Recherche Index des sujets (Bd. 86/2005 - Bd. 104/2023) |
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Abgrenzung -
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Ablösung -
Ablösung von Dienstbarkeiten -
Abrundung landwirtschaftlicher Betriebe -
Abschrift -
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Absichtliche Täuschung -
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Abtretung -
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Accession, principe d` -
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Acquisition d’immeubles par des personnes à l’étranger -
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Acte juridiques pour cause de mort -
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Agricole, exploitation -
Agricole, immeuble -
Agricole, zone -
Agriculture -
Akkreszenz -
Aktiengesellschaft Lukas Müller, Philippe J.A. Kaiser, Diego Benz, Öffentliche Beurkundung von virtuellen Generalversammlungsbeschlüssen nach neuem Aktienrecht (Kann eine Urkundsperson aus der Ferne wahrnehmen und beurkunden?) Bd. 104
S. 65
Mathieu Blanc, Rafaella Demierre, Le nouveau droit de la société anonyme et son impact sur l’activité notariale Bd. 104
S. 197
Melda Semi, Lukas Müller, Das neue Aktienrecht vom 19. Juni 2020 aus Sicht des Beurkundungsrechts Bd. 103
S. 329
Allgemein Aktienrechtsrevision: Weiterhin keine erleichterte Gesellschaftsgründung Bd. 103
S. 331
Genossenschaftsrech: Strengerer Formzwang Bd. 103
S. 332
Verbot des Mantelhandels Bd. 103
S. 335
Generalversammlung Ausländischer Tagungsort Bd. 103
S. 344
Die Einberufung der Generalversammlung ist missbräuchlich,
wenn der Gesuchsteller beabsichtigt, als einziger Verwaltungsrat selber ernannt zu
werden und die gegen ihn eingeleiteten Verfahren abzuschliessen. Bd. 101
S. 134
Die Rechte der Aktionäre Bd. 104
S. 217
Elektronische Durchführung der Generalversammlung Bd. 103
S. 345
Identifikation der Teilnehmer Bd. 103
S. 348
Mehrere Tagungsorte Bd. 103
S. 343
Technische Störungen Bd. 103
S. 349
Virtuelle Generalversammlung Bd. 103
S. 346
Zirkularbeschlüsse Bd. 103
S. 349
Zu den diversen Änderungen der Generalversammlung Bd. 104
S. 212
Zur Gesetzesänderung im Allgemeinen Bd. 103
S. 342
Kapital Bewertungszeitpunkt für die Leistung einer Einlage; gesetzliche und statutarische Anforderung an die geleisteten Einlagen muss neu im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Errichtungsaktes erfüllt sein und nicht im Zeitpunkt der Handelsregistereintragung Bd. 103
S. 338
Das Aktienkapital kann auch in ausländischer Währung festgesetzt werden Bd. 104
S. 201
Fremdwährungen; im neuen Recht können US-Dollar, Euro, britisches Pfund und japanischer Yen als wesentliche Währung gewählt werden Bd. 103
S. 338
Im revidierten Recht muss der Nennwert grösser sein als null Bd. 104
S. 202
Im revidierten Recht muss der Nennwert grösser sein als null sein Bd. 103
S. 338
Sacheinlagen und die Aufhebung der Vorschriften über die beabsichtigte Sachübernahme Bd. 103
S. 340
Kapitalerhöhung Änderungen bei den Feststellungen und der Statutenänderung bei der Kapitalerhöhung Bd. 103
S. 341
Die Änderungen bei der Kapitalerhöhung Bd. 104
S. 206
Die Frist zur Anmeldung der ordentlichen Kapitalerhöhung beträgt neu sechs Monate Bd. 103
S. 341
Kapitalband statt genehmigte Kapitalerhöhung Bd. 103
S. 341
Kapitalherabsetzung Die Änderungen bei der Kapitalherabsetzung Bd. 104
S. 207
Öffentliche Beurkundung von virtuellen GV-Beschlüssen Die Beurkundung der virtuellen Generalversammlung konkret Bd. 104
S. 74
Die Pflicht zur Beurkundung Bd. 104
S. 71
Die Urkundsperson muss sich innerhalb «ihres Kantons» auf dessen Territorium sie amtet, in die virtuelle Versammlung einloggen Bd. 104
S. 80
Fragen zur Regelung von Art. 702 Abs. 3 OR; muss das Protokoll vom Protokollführer und Vorsitzenden (mit-)unterzeichnet werden? Bd. 104
S. 74
Statuten Die Anpassungen der Statuten im Zusammenhang mit der Übergangsfrist Bd. 104
S. 199
Die statutarische Schiedsklausel Bd. 104
S. 221
Im revidierten Recht muss der Nennwert lediglich grösser als null sein Bd. 103
S. 338
neue Gesetzesbestimmungen zu den Statuten betreffend Aktienkapital in Fremdwährung, das Kapitalband, die Schiedsklausel, der Tagungsort im Ausland sowie die virtuelle Generalversammlung Bd. 103
S. 336
Zum Mindestinhalt der Statuten Bd. 104
S. 198
Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat im neuen Recht Bd. 104
S. 219
Verwaltungsratsbeschlüsse im revidierten Aktienrecht Bd. 103
S. 350
Virtuelle Versammlungsbeschlüsse nach neuem Aktienrecht Beurkundung unter den Covid-Verordnungen Bd. 104
S. 69
Die Urkundsperson hat keine Kompetenz, dem Verwaltungsrat vorzuschreiben, welche elektronische Mittel zu verwenden sind Bd. 104
S. 70
Die virtuelle Generalversammlung Bd. 104
S. 69
Exkurs: Die virtuelle Versammlung des Verwaltungsrates Bd. 104
S. 71
Umfang der Prüfungspflicht insbesondere Bd. 104
S. 68
Versammlung nach altem Recht sowie allgemeine Grundsätze Bd. 104
S. 66
Voraussetzung zur Abhaltung einer solchen Generalversammlung (nötige Statutenbestimmung, Bezeichnung unabhängiger Stimmrechtsvertreter) Bd. 104
S. 69
Zur Frage, ob der Vorsitzende und die Urkundsperson am selben Ort anwesend sein müssen Bd. 104
S. 69
Glanzmann Lukas, Die kleine Aktienrechtsrevision Bd. 88
S. 69
Käch Hans-Jakob, GmbH-Revision und weitere Änderungen des Gesellschafts- und Handelsregisterrechts. Bd. 89
S. 1
Schmid Jürg, Elektronische öffentliche Urkunden im Verkehr mit den Registerbehörden. Bd. 89
S. 257
Aktienbuch Inhalt hat bloss Bedeutung einer widerlegbaren Vermutung. Wenn die Gesellschaft weiss oder wissen müsste, dass ein Eintrag falsch ist, darf sie sich nicht auf den Eintrag verlassen. Bd. 93
S. 337
Aktienverkauf Auflösung und Liquidation Organisationsmängelverfahren nach Art. 731b OR. Fehlende Revisionsstelle, Patt-Situation. Verhältnis zur Auflösungsklage Bd. 94
S. 344
Einmann-Akiengesellschaft Eintragung ins Handelsregister Faktisches Organ Firma Änderung Auswirkungen auf den Abschluss von Verträgen durch Vertreter Bd. 86
S. 378
Fusion Fusion, Umwandlung, Spaltung, Vermögensübertragung Generalversammlung Aktien im Eigentum einer Erbengemeinschaft. Bestellung eines gemeinsamen Vertreters, ansonsten Aktien nicht vertreten sind Bd. 100
S. 229
Anfechtung bildet die Regel, Nichtigkeit die Ausnahme Bd. 100
S. 229
Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen. Gebot der schonenden Rechtsausübung der Aktienrechte Bd. 99
S. 186
Ausstand der Urkundsperson, wenn sie Aktionär oder Verwaltungsrat ist Durchführung der Generalversammlung an mehreren Tagungsorten. Hauptversammlungs- und Nebenversammlungsorte. Problemstellungen bei Erstellung einer öffentlichen Urkunde über die Abwicklung. Bd. 89
S. 268
Durchführung einer Generalversammlung unter Verwendung elektronischer Mittel. Bd. 89
S. 266
Elektronische Generalversammlung. Nicht zulässig, wenn die Beschlüsse der öffentlichen Beurkundung bedürfen, Bd. 89
S. 267
Erben müssen als notwendige Streitgenossenschaft auf Aufhebung der Beschlüsse klagen Bd. 100
S. 229
Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der Beschlüsse. Wirkungen der gerichtlichen Aufhebung Bd. 94
S. 383
Stattfindende Generalversammlung mit Zuschaltung von Aktionären durch Videoübertragung. Öffentliche Urkunde über die Abwicklung ist möglich. Bd. 89
S. 267
Stimmrechtsaktien. Wahl der Revisionsstelle. Kein Stichentscheid durch den Verwaltungsratspräsidenten Bd. 99
S. 186
Universalversammlung. Beschluss ist nichtig, wenn nicht alle Aktionäre teilgenommen haben oder vertreten waren. Bd. 93
S. 338
Urkundsperson Genuss- und Partizipationsschein Geschäftsführung und Vertretung Gesetzgebung Gründung Apport-Gründung Durch natürliche oder juristische Person oder Handelsgesellschaft. Bd. 89
S. 8
Ein Gründer genügt Bd. 88
S. 70
Einfache Gesellschaft kann nicht Gründerin sein. Bd. 89
S. 8
Gesamthandschaft als Gründerin Bd. 88
S. 71
Gründervorteile. Statutenzwang. Teilnichtigkeit der Vereinbarung mit Bezug auf die Teile, die dem Statutenzwang unterliegen. Bd. 88
S. 232
Sachübernahme oder beabsichtigte Sachübernahme. Liegt nur noch dann vor, wenn der Vermögenswert vom Aktionär oder einer diesem nahe stehenden Person übernommen wird. Offene Fragen Bd. 88
S. 73
Scheinliberierung der Aktien. Erschleichen einer falschen Beurkundung. Bd. 90
S. 185
Scheinliberierung von Aktien Bd. 96
S. 163
Holding Immobilien-Aktiengesellschaft Inhaberaktien Übertragung von nicht verbrieften Inhaberaktien Bd. 99
S. 161
Kapital Kapital- und Agioeinzahlungen Bd. 88
S. 83
Kapitalerhöhung Ausschluss des Bezugsrechts bei Harmonika-Kapitalerhöhung und Splitting-Fusion Bd. 88
S. 80
Erhöhung ist weder widerrechtlich noch missbräuchlich, wenn ein Aktionär sein Bezugsrecht nicht ausüben kann oder will. Unterbrechung des Verfahrens durch den Notar führt nicht zur Ungültigkeit der Beschlüsse. Bd. 90
S. 177
Genehmigte Kapitalerhöhung. Statutenänderung durch Verwaltungsrat ohne Beurkundung? Bd. 89
S. 9
Nachliberierung durch Umwandlung von Eigenkapital. Generalversammlungsbeschluss ohne Beurkundung. Bd. 89
S. 10
Ordentliche Kapitalerhöhung: Regelung der Bezugsrechte. Bd. 89
S. 9
Verweigerung der Eintragung, wenn die Sacheinlage nicht den Wert erreicht, den sie gemäss Sacheinlagevertrag haben muss. Mangel kann nicht mit einem Kaduzierungsverfahren behoben werden. Bd. 88
S. 243
Von einer nicht ermächtigten Person unterzeichnete Zeichnungsscheine Bd. 96
S. 157
Zwingendes Bezugsrecht bei vollständiger Wiedererhöhung des Aktienkapitals Bd. 88
S. 80
Kapitalherabsetzung Abschaffung der Phantomaktien Bd. 88
S. 79
Beachtung des Gleichbehandlungsprinzips. Rechtsmissbräuchliche Kapitalherabsetzung. Nicht gegeben, wenn diese durch wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist. Bd. 90
S. 316
Kapitalverlust, Überschuldung Liquidation Quorum für Beschlussfassung Bd. 88
S. 79
Organisation Mängel in der Organisation. Richterliche Anordnungen. Bd. 88
S. 81
Protokollführung Revisionsstelle, Besonders befähigter Revisor Anfechtung der Wahl Wählbarkeitsvoraussetzungen. Wirtschaftliche Abhängigkeit aufgrund der Honorareinnahmen. Bd. 86
S. 386
Statuten Anpassung der Statuten an das neue Revisionsrecht ausnahmsweise durch das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan. Bd. 89
S. 5
Bestimmungen zur Revision Bd. 89
S. 4
Firmabezeichnung Bd. 88
S. 82
Offene Musterformulierung für Revisionsstelle Bd. 89
S. 5
Statutenzwang für Gründervorteile Bd. 88
S. 232
Streichung der beabsichtigen Sachübernahme, wenn die Gesellschaft auf die Sachübernahme endgültig verzichtet hat. Bd. 88
S. 74
Wirksamwerden von Statutenänderungen gegenüber Dritten. Bd. 88
S. 85
Übergangsrecht Verantwortlichkeit Prospekthaftung. Legitimation zur Klage. Einschränkung der Klagebefugnisse im Konkursfall. Bd. 88
S. 226
Verwaltung, Verwaltungsrat Domizil- und Nationalitätserfordernis Bd. 88
S. 75
Keine Nationalitäts- bzw. Wohnsitzerfordernisse für die Verwaltungsräte. Es genügt ein Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz. Nach der Praxis des Eidg. Amtes für das Handelsregister genügt eine Person mit Einzelunterschrift und Wohnsitz in der Schweiz oder zwei Personen mit Kollektivunterschrift zu zweien und Wohnsitz in der Schweiz. Bd. 89
S. 10
Pflichtaktien Bd. 88
S. 74
Vertretung durch einen Verwaltungsrat? Bd. 88
S. 76
Verwaltungsrat besteht nur aus einem Mitglied. Anspruch auf Vertretung, auch wenn die Eintragung im Handelsregister noch nicht erfolgt ist. Bd. 89
S. 38
Fehlen der formellen Sitzung und des Protokolls führt nicht zu Nichtigkeit der Beschlüsse. Bd. 89
S. 38
Wiedereintragung einer im Handelsregister gelöschten Aktiengesellschaft Gläubiger muss Bestand seiner Forderung und sein Interesse glaubhaft machen. Abtretung der Gesellschaftsforderung auf Schadenersatz gegenüber Organen. Bd. 89
S. 30
Zweck Zweimann-Aktiengesellschaft -
Akzessionsprinzip Art. 676 Abs. 1 ZGB ist eine Ausnahmeregelung des Akzessionsprinzips Bd. 97
S. 252
Leitungen im Boden Bd. 97
S. 225
Leitungen ohne Bodenkontakt Bd. 97
S. 226
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Akzessiorietät -
Algérie -
Algerien -
Aliénation -
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stöckli Hubert und Aeschimann Lisa, Art. 8 UWG und die öffentliche Beurkundung – Überlegungen zur AGB-Kontrolle bei Grundstückkaufverträgen Bd. 95
S. 73
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Alters- und Hinterlassenenversicherung -
Alters- und Hinterlassenenvorsorge -
Alterspriorität -
Altlasten Bürgi-Schneider Gudrun, Belastete Standorte und die Änderung des Umweltschutzgesetzes mit Einfügung des Art. 32b bis und der Revision der Art. 32c-32e. Bd. 89
S. 129
Abgabe zur Finanzierung der Massnahmen. Bd. 89
S. 142
Anmerkung beim belasteten Grundstück Bd. 95
S. 441
Ausgangslage für die Änderung des Umweltschutzgesetzes. Bd. 89
S. 129
Bewilligungspflicht bei der Teilung von belasteten Grundstücken Bd. 95
S. 441
Definitionen und Begriffe Bd. 89
S. 130
Kataster Arten Altlastenkataster und Kataster der belasteten Standorte. Auslegung Bd. 87
S. 423
Kostentragung für die Sanierung von Altlasten. Kostenpflicht des Standortinhabers. Bemessung seines Kostenanteils Bd. 96
S. 281
Realleistungs- und Kostentragungspflichten Finanzierung bei Aushubmaterial von belasteten Standorten. Bd. 89
S. 131
Pflicht zur Sanierung Bd. 89
S. 134
Tragung der Kosten Bd. 89
S. 136
Gemeinwesen hat die Ausfallkosten zu übernehmen. Bd. 89
S. 140
Kostenteilerverfügung Bd. 89
S. 140
Verhaltensstörer bzw. Verursacher Bd. 89
S. 139
Zustandsstörer bzw. Rechtsnachfolger Bd. 89
S. 138
Voruntersuchung Pflicht zur Durchführung Bd. 87
S. 304
Abgrenzung der Pflichten zwischen Grundeigentümerin und Baurechtsnehmerin. Einzelne Phasen der Durchführung. Begriff des Standortinhabers. Die Bodeneigentümerin kann zur Durchführung der Voruntersu-chung verpflichtet werden, wenn die Baurechtsnehmerin nicht Verursacherin der Altlast ist und deren Rechtsvorgängerin durch Konkurs aufgelöst worden ist. Bd. 87
S. 304
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Altrechtliche Dienstbarkeit -
Altrechtliches Verhältnis -
Ambassade -
Amélioration du sol -
Amélioration foncière -
Aménagement du territoire -
Amerika -
Amérique -
Amtliche Erbschaftsverwaltung -
Amtliche Erbteilung -
Amtliche Liquidation, Art. 593 ZGB Auskunftsrechte des Liquidators. Berufsgeheimnis eines Anwaltes. Bd. 92
S. 58
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Amtliche Schätzung -
Amtliche Vermessung -
Amtlicher Wert -
Amtliches Inventar -
Amtsbezirksgrenze -
Amtsentsetzung -
Amtsgeheimnis -
Amtskreis -
Amtspflicht -
Amtspflichtverletzung -
Amtssprache -
Aneignung -
Anfechtung -
Anfechtungsklage Absichtspauliana Bd. 95
S. 181
Erbrechtliche und paulianische Anfechtungsklage bei einem Erbverzicht zugunsten der eigenen Nachkommen Bd. 95
S. 180
Gegenstand Verkauf Grundstück mit Wohnrechtseinräumung Anfechtbarkeit eines Kaufvertrages, mit welchem dem Veräusserer ein Wohnrecht eingeräumt wird. Bd. 86
S. 165
Unentgeltliche Verfügung Bd. 95
S. 181
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Angefangene Baute -
Angeld -
Angleterre -
Animaux -
Anlage -
Anlage ausländischer Gelder -
Anlagefonds -
Anmassung notarieller Funktionen -
Anmeldung -
Anmerkung -
Annahme von Geschenken -
Annotation -
Annulation -
Anrechnungswert -
Anschlussgeleise -
Anteil der Miterben am Gewinn -
Antenne collective -
Antragsprinzip -
Anvertraute Sache -
Anwachsung -
Anwartschaft Anwartschaft des Ehegatten auf den Vorschlagsanteil -
Anweisung -
Anzeigen -
Anzeigepflicht bei strafbaren Handlungen -
Apatrides -
Appartement -
Appel aux créanciers -
Application du droit -
Apport des époux -
Apports -
Apports de la femme -
Apports en nature -
Apports, inventaire des -
Appréciation du juge -
Apprentissage -
Appropriation -
Arbeitsbeschaffung -
Arbeitsvertrag -
Arbitrage -
Arbitraire -
Arbre -
Archéologie du droit -
Architecte -
Architekt Architektenvertrag mit Grundstückkauf Haftung des Architekten für Mängel eines Bauwerks Honorar Rechtsnatur des Architektenvertrages Rücktrittsrecht -
Argent -
Argentine -
Argentinien -
Arrest Widerspruchsverfahren Vormerkung Kein Widerspruchsverfahren, wenn ein durch einen Arrest gepfändetes Grundstück nach Vormerkung der Verfügungsbeschränkung durch den Schuldner veräussert wird. Bd. 86
S. 366
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Arrhes -
Arrondierung -
Arrondissement de domaines agricoles -
Arrondissement du register foncier -
Artisan -
Artisans, hypothèque légale des -
Asile de famille -
Assemblée fédérale -
Assemblée générale -
Assignation -
Association -
Association suisse des conservateurs du register foncier -
Associé -
Assujettissement -
Assurance -
Assurance sociale -
Assurance-invalidité -
Assurance-vie -
Assurance-vieillesse et survivants -
Atteinte aux obligations professionnelles -
Attique -
Attribution de la propriété -
Aufhebung -
Auflage Auflagen in Verfügungen von Todes wegen Gegenstand -
Auflösung -
Aufsicht -
Aufteilungspläne -
Auftrag Abgrenzung Gefälligkeit Abgrenzung zwischen Auftrag und unverbindlicher Gefälligkeit. Wirkung des Zuwartens zur Geltendmachung von Schadenersatz. Bd. 87
S. 405
Gegenleistung Ersatz Auslagen und Verwendungen Gesetzliche Regelung über den Ersatz der Auslagen und Aufwendungen ist dispositiver Natur. Bd. 86
S. 104
Gegenstand Liegenschaftenschätzung Verwendung einer Liegenschaftenschätzung durch einen Dritten. Bd. 86
S. 12
Reservationsvertrag Mäklervertrag oder einfacher Auftrag? Bd. 86
S. 104
Vorvertrag? Form? Bd. 86
S. 109
Haftung des Auftragnehmers Ansprüche von Dritten Verwendung einer Liegenschaftenschätzung durch einen Dritten. Schutzwirkungen und Haftung des Liegenschaftenschätzers gegenüber dem Dritten. Bd. 86
S. 123
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Augmentation du capital -
Ausfertigung Gesetzgebung Elektronische Urkunden und Beglaubigung Bd. 88
S. 404
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Ausgeschlagene Erbschaft -
Ausgleichung Fabrizio Andrea Liechti, Realkollation von Grundstücken: Erb-, grundbuch- und prozessrechtliche Bemerkungen Bd. 101
S. 5
Ausgleichung, wenn bei Berücksichtigung einer erblasserischen Teilungsregelung eine von diesem nicht beabsichtigte wertmässige Ungleichheit der Erbteile entsteht Bd. 104
S. 350
Gegenstand Besondere Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bei gemischten Schenkungen und beantragter Realkollation Bd. 101
S. 17
Für die Wertausgleichung (Idealkollation) ist das Todestagprinzip anwendbar. Hingegen ist für den Naturalausgleich (Realkollation) das Teilungstagprinzip anwendbar. Bd. 101
S. 6
Gestaltungsrecht des ausgleichungspflichten Miterben Bd. 101
S. 7
Beim Wahlrecht zwischen Real- und Idealkollation handelt es sich um ein bedingungsfeindliches, unwiderrufliches und empfangsbedürftiges Gestaltungsrecht Bd. 101
S. 7
Seitens der Miterben handelt es sich um eine empfangsbedürftige Gestaltungserklärung Bd. 101
S. 8
Grundbuchrechtliches Vorgehen bei einer aussergerichtlichen Realkollation Bd. 101
S. 9
Die Belege für den Rechtsgrundausweis Bd. 101
S. 12
Formvorschrift für die Realkollation von Grundstücken Bd. 101
S. 10
Zulässigkeit der Direktüberführung Bd. 101
S. 15
Prozessuales Bd. 101
S. 21
Realkollation in der Erbteilung und deren steuerrechtliche Behandlung (Bern) Bd. 102
S. 98
Horat Felix, Grundstückschenkungen mit Nutzniessungsvorbehalt – Rechtsnatur und Hinweise zur Nachlassplanung Bd. 100
S. 181
Ausgleichung des als Erbvorbezug erhaltenen unüberbauten Grundstückes. Wird das Grundstück vom Erwerber parzelliert, überbaut und verkauft, so richtet sich die Ausgleichung nach dem Verkehrswert des unüberbauten Grundstückes im Zeitpunkt der Veräusserung. Methode der Verkehrswertschätzung. Bd. 89
S. 348
Ausgleichungsanordnungen Auslegung bei der Zuwendung eines Grundstückes. Bd. 92
S. 47
Der Erblasser ist frei, die Ausgleichung anzuordnen oder zu erlassen und seine Anordnungen oder seinen Dispens zu widerrufen, solange er sich gegenüber keinem Erben gebunden hat. Auslegung einer vertraglichen Regelung hat nach obligationen-rechtlichen Regeln zu erfolgen. Ist der Erlass der Ausgleichung in einem Vertrag zwischen Erblasser und Begünstigtem enthalten, so ist er vermutungsweise vertraglicher Natur und damit unwiderruflich. Beurteilung der Interessen der Parteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bd. 89
S. 352
Form der Ausgleichungsanordnung Bd. 89
S. 355
Ausgleichungspflicht Trotz Nutzniessung zum vollen Wert im Todeszeitpunkt? Bd. 100
S. 187
Befreiung von der Ausgleichung Konkursamtliche Liquidation Haftung der ausschlagenden Erben gegenüber den Gläubigern Bd. 87
S. 116
Die Konkursmasse ist legitimiert die Ansprüche gegen die ausschlagenden Erben einzuklagen. Berechnung des Haftungsbetrages, wenn der Nachlass auch nach Hinzurechnung der lebzeitigen Zuwendungen überschuldet bleibt und der Erblasser von der Ausgleichung befreit hat, soweit die lebzeitigen Zuwendungen den Betrag des Erbteils übersteigen. Bd. 87
S. 116
Berechnungsart Massgebend ist der Verkehrswert (Ausnahme: landwirtschaftliche Grundstücke). Bundesrecht setzt Grundsätze für die Wertschätzung fest. Steuerwert ist irrelevant Bd. 99
S. 48
Gegenstand Erträge aus der lebzeitig zugewendeten Sache, welche ausgeglichen werden muss Bd. 100
S. 188
Gleichbehandlung der Erben Bd. 96
S. 237
Kein ausgleichungspflichtiges Rechtsgeschäft ist die Einräumung eines Kaufsrechtes zum Vorzugspreis auf den Tod des Erblassers an dem von ihm zu Lebzeiten übernommenen Miteigentumsanteil zugunsten der anderen Miterbin Bd. 96
S. 237
Lebzeitige Zuwendung eines Geldbetrages Bd. 92
S. 47
Lebzeitige Zuwendung eines Grundstückes Grundstückswert oder überlassener Nominalbetrag? Bd. 92
S. 47
Wertsteigerung nach der Zuwendung, Ausgleichung nach der Quotenmethode. Bd. 92
S. 47
Verzicht auf ein Gewinnanteilsrecht Bd. 99
S. 182
Geht der ausgleichungspflichtige Erbe bezüglich der zugewendeten Sache einer unternehmerischen Tätigkeit nach, gelangt Art. 630 Abs. 2 ZGB nicht zur Anwendung. Bd. 89
S. 348
Geltendmachung Ausgleichungsbegehren ist an keine Frist gebunden Bd. 99
S. 48
Rückübertragung Zuwendungen an die häusliche Gemeinschaft -
Auskunft -
Auskunftspflicht -
Ausland -
Auslegung Auslegung Gut- und Bösgläubigkeit Bd. 94
S. 15
Auslegung letztwillige Verfügung für Erbbescheinigung Bd. 94
S. 140
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Auslieferung der Erbschaft -
Ausnutzungsübertragung -
Ausnützungsziffer -
Ausschlagung -
Ausschliessungsgründe -
Ausschluss -
Aussergrundbuchlicher Rechtserwerb Änderungen des Mitgliederbestandes von Gesamthandschaften ohne Rechtspersönlichkeit Dienstbarkeiten Ein ausserbuchlicher Erwerb gestützt auf ein Scheidungsurteil kann nur erfolgen,wenn dem übertragenden Ehegatten im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft die Verfügungsberechtigung über das Grundstück noch zukommt. Nicht mehr gegeben bei Konkurs. Bd. 92
S. 337
Einteilung der ausserbuchlichen Erwerbe Enteignung Erbgang Fusion von juristischen Personen Heimfall des Vermögens an das Gemeinwesen bei Aufhebung einer juristischen Person nach Art. 57 ZGB Spaltung Umwandlung von Personengesellschaften und juristischen Personen in andere Rechtsformen Urteil Vermögensübertragung Verwaltungsverfügung -
Ausserordentliche Ersitzung -
Ausservertragliche Haftung -
Aussichtsrecht -
Aussonderung -
Ausstand Der Urkundsperson Als Willensvollstreckerin eingesetzte Urkundsperson (Aargau) Bd. 97
S. 374
Ausdehnung auf eingetragene Partnerschaften Bd. 88
S. 174
Bei Selbstbeteiligung oder Beteiligung von Angehörigen. Bd. 91
S. 48
Beim Vorsorgeauftrag, wenn die Urkundsperson als Vorsorgebeauftragter bezeichnet wird. Bd. 91
S. 98
Vertretung von Parteien im Hauptverfahren durch Hilfsperson der Urkundsperson. Möglichkeit von schriftlicher Spezialvollmacht mit genügend konkretisierten Instruktionen (Aargau) Bd. 97
S. 375
Als Verwaltungsratspräsident bei einer Firma mit klar kommerziellen Zielen (Neuenburg) Bd. 87
S. 178
Die Notariatsaufsichtskommission muss in jedem einzelnen Fall bestimmen, ob der betreffende Notar als Mitglied eines Verwaltungsrates eine kaufmännische oder gewerbliche Tätigkeit ausübt. Die Tätigkeit und nicht die Zugehörigkeit zu einem Verwaltungsrat erweist sich als unvereinbar (Neuenburg). Bd. 87
S. 180
Des Grundbuchverwalters Des Konkursverwalters -
Australie -
Australien -
Ausweis -
Auszug -
Autel -
Auteurs -
Autoabstellplatz -
Autoeinstellhalle -
Autonomie communale -
Autonomie privée -
Autorisation -
Autorisation de construire -
Autorisation pour l`acquisition d`immeuble par des personnes domiciliées à l`étranger -
Autorité de protection de l`adulte -
Autorité de surveillance du register foncier -
Autorité de surveillance du registre foncier -
Autorité parentale -
Autorité tutélaire -
Autorités fédérales -
Autriche -
Avancement d`hoirie -
Avant-projekt -
Aviation -
Avion, hypothèque sur -
Avis -
Avis obligatoire -
Avocat
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Résultat dossier
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