwidrige Berechnung des Honorars Bd. 100
S. 11
Haftung gegenüber den Erben in analoger Anwendung des Auftragsrechts. Besondere Sorgfalt kann bei einem Rechtsanwalt oder Notar erwartet werden Bd. 100
S. 8
Vergütung Angemessene Entschädigung. Absprache mit den Erben Bd. 94
S. 319
Honorar bei Alleinerbenschaft mit Quotenvermächtnissen. Klage Bd. 100
S. 11
Verwaltung Bei erhobener Ungültigkeitsklage zum Testament nur noch sichernde und sonstige zur ordentlichen Verwaltung gehörende Massnahmen Bd. 94
S. 317
Eintragung der Erbengemeinschaft im Grundbuch Bd. 86
S. 8
Eintragung des Willensvollstreckers im Grundbuch Bd. 86
S. 8
Willensvollstrecker als Erbschaftsverwalter. Fähigkeiten und Interessenskonflikte Bd. 94
S. 60
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Willkür Rechtsungleiche Behandlung von vergleichbaren Institutionen. UnterschriftsUnterschriftsbeglaubigung. Bd. 89
S. 280
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Winterwegrecht -
Wirtschaft -
Wirtschaftliche Einheit -
Wirtschaftliche Handänderung -
Wirtschaftsfreiheit Entzug des Wahlfähigkeitszeugnisses als Notar. Keine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit (Zürich) Bd. 93
S. 63
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Wohlerworbene Rechte -
Wohlerworbenes Recht -
Wohneigentumsförderung -
Wohnrecht Im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht Bd. 95
S. 223
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Wohnsitz Wohnsitzbegriff Bd. 94
S. 60
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Wohnungsbau
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