Belege
Die Bestimmungen zur Unveränderbarkeit beziehen sich auf die Einträge im Handelsregister, nicht auf die Belege (Zürich) Bd. 104
S. 228
Für die Verweigerung des direkt aus der Verfassung abzuleitenden Anspruches auf (nachträgliche) Schwärzung oder anderweitige Unkenntlichmachung von personenbezogenen Daten in den Handelsregisterbelegen findet sich keine gesetzliche Grundlage (Zürich) Bd. 104
S. 228
Nachträgliche Schwärzung von nicht eintragungsrelevanten personenbezogenen Daten in einem Handelsregisterbeleg (Zürich) Bd. 104
S. 228
Vermerk «ungültig» genügt nicht zum Widerruf der Verfügung. Formungültiger Widerruf Bd. 104
S. 45
Datenschutz
Den Interessen des Datenschutzes im Bereich des Handelsregisters kommt Bedeutung zu (Zürich) Bd. 104
S. 228
Im Sinne des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes darf das Handelsregisteramt nur diejenigen Daten beschaffen und bearbeiten, die es objektiv tatsächlich benötigt (Zürich) Bd. 104
S. 235
Käch Hans-Jakob, GmbH-Revision und weitere Änderungen des Gesellschafts und Handelsregisterrechts. Bd. 89
S. 1
Schmid Jürg, Elektronische öffentliche Urkunden im Verkehr mit den Registerbehörden. Bd. 89
S. 257
Beschwerde in Handelsregistersachen
Verwaltungsgerichtsbeschwerde (ans Bundesgericht). Streitwertberechnung Bd. 91
S. 309
Einsprache Dritter gegen eine noch nicht vorgenommene Eintragung. Registersperre.
Bd. 89
S. 20
Eintrag von Kombinationen von Kollektivunterschriften. Namentliche Bezeichnung der befugten Personen
Bd. 99
S. 175
Eintragungspflicht
Freie Berufe
Voraussetzungen, unter denen die Ausübung eines freien Berufes (Architekturbüro) der Eintragungspflicht unterliegt. Bd. 86
S. 381
Landwirtschafts- und Gemüsebaubetrieb Bd. 91
S. 63
Einzelfirma
Elektronischer Geschäftsverkehr
Handelsregisteranmeldung
In der Amtssprache des Kantons Bd. 89
S. 18
Unterscheidung persönliche Unterschrift und Firmaunterschrift aufgehoben. Bd. 89
S. 19
Unterzeichnung Bd. 88
S. 83
Unterzeichnung durch zwei Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans. Bd. 89
S. 18
Handelsregistereintrag
Aktiengesellschaft
Kapitalerhöhung aus Eigenkapital Bd. 89
S. 9
Kapitalerhöhung durch Verrechnung Bd. 89
S. 9
Ordentliche Kapitalerhöhung Bd. 89
S. 9
Eintragungen von Amtes wegen.
Löschung einer Gesellschaft mangels verwertbarer Aktiven von Amtes wegen. Bd. 89
S. 19
Geschäftsbezeichnungen und Enseignes können nicht mehr eingetragen werden. Bd. 89
S. 26
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Kapitalerhöhung aus Eigenkapital Bd. 89
S. 14
Kapitalerhöhung durch Verrechnung Bd. 89
S. 14
Nachschusspflichten Bd. 89
S. 12
Revisionsstelle
Identifikation der natürlichen Personen. Nachweis und Angaben zu den natürlichen Personen
Bd. 94
S. 432
Kapitaleinzahlungsbestätigungen als Handelsregisterbelege.
Bd. 88
S. 83
Löschung von Zeichnungsberechtigten.
Bd. 88
S. 84
Pflichten des Handelsregisterführers bei Beteiligten, die in eingetragener Partnerschaft leben.
Bd. 88
S. 176
Prüfungsbefugnisse des Handelsregisterführers
Anschein der Abhängigkeit Bd. 89
S. 7
Fehlen der Revisionsstelle Bd. 89
S. 7
Mängel der Revisionsstelle Bd. 89
S. 7
Prüfung der Wohnsitzerfordernisse
bei den Geschäftsführern / Direktoren einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bd. 89
S. 16
bei den Verwaltungsräten / Direktoren einer Aktiengesellschaft Bd. 89
S. 10
Prüfung, ob Statuten von juristischen Personen den vom Gesetz verlangten Inhalt aufweisen. Bd. 89
S. 4
Übergangsrecht
zur Änderung der Handelsregisterverordnung. Bd. 89
S. 25
Verweigerung der Genehmigung einer Handelsregistereintragung. Rechtsmittel gegen Zwischenverfügungen über das rechtliche Gehör. Verfahren des Handelsregisters, den Anmeldenden Gelegenheit zu geben, sich zu den vorgesehenen Verweigerungsgründen zu äussern.
Bd. 88
S. 238
Vorgehen, wenn kein Rechtsdomizil mehr besteht.
Bd. 89
S. 19
Wiedereintragung einer gelöschten Firma
Nach Konkurs. Glaubhaftmachung von Forderungen und des Interesses. Bd. 89
S. 30
Zuständigkeit Bd. 89
S. 20
Zuständigkeit. Handelsgericht ist nicht zuständig Bd. 97
S. 148
Wirksamwerden von Statutenänderungen gegenüber Dritten.
Bd. 88
S. 85
Wirkungen des Handelsregistereintrages
Positive Publizitätswirkung
Bei Verwendung unvollständiger Firmenbezeichnung durch die eingetragene Person. Bd. 86
S. 341