| 
							                            
								| Recherche Index des sujets (Bd. 86/2005 - Bd. 105/2024) |  
								|  |  
								|  |  |  |    
                       	
							Gage immobilier
							Gage mobilier
							Gage propriété d`un tiers
							Gage sur créance
							Gage, contrat de
							Gage, droit de
							Gages antérieurs
							Gain immobilier, part des héritiers au
							Gain, impôt sur le
							Gain, part des héritiers au
							Garage collectif
							Garantie
							Garantie bancaire
							Garantie de la propriété
							Garantie exclue
							Garantie, transfert à fin de
							Garantievertrag
							Gebäude
							Gebäudeabstand
							Gebietssanierung
							Gebühr Grundbuch / Registre foncier Fribourg Gebühr für die Erstellung Vertragsentwurf durch Notar. Mangels Hinweis einer Zahlungsfrist auf der Rechnung werden Verzugszinsen erst ab Vorladung für den Versöhnungsversuch geschuldet  Bd. 100 
										S. 334
									
									
										    Grundbuchgebühren. Keine Beschwerdelegitimation von Gemeinden und Kanton. Für Kausalabgaben bejaht, sofern zu deren Bemessung unmittelbare bundesrechtliche Vorgaben bestehen (Beispiel Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip)  Bd. 99 
										S. 243
									
									
										    Zürich Berechnungsgrundlage für die Grundbuchkosten, wenn zwischen zwei mehrwertsteuerpflichtigen Parteien neben dem Kaufpreis eine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.  Bd. 88 
										S. 332
									
									
										    Notariat Graubünden Kanton Freiburg Bestreitung der Notargebühren. Die Erstellung eines nicht zustande gekommenen Kaufvertragsentwurfes gehört zu den amtlichen Tätigkeiten und ist somit gebührenpflichtig. Zuständigkeit: Kantonsgericht.  Bd. 101 
										S. 307
									
									
										    Zürich Berechnungsgrundlage für die Notariatskosten, wenn zwischen zwei mehrwertsteuerpflichtigen Parteien neben dem Kaufpreis eine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.  Bd. 88 
										S. 332
									
									
										    Vermessung / Mensuration cadastrale Gebäudeaufnahme Aufnahme eines Gewächshauses ohne feste Verbindung mit dem Boden in den Grundbuchplan. Gebühr.  Bd. 86 
										S. 137
									
									
										   
							Gebührenüberforderung
							Gefahrentragung
							Geldwäscherei Geldwäschereigesetz Berufsgeheimnis Selbstregulierungsorganisation Kontrolle Anwälte und Notare  Bd. 87 
										S. 228
									
									
										   
							Gemeinde Dürr David und Baumann Andreas, Langzeitprobleme des Stockwerkeigentums aus der Sicht von Gemeinden – öffentlichrechtliche und privatrechtliche  Ansätze  Bd. 97 
										S. 297
									
									
										    Verwahrloste Liegenschaften von Stockwerkeigentümern. Probleme für die Stadtentwicklung  Bd. 97 
										S. 298    
							Gemeinderschaft
							Gemeingebrauch
							Gemeinsame Wohnung
							Gemeinschaftliches Eigentum
							Gemeinschaftliches Testament
							Gemeinschaftsvermögen
							Gemengsteuer
							Gemischte Abgabe
							Gemischte Schenkung
							Gemischter Vertrag
							Generalpfandklausel
							Generalunternehmervertrag
							Generalversammlung
							Genossenschaft Käch Hans-Jakob , GmbH-Revision und weitere Änderungen des Gesellschafts- und Handelsregisterrechts.  Bd. 89 
										S. 1
									
									
										    Fuss- und Fahrwegrecht als Personaldienstbarkeit zugunsten einer Genossenschaft nach kantonalem öffentlichen Recht (SZ). Das Recht steht allen Genossenschaftern zu  Bd. 102 
										S. 303    Genossenschafter Organisation Bei Mängeln in der Organisation sind die Vorschriften des Aktienrechts.  Bd. 89 
										S. 18
									
									
										    Statuten Anpassung der Statuten an das neue Revisionsrecht ausnahmsweise durch das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan.  Bd. 89 
										S. 5
									
									
										    Bestimmungen zur Revision  Bd. 89 
										S. 4
									
									
										    Offene Musterformulierung für Revisionsstelle.  Bd. 89 
										S. 5
									
									
										    Übergangsrecht Verwaltung Keine Nationalitäts- bzw. Wohnsitzerfordernisse für die Mitglieder der Verwaltung. Es genügt ein Geschäftsführer oder Direktor mit Wohnsitz in derSchweiz bzw. nach der Praxis des Eidg. Amtes für das Handelsregister genügt eine Person mit Einzelunterschrift ohne Funktionszeichnung.  Bd. 89 
										S. 17
									
									
										    Wohngenossenschaft. Mietvertrag zwischen Genossenschaft und Genossenschafter. Verhältnis zwischen Kündigung Mietvertrag durch die Genossenschaft und Ausschluss aus der Genossenschaft  Bd. 93 
										S. 54    
							Genussschein
							Geoinformation
							Géoinformation
							Geometer Mutationsurkunden Öffentliche Urkunden Der von der Sekretärin nach Anweisung des Geometers in seiner Abwesenheit auf der Urkunde angeführte Faksimilestempel führt zu einer unechten Urkunde. Urkundenfälschung  Bd. 87 
										S. 215
									
									
										   
							Géomètre
							Gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
							Gerichtliche Zusprechung des Eigentums
							Gerichtsstand
							Gesamtbaurecht
							Gesamteigentum
							Gesamtpfandrecht
							Gesamtüberbauung
							Geschäftsfähigkeit
							Geschenke
							Geschwisterkinder
							Gesellschaft mit beschränkter Haftung Käch Hans-Jakob , GmbH-Revision und weitere Änderungen des Gesellschafts- und Handelsregisterrechts.  Bd. 89 
										S. 1
									
									
										    Abtretung von Anteilen an einer GmbH. Form des Vertrages Rechtsmissbrauch. Teilnichtigkeit eines formbedürftigen Vertrages.  Bd. 86 
										S. 129
									
									
										    Angabe der Rechtsform in der Firma  Bd. 89 
										S. 20    Ausscheiden von Gesellschaftern  Bd. 89 
										S. 17    Begriff Zweck kann auch ideell oder gemeinnützig sein.  Bd. 89 
										S. 11
									
									
										    Erhöhung des Stammkapitals Keine genehmigten oder bedingten Kapitalerhöhungen möglich.  Bd. 89 
										S. 14
									
									
										    Prüfung des Kapitalerhöhungsberichtes durch einen zugelassenen Revisor, auch wenn die Gesellschaft über keine Revisionsstelle verfügt.  Bd. 89 
										S. 14
									
									
										    Zweistufiges Verfahren  Bd. 89 
										S. 13
									
									
										    Genussschein Genussscheine möglich, hingegen keine Partizipationsscheine.  Bd. 89 
										S. 12
									
									
										    Geschäftsführung und Vertretung Delegation zur Ernennung von Direktoren, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten durch die Statuten.  Bd. 89 
										S. 17
									
									
										    Die Statuten können bestimmen, dass die Geschäftsführer die Vertretungsbefugnisse der Geschäftsführer regeln.  Bd. 89 
										S. 16
									
									
										    Einstellung von Direktoren, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten in ihrer Funktion durch Beschluss der Geschäftsführung.  Bd. 89 
										S. 17
									
									
										    Geschäftsführer haben Einzelunterschrift. Dispositive Regelung.  Bd. 89 
										S. 16
									
									
										    Geschäftsführer sind nicht mehr der Konkursbetreibung unterstellt.  Bd. 89 
										S. 16
									
									
										    Kein Vetorecht von Gesellschaftern gegen Beschlüsse der Geschäftsführer.  Bd. 89 
										S. 16
									
									
										    Keine Nationalitäts- bzw. Wohnsitzerfordernisse für die Geschäftsführer. Es genügt ein Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz bzw. nach der Praxis des Eidg. Amtes für das Handelsregister genügt eine Person mit Einzelunterschrift und Wohnsitz in der Schweiz oder zwei Personen mit Kollektivunterschrift zu zweien und Wohnsitz in der Schweiz.  Bd. 89 
										S. 16
									
									
										    Gesellschafterversammlung Bei mehreren Geschäftsführern ist ein Vorsitzender zu wählen.  Bd. 89 
										S. 16
									
									
										    Ernennung von Direktoren, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten. Dispositive Regelung.  Bd. 89 
										S. 17
									
									
										    Vetorecht von Gesellschaftern gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung.  Bd. 89 
										S. 16
									
									
										    Gründung Anpassung an die Struktur des Aktienrechts.  Bd. 89 
										S. 13
									
									
										    Durch natürliche oder juristische Person oder Handelsgesellschaft.  Bd. 89 
										S. 11
									
									
										    Einfache Gesellschaft kann nicht Gründerin sein.  Bd. 89 
										S. 11
									
									
										    Gründerbericht bei Gründungen mit Sacheinlagen, Sachübernahmen, Verrechnungstatbeständen oder besonderen Vorteilen.  Bd. 89 
										S. 13
									
									
										    Hinweis auf statutarische Bestimmungen über Nachschusspflichten, Nebenleistungspflichten, Konkurrenzverbote für die Gesellschafter, Vorhand-, Vorkaufs- und Kaufsrechte der Gesellschafter oder der Gesellschaft sowie auf Konventionalstrafen.  Bd. 89 
										S. 13
									
									
										    Keine Zeichnungsscheine notwendig  Bd. 89 
										S. 13
									
									
										    Prüfung des Gründerberichtes durch einen zugelassenen Revisor.  Bd. 89 
										S. 13
									
									
										    Übernahme der Nachschusspflichten und Nebenleistungspflichten.  Bd. 89 
										S. 13
									
									
										    Haftung der Gesellschafter Haftung nur noch des Gesellschaftsvermögens.  Bd. 89 
										S. 11
									
									
										    Herabsetzung des Stammkapitals Herabsetzung oder Aufhebung Nachschusspflicht erfolgt nach den Vorschriften über die Stammkapitalherabsetzung.  Bd. 89 
										S. 12
									
									
										    Sanierungsherabsetzung  Bd. 89 
										S. 14
									
									
										    Sanierungsherabsetzung darf erst erfolgen, wenn Nachschusspflichten erbracht sind.  Bd. 89 
										S. 14
									
									
										    Vorschriften der Aktiengesellschaft massgebend.  Bd. 89 
										S. 14
									
									
										    Nachschüsse und Nebenleistungen Herabsetzung oder Aufhebung Nachschusspflicht erfolgt nach den Vorschriften über die Stammkapitalherabsetzung.  Bd. 89 
										S. 12
									
									
										    Nachschusspflichten  Bd. 89 
										S. 12
									
									
										    Organisation Bei Mängeln in der Organisation sind die Vorschriften des Aktienrechts anwendbar.  Bd. 89 
										S. 17
									
									
										    Mangel, wenn bei mehreren Geschäftsführern kein Vorsitzender bestimmt ist.  Bd. 89 
										S. 16
									
									
										    Stammkapital und Stammanteile Mindestnennwert und Stückelung  Bd. 89 
										S. 12
									
									
										    Nennwert bei Sanierungsherabsetzungen  Bd. 89 
										S. 14
									
									
										    Stammkapital muss vollliberiert sein.  Bd. 89 
										S. 12
									
									
										    Stimmrechtsanteilscheine  Bd. 89 
										S. 12
									
									
										    Statuten Anpassung an das neue Recht bis 31.12.2009.  Bd. 89 
										S. 24
									
									
										    Für die Auslegung der Statuten grosser Gesellschaften bezieht man sich eher 
auf die Methoden der Gesetzesauslegung. Für die Auslegung der Statuten kleineren Gesellschaften hingegen wird eher auf die Methoden der Vertragsauslegung Bezug genommen, das heisst eine Auslegung nach dem Vertrauensprinzip.  Bd. 101 
										S. 200
									
									
										    Müssen keine Bestimmungen zur Revision enthalten.  Bd. 89 
										S. 4
									
									
										    Nachschusspflichten. Für alle oder nur einzelne Stammanteile.  Bd. 89 
										S. 12
									
									
										    Regelung der Vertretungsbefugnisse der Geschäftsführer.  Bd. 89 
										S. 16
									
									
										    Schaffung von Genussscheinen  Bd. 89 
										S. 12
									
									
										    Vinkulierung der Übertragung von Stammanteilen.  Bd. 89 
										S. 15
									
									
										    Zuständigkeit für die Wahl des Vorsitzenden der Geschäftsführer.  Bd. 89 
										S. 16
									
									
										    Übergangsrecht Übertragung der Stammanteile Ausschluss der Möglichkeit zur Übertragung von Stammanteilen.  Bd. 89 
										S. 15
									
									
										    Beurkundung weiterhin erforderlich, wenn diese Form in den Statuten vorgeschrieben ist.  Bd. 89 
										S. 15
									
									
										    Dispositive Natur der Vinkulierung der Übertragung von Stammanteilen.  Bd. 89 
										S. 15
									
									
										    Hinweis im Abtretungsvertrag auf Nachschusspflichten, Nebenleistungspflichten, Konkurrenzverbote für die Gesellschafter, Vorhand-, Vorkaufs- und Kaufsrechteder Gesellschafter oder der Gesellschaft sowie auf Konventionalstrafen.  Bd. 89 
										S. 15
									
									
										    Schriftliche Form. Für das Verpflichtungs- und das Verfügungsgeschäft?  Bd. 89 
										S. 15
									
									
										    Verweigerung der Zustimmung zur Übertragung ohne Angabe von Gründen.  Bd. 89 
										S. 15
									
									
										    Verzicht auf Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung.  Bd. 89 
										S. 15
									
									
										    Verantwortlichkeit Gründung einer GmbH mit der Sacheinlage eines Grundstückes in Deutschland, über das die Gesellschaft nicht verfügen kann. Pflichtwidriges Verhalten der Gründer. Kausalzusammenhang und Schadenberechnung  Bd. 91 
										S. 312
									
									
										    Vollliberierung des Stammkapitals.
							Gesellschafter
							Gesellschafterversammlung
							Gesellschaftsrecht
							Gesetzliche Eigentumsbeschränkung
							Gesetzlicher Vertreter
							Gesetzliches Grundpfandrecht Bau auf fremdem Boden Zur Sicherung hat der Berechtigte, der mit Einverständnis des Grundeigentümers und im Vertrauen darauf gebaut hat, er werde das Grundstück erwerben können, ein dem Bauhandwerkerpfandrecht analoges gesetzliches Pfandrecht.  Bd. 90 
										S. 132
									
									
										    Unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte Keine Anmerkungsmöglichkeit  Bd. 91 
										S. 385
									
									
										    Verwirkungsfrist für die Eintragung des gesetzlichen Pfandrechtes der Gemeinde für Grundsteuern. Ersatzbeschaffung  (Zürich)  Bd. 93 
										S. 97    
							Gesetzliches Pfandrecht
							Gesetzliches Vorkaufsrecht
							Gestaltungsklage
							Gestaltungsplan
							Gestaltungsurteil
							Gewährleistung Koller Alfred, Vertragliche Regelung der Gewährleistung beim Kauf einer Neubaute.  Bd. 90 
										S. 197
									
									
										    Stöckli Hubert und Aeschimann Lisa, Art. 8 UWG und die öffentliche Beurkundung - Überlegungen zur AGB-Kontrolle bei Grundstückkaufverträgen  Bd. 95 
										S. 73
									
									
										    Vischer Markus, Mängelrechte beim Kauf eines Stockwerkanteils  Bd. 96 
										S. 217
									
									
										    Abtretung von Gewährleistungsansprüchen Abtretung von Garantieansprüchen durch den Totalunternehmer. Eine Entlassung aus der Haftung muss unzweifelhaft, klar und eindeutig formuliert sein  Bd. 91 
										S. 273
									
									
										    Annahme mit einem Mangel Erklärung des Käufers, wonach er das erworbene Grundstück, das im Gegensatz zum Vertrag mit einem Grundpfandrecht belastet ist so akzeptiert (Annahme der Sache mit einem Mangel), kann formlos abgegeben werden  Bd. 95 
										S. 141
									
									
										    Aufklärungspflichten des Verkäufers. Grenzen dieser Pflicht. Feuerpolizeiliche Mängel.  Bd. 88 
										S. 281    Gegenstand Art. 219 OR ist nicht auf den Verkauf einer Stockwerkeigentumseinheit anwendbar. Der Flächenmangel im Vergleich zu den in den Vertragsgesprächen verwendeten Plänen unterliegt wie andere Mängel der ordentlichen Regelung von Art. 197 ff.  Bd. 105 
										S. 228
									
									
										    Die in der Verkaufsbroschüre und in den Verkaufsinseraten angegebene Fläche stellt eine zugesicherte Eigenschaft in Anwendung des Vertrauensprinzipes dar; eine Freizeichnungsklausel im Kaufvertrag ist unwirksam, wenn der Verkäufer die tatsächliche Fläche der Wohnung kannte  Bd. 104 
										S. 85
									
									
										    Fälschliche Angabe der Wohnfläche einer verkauften Wohnung  Bd. 104 
										S. 85
									
									
										    Gemischter Vertrag mit Kauf- und Werkvertragselementen  Bd. 96 
										S. 219
									
									
										    Kauf Stockwerkanteil. Gesetzliche Regelung  Bd. 96 
										S. 219
									
									
										    Konkurrenz- und Gewerbebeschränkungen  Bd. 95 
										S. 145
									
									
										    Nebeneinander von werkvertraglicher und kaufvertraglicher Gewährleistung beim Kauf einer Neubaute.  Bd. 90 
										S. 198
									
									
										    Sachmangel (waagrechte Lage eines Chalets), mit dem der Käufer nicht rechnen musste  Bd. 95 
										S. 381
									
									
										    Ungenügende Wasserversorgung  Bd. 95 
										S. 62
									
									
										    Verkauf einer Stockwerkeinheit; Gewährleistung  Bd. 105 
										S. 228
									
									
										    Wahrheitswidrige Angabe der Zugehörigkeit zu einer Bauzone im Kaufvertrag  Bd. 95 
										S. 381
									
									
										    Zusicherungen Reklamehafte Anpreisungen und allgemein gehaltene Äusserungen in Zeitungsinseraten fallen nicht unter den Begriff der Zusicherungen. Bestätigungen in Kaufsvereinbarungen (Bsp.: ausgezeichnete Immobilie mit einem sehr guten Baustandard) gelten als verbindliche Zusicherungen.  Bd. 86 
										S. 329
									
									
										    Wirtschaftliche Eigenschaft der Kaufssache (Mietzinsen). Mit der Kaufsdokumentation übergebener Mieterspiegel  Bd. 91 
										S. 114
									
									
										    Zusicherung der Verkäufer, vom Käufer geltend gemachte Mängel abklären zu lassen, ist keine Anerkennung einer Gewährleistungspflicht  Bd. 87 
										S. 415
									
									
										    Gewährleistungspflicht Sachgewährleistung kann nur gegenüber dem Verkäufer und nicht gegen einen Dritten geltend gemacht werden. Im Handelsregister gelöschte Aktiengesellschaft. Durchgriffsrecht gegen Verwaltungsrat oder Aktionäre  Bd. 93 
										S. 307
									
									
										    Minderung/Wandelung Ausübung der Mängelrechte  Bd. 96 
										S. 227
									
									
										    Wandlungs- oder Minderungsklage aber auch Anfechtung wegen Mängel des Vertragsabschlusses möglich  Bd. 95 
										S. 62
									
									
										    Nachbesserungsrechte Prüfungs- und Rügepflicht des Erwerbers, der das Haus vor der Eigentumsübertragung in den Besitz nimmt.  Bd. 88 
										S. 289    Stockwerkeigentum Mängelrechte bezüglich gemeinschaftlicher Teile  Bd. 96 
										S. 222
									
									
										    Mängelrechte bezüglich Sonderrechtsteile  Bd. 96 
										S. 220
									
									
										    Verjährung Organisation Mängelbehebung Die vom Verkäufer gegenüber dem Käufer übernommene Verpflichtung, die Behebung der gerügten Mängel zu organisieren, schliesst nicht die Verpflichtung ein, verjährungsunterbrechende Massnahmen zu ergreifen  Bd. 87 
										S. 415
									
									
										    Vom Käufer gekannte Mängel. Massgebender Zeitpunkt.  Bd. 88 
										S. 289    Voraussetzungen für die Haftung des Verkäufers.  Bd. 88 
										S. 289    Wegbedingung Auslegung Begutachtung Mängel im Auftrag Verkäufer durch Architekt  Bd. 93 
										S. 395
									
									
										    Gewährleistungsausschlussklausel hindert die Anfechtung des Vertrages nicht  Bd. 95 
										S. 62
									
									
										    Gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel. Verletzung der Informationspflicht. Fehlende vollständige Informationen, die sich aus den zugestellten Rechnungen nicht ergeben  Bd. 93 
										S. 300
									
									
										    Gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften  Bd. 93 
										S. 102
									
									
										    Zusicherungen Ertragswert und Belastungsgrenze  Bd. 93 
										S. 102
									
									
										    Kauf Stockwerkeinheit. Wenn die Aufteilungspläne Bestandteil des Kaufvertrages sind, gelten die in den Plänen enthaltenen Angaben über die Bruttogeschossflächen als vertraglich zugesichert.  Bd. 90 
										S. 243
									
									
										   
							Gewässer
							Gewerbebeschränkung
							Gewerbefreiheit
							Gewinnanteilsrecht Paul-Henri Steinauer, Le droit des cohéritiers au gain  Bd. 101 
										S. 141
									
									
										    Anspruch stellt Anwartschaft dar.  Bd. 89 
										S. 57    Für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke Das Gewinnanteilsrecht erlischt nicht mit dem ersten Verkauf des Grundstückes, wenn der Gewinnanteilsverpflichtete die Erfüllung der Bedingung wider Treu und Glauben verhindert.  Bd. 101 
										S. 160
									
									
										    Verzicht auf das Gewinnanteilsrecht nach Art. 218quinquies aOR und Art. 619 ff. aZGB. Auswirkungen in der Erbteilung  Bd. 99 
										S. 182    Vormerkung im Grundbuch Löschung der Vormerkung. Gewinnberechtigte «der Veräusserer und seine Erben». Vor Realisierung des Gewinnes bedarf die Löschung auch der Zustimmung aller Erben.  Bd. 89 
										S. 57
									
									
										   
							Gewohnheitsrecht Entstehung Fuss- und Wegrecht Das unter altem kantonalem Recht durch Ersitzung begründete Fuss- und Wegrecht, das aber nicht im Grundbuch eintragen worden ist. Gewohnheitsrecht gemäss Art. 695 ZGB  Bd. 87 
										S. 141
									
									
										   
							Ghana
							Gläubiger Mehrheit von Gläubigern. Einzelgläubigerschaft, gemeinschaftliche Gläubigerschaft und Teilgläubigerschaft. Verkauf der Liegenschaft durch zwei Miteigentümer  Bd. 96 
										S. 141    
							Goldmünzen
							Grabungen
							Grenzabstand
							Grenzbau
							Grenzbereinigung
							Grenzberichtigung
							Grenzen
							Grenzregulierung
							Grenzscheidungsklage
							Grenzverrückung
							Grevé
							Gros oeuvre
							Grossbritannien
							Grundbuch Alfred Koller, Anspruch auf Erfüllung eines formnichtigen Vorvertrages zu einem Grundstückkauf?  Bd. 101 
										S. 229
									
									
										    Amir Noah Moshe, Christoph Käser, Adrian Mühlematter, Die Unverzichtbarkeit von akkuraten Dienstbarkeitsplänen und - grenzen sowie deren freie Zugänglichkeit durch die obligatorische Aufnahme in die amtliche Vermessung  Bd. 102 
										S. 265
									
									
										    Anmerkungen / Mentions Christoph Rengel, Die Pflichten des Grundbuchverwalters, welche sich aus Anmerkungen im Grundbuch ergeben, aus bundesrechtlicher Sicht und solcher des Kantons Zürich  Bd. 105 
										S. 16
									
									
										    Bianchi François, La loi sur les résidences secondaires: une première approche  Bd. 96 
										S. 293
									
									
										    Biber René, Der Umgang des Willensvollstreckers mit Liegenschaften im Nachlass.  Bd. 86 
										S. 1
									
									
										    Blaise Carron, Garantie pour les défauts affectant les parties communes d'une PPE  Bd. 101 
										S. 73
									
									
										    Dienstbarkeiten und Grundlasten / Servitudes et charges foncières Alfred Koller, Das Prinzip der natürlichen Publizität und die Stufenordnung von Art. 738 ZGB  Bd. 103 
										S. 1
									
									
										    Irène Martin-Riva, Servitudes: légales, exclusives, localisées, conditionnelles ? – ou comment maîtriser l’adjectif qui fâche  Bd. 105 
										S. 351
									
									
										    Dubois Thierry, Le rang des droits de gage immobiliers (fixation et modification)  Bd. 91 
										S. 201
									
									
										    Eigentum / Propriété Antoine Eigenmann, Marc Beuchat, Les réquisitions de modifications des inscriptions du registre foncier à portée successorale, en particulier sous l’angle de la planification successorale par la voie matrimoniale  Bd. 105 
										S. 137
									
									
										    Denis Sulliger, Lex Koller et droit des successions  Bd. 105 
										S. 1
									
									
										    Yannick Minnig, Aufgabe von in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechten: Verzicht oder Dereliktion?  Bd. 103 
										S. 197
									
									
										    Fabrizio Andrea Liechti, Realkollation von Grundstücken: Erb, grundbuch- und prozessrechtliche Bemerkungen  Bd. 101 
										S. 5
									
									
										    Fasel Urs, Der Grundbuchverwalter als Hüter des Grundbuches / ein moderner Odysseus!  Bd. 89 
										S. 321
									
									
										    Foëx Bénédict, L`inscription d`un „nominee“ comme titulaire de cédules hypothécaires de registre  Bd. 97 
										S. 18
									
									
										    Foëx Bénédict, La mention du trust au registre foncier.  Bd. 90 
										S. 81
									
									
										    Foëx Bénédict, Quelques questions pratiques relatives aux droits de préemption du CC/CO.  Bd. 88 
										S. 1
									
									
										    Galland Cyril, Les servitudes de concurrence - un instrument à manier avec précaution  Bd. 95 
										S. 145
									
									
										    Genna Gian Sandro, Der Untergang von Grundeigentum durch Naturereignisse.  Bd. 89 
										S. 65
									
									
										    Guillaume Florence, Fragen rund um die Eintragung eines im Trustvermögen befindlichen Grundstücks ins Grundbuch.  Bd. 90 
										S. 1
									
									
										    Hammermann Bernd, Liechtensteinische Besonderheiten im Sachen- und Gesellschaftsrecht und der Umgang damit durch den schweizerischen Grundbuchverwalter  Bd. 90 
										S. 325
									
									
										    Henny Jean-Michel, Questions choisies en matière de droit foncier rural  Bd. 87 
										S. 237
									
									
										    Hitz Flurina, Die Vormerkung vertraglicher Bestimmungen im Sinne von Art. 779b Abs. 2 ZGB beim selbständigen und dauernden Baurecht vor dem Hintergrund der Trennung von dinglichen und obligatorischen Rechten  Bd. 99 
										S. 269
									
									
										    Hürlimann-Kaup Bettina, Die Anzeigepflicht des Grundbuchverwalters (Art.969 ZGB und Spezialnormen)  Bd. 93 
										S. 1
									
									
										    Hürlimann-Kaup Bettina, Die grundbuchliche Behandlung der nicht im Privateigentum stehenden und der dem öffentlichen Gebrauch dienenden Grundstücke nach Art. 944 ZGB  Bd. 97 
										S. 81
									
									
										    Huser Meinrad, Darstellung von Grenzen zur Sicherung dinglicher Rechte  Bd. 94 
										S. 238
									
									
										    Huser Meinrad, Leitungen zwischen privatem und öffentlichem Sachenrecht  Bd. 97 
										S. 221
									
									
										    Joye-Yerly Camille, Le versement anticipé LPP et la radiation de la mention au registre foncier  Bd. 100 
										S. 197
									
									
										    Kettiger Daniel, Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen  Bd. 91 
										S. 137
									
									
										    Kuster Mathias, Die Löschung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch  Bd. 100 
										S. 253
									
									
										    Meinrad Huser, Der Aufteilungsplan im Stockwerkeigentum: Neue Darstellung - grössere Rechtsverbindlichkeit?  Bd. 101 
										S. 205
									
									
										    Mooser Michel et Verrey Bastien, L`acquisition d‘immeubles en cas d`union libre  Bd. 99 
										S. 201
									
									
										    Mooser Michel, Des servitudes /  une revue d`arrêts récents  Bd. 88 
										S. 420
									
									
										    Mooser Michel, L`impact de la nouvelle ORF et de l`OAAE sur l`activité notariale  Bd. 93 
										S. 18
									
									
										    Mooser Michel, L`usufruit de disposition immobilier  Bd. 95 
										S. 299
									
									
										    Mooser Michel, Le rejet des réquisitions d`inscription.  Bd. 90 
										S. 91
									
									
										    Nathalie Ducrey, Die Stellung des Grundbuchamtes im Eintragungs- und Grundbuchbeschwerdeverfahren  Bd. 104 
										S. 325
									
									
										    Pannatier Kessler Delphine, Die Anmerkung des Trustverhältnisses und die Pflichten des Notars.  Bd. 92 
										S. 73
									
									
										    Pfäffli Roland, Dienstbarkeiten: Neuerungen mit besonderer Berücksichtigung des Bereinigungsverfahrens  Bd. 91 
										S. 357
									
									
										    Pfäffli Roland, Einfache Gesellschaft / Bekanntes und Neues  Bd. 88 
										S. 410
									
									
										    Pfäffli Roland, Teilrevision des Sachenrechts : Erste Erfahrungen  Bd. 93 
										S. 372
									
									
										    Pfäffli Roland, Zur Revision des Dienstbarkeitsrechts  Bd. 87 
										S. 31
									
									
										    Piotet Denis, A qui appartiennent les conduites sur le fonds d`autrui?  Bd. 91 
										S. 341
									
									
										    Piotet Denis, Les limitations de l`annotation de l`art 779b CC à la lumière de la   théorie générale de l`annotation de droits personnels  Bd. 94 
										S. 361
									
									
										    Piotet Denis, Propriété collective, servitudes, droit de voisinage et restrictions de droit public: tour d`horizon du chapelet de perles entourant la révision du droit des gages immobiliers et de la tenue du registre foncier après 2005  Bd. 87 
										S. 12
									
									
										    Pradervand-Kernen Maryse, Les droits de préemption, d`emption et de réméré: questions en lien avec le registre foncier  Bd. 100 
										S. 69
									
									
										    Pradervand-Kernen Maryse, Propriété commune sur un immeuble  Bd. 99 
										S. 341
									
									
										    Reimann Patrick, 3D-Objekte und 3D-Eigentumskataster – Eine neue    Herausforderung für die amtliche Vermessung und für die Grundbuchführung  Bd. 94 
										S. 1
									
									
										    Reinhardt Oliver und Brazerol Riccardo, Die Mischung von selbstständigem und unselbstständigem Miteigentum an Grundstücken  Bd. 95 
										S. 289
									
									
										    Rubido José-Miguel, Le droit de préemption immobilier en droit privé et le Registre foncier: Questions choisies  Bd. 96 
										S. 1
									
									
										    Rüegg Jonas, Die Rolle des Grundbuchverwalters nach dem Vorkaufsfall  Bd. 99 
										S. 133
									
									
										    Schmid Hermann, Erwachsenenschutz aus dem Blickwinkel der Grundbuchführung – ein Überblick  Bd. 93 
										S. 357
									
									
										    Schmid Jürg, Das Dienstbarkeitsrecht im Lichte der Revision des Immobiliarsachen-recht  Bd. 93 
										S. 154
									
									
										    Schmid Jürg, Das unselbständige Miteigentum in Theorie und Praxis.  Bd. 86 
										S. 277
									
									
										    Schmid Jürg, Der papierlose Schuldbrief  Bd. 87 
										S. 45
									
									
										    Schmid Jürg, Die Schweizerische Zivilprozessordnung aus grundbuch- und notariatsrechtlicher Sicht.  Bd. 92 
										S. 289
									
									
										    Schmid Jürg, Elektronische öffentliche Urkunden im Verkehr mit Registerbehörden.  Bd. 89 
										S. 257
									
									
										    Schmid Jürg, Formelle Aspekte der Willensäusserung bei Miteigentum und Stockwerkeigentum.  Bd. 88 
										S. 439
									
									
										    Schmid Jürg, Gedanken zum öffentlichen Glauben des Grundbuchs.  Bd. 90 
										S. 111
									
									
										    Schmid Jürg, Kritisches zur Botschaft über die Änderung des ZGB über die Beurkundung des Personenstandes und Grundbuch  Bd. 95 
										S. 437
									
									
										    Schmid Jürg, Neuerungen beim Miteigentum und Stockwerkeigentum / Neue Anmerkungen  Bd. 91 
										S. 372
									
									
										    Schmid-Tschirren Christina,  Perspektiven des sachenrechtlichen Spezialitätsprinzips: insbesondere zur Bedeutung dieses Prinzips bei Pfandrechten  Bd. 97 
										S. 1
									
									
										    Schmid-Tschirren Christina, Die Botschaft zur Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Bereich des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts.  Bd. 88 
										S. 389
									
									
										    Schmid-Tschirren Christina, Elektronische öffentliche Beurkundung und Grundpfandrechte: Neuerungen, insbesondere der Register-Schuldbrief  Bd. 92 
										S. 1
									
									
										    Schmid-Tschirren Christina, Überblick über den Stand der Gesetzesrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts  Bd. 87 
										S. 1
									
									
										    Schumacher Rainer, Bauhandwerkerpfandrecht und Stockwerkeigentum: eine besondere Herausforderung an den Grundbuchverwalter  Bd. 95 
										S. 1
									
									
										    Steinauer Paul-Henri, La modification des cédules hypothécaires  Bd. 99 
										S. 1
									
									
										    Steinauer Paul-Henri, Les nouvelles règles sur les cédules hypothécaires: quoi de neuf pour les offices du registre foncier?  Bd. 92 
										S. 353
									
									
										    Tissot Jacques, Questions choisies en matière de LFAIE  Bd. 87 
										S. 69
									
									
										    Trauffer Bernhard, Revision der Grundbuchverordnung per 1. April 2005  Bd. 87 
										S. 56
									
									
										    Urs Fasel, Eugen Huber und das Grundbuch: Ausräumung von sieben Irrtümern  Bd. 105 
										S. 329
									
									
										    Wenger Thomas J. und Blum Bernhard, Formvorschriften bei der Übertragung von Baurechtsdienstbarkeiten  Bd. 97 
										S. 153
									
									
										    Wermelinger Amédéo, La propriété par étages jumelée créativité admissible de la pratique?  Bd. 87 
										S. 369
									
									
										    Wermelinger Amédéo, Vorgeschlagene Änderungen des Mit- und Stockwerkeigentums.  Bd. 88 
										S. 321
									
									
										    Wolf Stephan und Genna Gian Sandro, Die Auswirkungen der eingetragenen Partnerschaft auf Notariat und Grundbuchführung  Bd. 88 
										S. 157
									
									
										    Anmerkungen / Mentions Anmerkungsbereinigung Provokationsverfahren  Bd. 91 
										S. 385
									
									
										    Arten Anmerkung der Konkurseröffnung und der Nachlassstundung innert zwei Tagen. Vorgehen.  Bd. 86 
										S. 69
									
									
										    Gebiete mit Bodenverschiebungen (Rutschgebiete) (GR).  Bd. 89 
										S. 83
									
									
										    Gesetzlicher Vertreter  Bd. 93 
										S. 361
									
									
										    Grundbuchsperre. Beschlagnahmeverfügung  Bd. 93 
										S. 393
									
									
										    Mischung von selbstständigem und unselbstständigem Miteigentum. Beschluss Miteigentümer unselbstständiges Miteigentum für einen dauernden Zweck zu schaffen  Bd. 95 
										S. 297
									
									
										    Mit Altlasten belastete Standorte  Bd. 95 
										S. 441
									
									
										    Mögliche Doppelspurigkeiten mit ÖREB-Kataster  Bd. 95 
										S. 441
									
									
										    Nutzungs- und Verwaltungsordnung beim Miteigentum. Mündliche Vereinbarung in den Erwägungen eines Urteils  Bd. 95 
										S. 401
									
									
										    Nutzungs- und Verwaltungsordnung für Dienstbarkeitsanlagen mit mehreren Berechtigten  Bd. 93 
										S. 158
									
									
										    Trustzugehörigkeit  Bd. 90 
										S. 83
									
									
										    Verfügungsbeschränkung bei eingetragenen Partnerschaften.  Bd. 88 
										S. 178
									
									
										    Zugehörigkeit zu einem Immobilienfonds.  Bd. 89 
										S. 254
									
									
										    Zugriffsentziehung  Bd. 93 
										S. 368
									
									
										    Feststellung eines fehlerhaften Eintrages oder einer fehlerhaften Löschung  Bd. 91 
										S. 387
									
									
										    Gegenstand Gesetzgebung Anmerkungspflicht für öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen.  Bd. 88 
										S. 401
									
									
										    Neue Anmerkungstatbestände  Bd. 88 
										S. 408
									
									
										    Gesetzlicher Vertreter  Bd. 91 
										S. 386
									
									
										    Löschung Löschung von Anmerkungen Verfahren für die Löschung von angemerkten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Provokationsverfahren  Bd. 91 
										S. 385
									
									
										    Nutzungs- und Verwaltungsordnung bei mehreren Dienstbarkeitsberechtigten  Bd. 91 
										S. 362
									
									
										    Öffentliches Bereinigungsverfahren für Dienstbarkeiten, Vor- und Anmerkungen  Bd. 91 
										S. 387
									
									
										    Öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen Einschreibung im Grundbuch  Bd. 91 
										S. 382
									
									
										    Hinweis in der entsprechenden Grundbuchkolonne, wenn sich die angemerkte Eigentumsbeschränkung auf ein beschränktes dingliches Recht bezieht  Bd. 91 
										S. 383
									
									
										    Liste der kantonalen Anmerkungstatbestände beim Eidgenössischen Amt für Grundbuch- und Bodenrecht  Bd. 91 
										S. 382
									
									
										    Privatrechtliche Verhältnisse Gerichtsentscheide bei Miteigentum und Stockwerkeigentum  Bd. 91 
										S. 386
									
									
										    Verwaltungsbeschlüsse bei Miteigentum und Stockwerkeigentum  Bd. 91 
										S. 386
									
									
										    Stockwerkeigentum Unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte Keine Anmerkungsmöglichkeit  Bd. 91 
										S. 385
									
									
										    Vereinigung von Grundstücken. Vergrösserung der Fläche eines berechtigten Grundstückes an einem Anmerkungsgrundstück. Keine Zustimmung nötig, wenn der Flächenzuwachs keine Änderung der Beziehungen unter den Grundstücken zur Folge hat  Bd. 99 
										S. 287
									
									
										    Wirkung Angemerkte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen nehmen an den Wirkungen des öffentlichen Glaubens des Grundbuches nicht teil. Kantone können nicht bestimmen, dass der Eigentumsbeschränkung durch die Anmerkung eine rechtsbegründende Wirkung zukommt.  Bd. 92 
										S. 117
									
									
										    Dienstbarkeiten und Grundlasten / Servitudes et charges foncières Baurechtsdienstbarkeit ohne eigenes Grundbuchblatt.  Übertragung durch Zession, auch von selbständigen und dauernden Baurechten. Grundbucheintrag deklaratorisch  Bd. 97 
										S. 160
									
									
										    Stichwort der Eintragung im Hauptbuch. Vertraglich begründetes Notwegrecht ist als solches zu bezeichnen  Bd. 99 
										S. 124
									
									
										    Verlegung Einer Wohnrechtsdienstbarkeit mit der Stockwerkbegründung auf die entsprechende Stockwerkeinheit.  Bd. 86 
										S. 269
									
									
										    Eigentum / Propriété Eigentümer Eintragung des Trustees als Eigentümer. Konstitutive Grundbucheintragung.  Bd. 90 
										S. 6
									
									
										    Eintragung eines Trustees an einer Nachlassliegenschaft in der Schweiz.  Bd. 86 
										S. 18
									
									
										    Einfache Gesellschaft Eintragung der einzelnen Gesellschafter. Die einfache Gesellschaft kann keine Firma führen.  Bd. 88 
										S. 412
									
									
										    Gütergemeinschaft Mit Inkrafttreten der Erbrechtsrevision per 1. Januar 2023 erhöhte Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters bei Gesamtgutszuweisung; Prüfung, ob Scheidungsverfahren i.S. Art. 241 Abs. 4 ZGB hängig war  Bd. 104 
										S. 14
									
									
										    Miteigentum. Mischung von selbstständigem und unselbstständigem Miteigentum  Bd. 95 
										S. 289
									
									
										    Plan für das Grundbuch Übertrag Wirklichkeit in den Plan  Bd. 94 
										S. 247
									
									
										    Realkollation Die einfache Schriftlichkeit muss für die Überführung des Grundstückes von der Alleinberechtigung des ausgleichungspflichtigen Erben in die gemeinschaftliche Berechtigung der Miterben genügen.  Bd. 101 
										S. 11
									
									
										    Die Realkollation und die anschliessende Erbteilung sind stets in zwei Schritten vorzunehmen.  Bd. 101 
										S. 17
									
									
										    Eine spätere Realkollation ist nur bei einer reinen Schenkung des betreffenden Grundstückes seitens des Erblassers an den (Mit)Erben möglich.  Bd. 101 
										S. 20
									
									
										    Rechtsgrundausweis Rechtsgrundausweis beim Erbgang nach schweizerischem Recht ist die Erbbescheinigung.  Bd. 101 
										S. 164
									
									
										    Rechtsgrundausweis für die Eintragung des Vermächtnisnehmers ist die beglaubigte Kopie der Verfügung von Todes wegen und die Annahmeerklärung des Vermächtnisnehmers.  Bd. 101 
										S. 164
									
									
										    Verschaffung des Eigentums beim Vorvertrag zu einem Grundstückkauf: Unterscheidung zwischen Einstufentheorie und Zweistufentheorie.  Bd. 101 
										S. 235
									
									
										    Grundpfandrechte / Gages immobiliers Verschiedenes / Divers Alterspriorität Am gleichen Tag beim Grundbuchamt eingegangene Anmeldungen.  Bd. 86 
										S. 30
									
									
										    EDV-Grundbuch und computerunterstütztes Grundbuch Aktuelle Einträge sind im EDV-Grundbuch ohne Bereinigung materiell so wiederzugeben, wie sie im Grundbuch auf Papier aufgeführt sind. Grundbuchberichtigungsklage gegen Versehen in der Übertragung von Einträgen  Bd. 100 
										S. 347
									
									
										    Eintragungen Eintragungsfähigkeit  Bd. 86 
										S. 39
									
									
										    Gesetzgebung Beauftragung von privaten Aufgabeträgern mit Aufgaben zum elektronischen Auskunfts- und Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt  Bd. 95 
										S. 439
									
									
										    Namensänderung in Abweichung vom Antragsprinzip durch Datenaustausch  Bd. 95 
										S. 438
									
									
										    Grundbuchführung Delegation der Führung von Informationsplattformen an private Aufgabenträger  Bd. 100 
										S. 67
									
									
										    Grundbuchliche Behandlung von unselbstständige Miteigentum  Bd. 95 
										S. 297
									
									
										    Grundbuchverordnung Änderung auf den 1.7.2008 aufgrund des GeoIG.  Bd. 89 
										S. 393
									
									
										    Revision der Grundbuchverordnung per 1. April 2006  Bd. 87 
										S. 444
									
									
										    Löschung Spezialitätsprinzip Ausnahme  Bd. 97 
										S. 3
									
									
										    Definition  Bd. 97 
										S. 2
									
									
										    Gewinnanspruch nach Art. 34 BGBB  Bd. 97 
										S. 10
									
									
										    Gilt nur bei Verfügungsgeschäften  Bd. 97 
										S. 17
									
									
										    Tragweite bei Grundstücken  Bd. 97 
										S. 3
									
									
										    Vormerkung / Annotations Rechtsgrundausweis Der Rechtsgrundausweis für eine Vormerkung muss die Bedingungen für die Ausübung des vorgemerkten Rechts und allfällige Beschränkungen seiner Dauer enthalten.  Bd. 101 
										S. 66
									
									
										    Vergügungsbeschränkung Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung bei Ausschluss eines Miteigentümers. Das Betreibungsamt oder Konkursamt meldet nach Erhalt des Verwertungsbegehrens unverzüglich die entsprechende Verfügungsbeschränkung im Grundbuch an.  Bd. 101 
										S. 63
									
									
										    Vormerkungen / Annotation Arten Arrest. Beschwerdeberechtigte Personen bei Vormerkung eines Arrestes.  Bd. 92 
										S. 277
									
									
										    Kaufsrecht. Ein nach dem Tod des Belasteten ausübbares Kaufsrecht mit Vormerkung zu Lebzeiten.  Bd. 92 
										S. 40
									
									
										    Miete und Pacht. Verlängerung der Vormerkung oder erneute Vormerkung des Mietvertrages.  Bd. 92 
										S. 251
									
									
										    Persönliche Rechte  Bd. 96 
										S. 11
									
									
										    Verfügungsbeschränkung, Art. 960 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB. Gerichtlicher Vergleich genügt nicht als Rechtsgrund. Amtliche oder gerichtliche Anordnung notwendig. Erneuerung des Begehrens um Vormerkung nicht zulässig.  Bd. 92 
										S. 254
									
									
										    Vorläufige Eintragungen  Bd. 96 
										S. 116
									
									
										    Ausschluss des Ausscheidens für 30 Jahre  Bd. 91 
										S. 363
									
									
										    Grundbuchberichtigungsklage auch für Vormerkungen.  Bd. 89 
										S. 295
									
									
										    Konstitutive Vormerkungen mit oder ohne typische Wirkungen  Bd. 94 
										S. 364
									
									
										    Löschung Miete und Pacht Die Vormerkung ist bereits vor Beginn der Miete bzw. Pacht zulässig. Im Vormerkungstext in der Beginn der Miete bzw. Pacht anzugeben  Bd. 87 
										S. 264
									
									
										    Mischung von selbstständigem und unselbstständigem Miteigentum. Vereinbarung   über die teilweise Aufhebung des Vorkaufsrechtes  Bd. 95 
										S. 297
									
									
										    Nachvermächtnis. Lebzeitige Zuwendung mit der Pflicht zur Weitergabe auf die Nachkommen stellt kein Vermächtnis dar und daher ist der Anspruch nicht vormerkbar  Bd. 95 
										S. 321
									
									
										    Numerus clausus der vormerkbaren Rechte  Bd. 99 
										S. 274
									
									
										    Selbständige und dauernde Baurechte Form für die gültige Vereinbarung vertraglicher Bestimmungen zur Vormerkung  Bd. 99 
										S. 279
									
									
										    Grosse Möglichkeiten zur Vormerkung vertraglicher Bestimmungen  Bd. 99 
										S. 276
									
									
										    Heimfallsentschädigung  Bd. 99 
										S. 276
									
									
										    Übertragungsbeschränkungen  Bd. 99 
										S. 277
									
									
										    Weiterer Bestimmungen. Unzulässige Bestimmungen für die Vormerkung  Bd. 99 
										S. 277
									
									
										    System und Wirkungen der Vormerkung persönlicher Rechte  Bd. 94 
										S. 362
									
									
										    Typische und atypische Vormerkungen  Bd. 94 
										S. 368
									
									
										    Unterhaltspflicht nach Art. 730 Abs. 2 ZGB  ohne Vormerkung  Bd. 94 
										S. 372
									
									
										    Unterscheidung in konstitutive und deklaratorische Vormerkungen  Bd. 94 
										S. 362
									
									
										    Vormerkung von vertraglichen Vereinbarungen beim Baurecht  Bd. 91 
										S. 365
									
									
										    Übertragungsbeschränkungen  Bd. 91 
										S. 365
									
									
										   
							Grundbuchamt Schmid Jürg, Elektronische öffentliche Urkunden im Verkehr mit den Registerbehörden.  Bd. 89 
										S. 257
									
									
										    Elektronischer Geschäftsverkehr  Bd. 93 
										S. 30    Rechtsverkehr mit dem Grundbuchamt.  Bd. 89 
										S. 265
									
									
										    Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt  Bd. 93 
										S. 30    
							Grundbuchamtskreis
							Grundbuchanmeldung Mooser Michel, Le rejet des réquisitions d`inscription.  Bd. 90 
										S. 91
									
									
										    Nathalie Ducrey, Die Stellung des Grundbuchamtes im Eintragungs- und Grundbuchbeschwerdeverfahren  Bd. 104 
										S. 325
									
									
										    Abweisung Abweisung ist vermögensrechtlicher Natur und eine Beschwerde an das Bundesgericht nur zulässig, wenn der Streitwert mindestens Fr. 30‘000 beträgt  Bd. 100 
										S. 286
									
									
										    Abweisung, wenn die angemeldete Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten nicht vollzogen werden kann  Bd. 95 
										S. 36
									
									
										    Ansetzung kurze Frist zur Beibringung von fehlenden Belegen. Kann-Vorschrift  Bd. 93 
										S. 374
									
									
										    Anzeige an den Anmeldenden  Bd. 90 
										S. 98
									
									
										    Auswirkungen bei Abhängigkeit von Anmeldungen.  Bd. 90 
										S. 99
									
									
										    Auswirkungen bei mehreren Anmeldungen.  Bd. 90 
										S. 99
									
									
										    Beschränkte Prüfungspflicht  Bd. 90 
										S. 96
									
									
										    Gesetzliche Erfordernisse sind nicht erfüllt. Verhältnis Art. 81 Abs. 2 BGBB und Art. 24a GBV (Aufschub)  Bd. 93 
										S. 211
									
									
										    Grundlagen der Abweisung  Bd. 90 
										S. 95
									
									
										    Inhalt der Abweisungsverfügung  Bd. 90 
										S. 107
									
									
										    Korrektur einer mangelhaften Grundbuchanmeldung.  Bd. 90 
										S. 100
									
									
										    Rechtsmittel gegen die Abweisungsverfügung.  Bd. 90 
										S. 109
									
									
										    Rechtsmittelbelehrung  Bd. 93 
										S. 375
									
									
										    Zurückhaltung bei der Fristansetzung für Bereinigung, da keine gesetzliche Grundlage besteht.  Bd. 90 
										S. 94
									
									
										    Abweisungsgründe Fehlende Form des Rechtsgrundausweises.  Bd. 90 
										S. 102
									
									
										    Fehlender Ausweis über das Verfügungsrecht.  Bd. 90 
										S. 100
									
									
										    Anmeldungsbelege Kopie Pass oder Identitätskarte  Bd. 93 
										S. 373
									
									
										    Verhältnis zwischen mehreren simultanen Anmeldungen (Dienstbarkeitsrecht)  Bd. 103 
										S. 364
									
									
										    Verletzung, wenn nicht die beantragte Eintragung vollzogen wird  Bd. 95 
										S. 9
									
									
										    Behandlung Aufschub der Behandlung und Ansetzung kurze Frist für Behebung von Mängeln  Bd. 93 
										S. 29
									
									
										    Prüfungspflicht. Umfang  Bd. 93 
										S. 28
									
									
										    Form Elektronische Form  Bd. 87 
										S. 64
									
									
										    Inhalt Angaben zu Bewilligungen oder Zustimmungen  Bd. 93 
										S. 25
									
									
										    Angaben zum Eigentumsverhältnis  Bd. 93 
										S. 25
									
									
										    Bezeichnung der Personen  Bd. 93 
										S. 24
									
									
										    Inhalt der Vormerkungen  Bd. 93 
										S. 27
									
									
										    Vereinigung von Grundstücken. Einwilligung für die Nachführung von Dienstbarkeiten, wenn die Grundstücke dem gleichen Eigentümer gehören.  Bd. 90 
										S. 52
									
									
										    Legitimation Änderung der Wertquoten und Sonderrechte beim Stockwerkeigentum.  Bd. 88 
										S. 453
									
									
										    Anmerkung der Zuständigkeitsordnung beim Stockwerkeigentum.  Bd. 88 
										S. 454
									
									
										    Behörden Anmerkung über die Konkurseröffnung oder die Bewilligung der Nachlassstundung durch den Richter. Mitteilung ist als Anmeldung zu behandeln.  Bd. 86 
										S. 70
									
									
										    Bei der Anmerkung von Gerichtsentscheiden bei Miteigentum und Stockwerkeigentum  Bd. 91 
										S. 387
									
									
										    Bei der Anmerkung von öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen  Bd. 91 
										S. 382
									
									
										    Bei Feststellungsurteil  Bd. 92 
										S. 292
									
									
										    Bei Gestaltungsurteil  Bd. 92 
										S. 292
									
									
										    Bei Leistungsurteil  Bd. 92 
										S. 293
									
									
										    Ehegatte oder eingetragener Partner  Bd. 93 
										S. 366
									
									
										    Für die Anmerkung der Zugehörigkeit eines Grundstückes zum Trust.  Bd. 90 
										S. 84
									
									
										    Für die Übertragung eines Grundstückes in das Eigentums eines Trustees.  Bd. 90 
										S. 7
									
									
										    Vormerkung des Einspracherechtes beim Stockwerkeigentum.  Bd. 88 
										S. 460
									
									
										    Vormerkung des Vorkaufsrechtes beim Stockwerkeigentum.  Bd. 88 
										S. 458
									
									
										    Vorsorgebeauftragte  Bd. 93 
										S. 366
									
									
										    Pflicht zum Vollzug Rückwirkung Stellung des Grundbuchamtes im Beschwerdeverfahren Abänderbarkeit der angefochtenen Verfügung durch das Grundbuchamt  Bd. 104 
										S. 342
									
									
										    Eintretensvoraussetzungen  Bd. 104 
										S. 340
									
									
										    Folgen des Beschwerdeentscheids für das Grundbuchamt  Bd. 104 
										S. 346
									
									
										    Bei Abweisung der Beschwerde  Bd. 104 
										S. 347
									
									
										    Bei Gutheissung der Beschwerde  Bd. 104 
										S. 346
									
									
										    Finanzielle Folgen  Bd. 104 
										S. 348
									
									
										    Rechte und Pflichten des Grundbuchamtes nach Beschwerdeeinreichung  Bd. 104 
										S. 341
									
									
										    Das Grundbuchamt hat im Beschwerdeverfahren keine Parteistellung  Bd. 104 
										S. 341
									
									
										    Tätigwerden bei Beschwerde gegen Rechtsverzögerung oder -verweigerung?  Bd. 104 
										S. 344
									
									
										    Stellung des Grundbuchamtes im Eintragungsverfahren Behandlung der Anmeldung  Bd. 104 
										S. 327
									
									
										    Die genaue Zeitangabe ist bedeutend für die Bestimmung des Ranges der Rechte bei der Eintragung in das Hauptbuch; das Tagebuch sichert daher den Rang der dinglichen Rechte  Bd. 104 
										S. 327
									
									
										    Es besteht ein sog. "Buchungszwang"  Bd. 104 
										S. 327
									
									
										    Entscheid des Grundbuchamtes  Bd. 104 
										S. 335
									
									
										    Abweisen der Anmeldung  Bd. 104 
										S. 335
									
									
										    Das Ansetzen einer „langen“ Frist zum Nachreichen von fehlenden Belegen wirkt sich auf die Rechtsgleichheit aus: jener, der eine Nachfrist eingeräumt bekommt, erlangt im Endeffekt einen Vorteil gegenüber demjenigen, der zu einem späteren Zeitpunkt anmeldet, aber sämtliche Belege vorzuweisen vermag  Bd. 104 
										S. 339
									
									
										    Gutheissen der Anmeldung  Bd. 104 
										S. 335
									
									
										    Nachreichen fehlender Belege statt Abweisen  Bd. 104 
										S. 336
									
									
										    Vorläufige Eintragung statt Abweisung  Bd. 104 
										S. 336
									
									
										    Gibt es zeitliche Vorgaben für das Grundbuchamt?  Bd. 104 
										S. 330
									
									
										    Rechtsverweigerung des Grundbuchamtes  Bd. 104 
										S. 334
									
									
										    Rechtsverzögerung des Grundbuchamtes  Bd. 104 
										S. 330
									
									
										    Prüfung der Anmeldung  Bd. 104 
										S. 328
									
									
										    Der Grundbuchverwalter prüft die Anmeldung in formeller und materieller Hinsicht  Bd. 104 
										S. 328
									
									
										    Tätigwerden infolge Anmeldung  Bd. 104 
										S. 326
									
									
										    Tagebuch Vermutung der Kenntnis von Tagebucheintragungen.  Bd. 92 
										S. 107
									
									
										    Wirkung der Einschreibung einer Eigentumsänderung. Gegen wen muss sich eine gerichtliche Anordnung richten.  Bd. 88 
										S. 183
									
									
										    Wirkung der Einschreibung. Auswirkungen für Klageeinleitung  Bd. 94 
										S. 422
									
									
										    Urteile Gerichtliche Anweisungen als Grundbuchanmeldung. Anweisung muss im Dispositiv enthalten sein. Formelle und inhaltliche Anforderungen an eine Grundbuchanmeldung müssen erfüllt sein. Anweisung nur bei rechtskräftigem oder vollstreckbarem Urteil vollziehen.  Bd. 92 
										S. 291
									
									
										    Voraussetzungen Die auf das Ableben einer Person obligatorisch vereinbarte Gültigkeit eines Wohnrechtes ist suspensiv bedingt. Die Grundbuchanmeldung ist damit nicht unbedingt und vorbehaltslos  Bd. 100 
										S. 291
									
									
										    Unbedingt und vorbehaltslos. Gerichtliche Anweisung, Vollzug erst vorzunehmen, wenn Erfüllung einer Bedingung nachgewiesen ist, ist unzulässig. Zulässig jedoch: Anmeldung durch den Kläger mit dem Ausweis über die Erfüllung der Bedingung  Bd. 96 
										S. 74
									
									
										    Vollmacht. Widerruf. Fehlende Voraussetzung für eine Fristansetzung zu Behebung des Mangels  Bd. 96 
										S. 113
									
									
										   
							Grundbuchaufsicht Administrative Aufsicht und Rechtsmittelaufsicht im Grundbuchbereich  Bd. 97 
										S. 55    
							Grundbuchausweis
							Grundbuchauszug Wirkung Öffentlicher Glaube Erstreckt sich nicht auf Grundbuchauszüge.  Bd. 86 
										S. 42
									
									
										   
							Grundbuchbeamter
							Grundbuchbeleg
							Grundbuchbereinigung Öffentliches Bereinigungsverfahren für Dienstbarkeiten, Vor- und Anmerkungen  Bd. 91 
										S. 387    Öffentliches Bereinigungsverfahren von Grundbucheinträgen  Bd. 93 
										S. 164    
							Grundbuchberichtigung Berichtigung von Amtes wegen Bei Widerruf einer erteilten Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstückes.  Bd. 89 
										S. 193
									
									
										    Grundbuchberichtigung, Grundbuchberichtigungsklage Eintragung der bei der Parzellierung bei einem Grundstück nicht nachgetragenen Wegrechtsdienstbarkeit. Fehlen des guten Glaubens des Grundstückserwerbers.  Bd. 89 
										S. 290
									
									
										    Grundbuchberichtigungsklage für Vormerkungen möglich.  Bd. 89 
										S. 295
									
									
										    Ungerechtfertigte Eintragung einer Dienstbarkeit. Fehlende Urteilsfähigkeit des mit der Dienstbarkeit belasteten Grundeigentümers, der beim Dienstbarkeitsabschluss durch seine Eltern vertreten war. Gutgläubigkeit des berechtigten Grundeigentümers. Die Ersitzungsfrist wird während der Dauer, in welcher der Urteilsunfähige keinen gesetzlichen Vertreter hatte, nicht unterbrochen.  Bd. 88 
										S. 474
									
									
										    Voraussetzung der Klage. Nur für Korrektur von Einträgen, die von Anfang an ungerechtfertigt gewesen sind. Dienstbarkeit und vereinbartes Vorkaufsrecht, die gemäss Vertrag bedingt vereinbart sind, sind keine ungerechtfertigten Einträge.  Bd. 89 
										S. 297
									
									
										    Wiedereintragung der gelöschten Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes.  Bd. 89 
										S. 295
									
									
										    Wiedereintragung einer ungerechtfertigt gelöschten Dienstbarkeit. Bei Zweifel an der Genauigkeit des Eintrages hat der gutgläubige Erwerber eine Erkundungspflicht.  Bd. 88 
										S. 478
									
									
										    Grundbuchberichtigungsklage Anlage des EDV-Grundbuchs. Grundbuchberichtigungsklage gegen Versehen in der Übertragung der Einträge  Bd. 100 
										S. 347
									
									
										    Eintragung des überlebenden Ehegatten als Alleineigentümer bei einer einfachen Gesellschaft aufgrund einer Ehegattengesellschaftsklausel. Ist der Grundbucheintrag bereits erfolgt, kann der Eintrag nur mit der Grundbuchberichtigungsklage angefochten werden  Bd. 100 
										S. 339
									
									
										    Eintragung Eigentümer aufgrund einer falsch erstellten Erbenbescheinigung. Anhebung Erbschafts- und Grundbuchberichtigungsklage  Bd. 93 
										S. 326
									
									
										    Ermächtigung zur Grundbuchberichtigungsklage. Auslegung  Bd. 93 
										S. 322
									
									
										    Käufer eines Miteigentumsanteils hat gegen den Vorkaufsberechtigten, der sein Recht ausgeübt hat und im Grundbuch als Eigentümer des Miteigentumsanteils eingetragen worden ist, keinen Anspruch auf Grundbuchberichtigung, sondern lediglich einen Anspruch auf Feststellung, dass das Vorkaufsrecht nicht innert Frist rechtswirksam ausgeübt worden ist  Bd. 93 
										S. 318
									
									
										    Parteien können über den Gegenstand der Grundbuchberichtigungsklage frei verfügen und sich in der für die Begründung des ursprünglichen Eintrages erforderlichen Form über die Berichtigung des Grundbuches einigen  Bd. 96 
										S. 400
									
									
										    Zuständigkeit. Voraussetzungen für die Zuständigkeit des Handelsgerichtes  Bd. 97 
										S. 140
									
									
										    Ungerechtfertigte Einträge Dienstbarkeit. Plan ist von den Parteien nicht unterzeichnet worden und entspricht nicht ihrem Willen.  Bd. 92 
										S. 112
									
									
										    Dienstbarkeiten, die für das herrschende Grundstückjeglichen Nutzen verloren haben und die gänzliche oder teilweise Ablösung einer Dienstbarkeit, die nur noch einen beschränkten Nutzen behält.  Korrekturmöglichkeit mit der Grundbuchberichtigungsklage.  Bd. 89 
										S. 303
									
									
										    Löschung einer Dienstbarkeit durch die Meliorationsbehörde im Meliorations-verfahren. Überprüfung im Rahmen einer Grundbuchberichtigungsklage durch Zivilgerichte  Bd. 96 
										S. 109
									
									
										   
							Grundbuchberichtigungsklage
							Grundbuchbeschwerde
							Grundbucheinführung
							Grundbucheintragung
							Grundbuchführung Grundbuchbehörden sind nicht befugt, im Rahmen der Grundbucheinführung strittige Rechte durch Verfügungen zu erledigen. Es handelt sich um materiell-rechtliche Streitigkeiten, über welche Zivilgerichte zu entscheiden haben  Bd. 96 
										S. 105    
							Grundbuchgebühr
							Grundbuchkreis Reorganisation der Grundbuchführung im Kanton Aargau  Bd. 97 
										S. 216    
							Grundbuchplan
							Grundbuchsperre Anordnung Strafbehörden Vorrang gegenüber dem Schuldbetreibungsrecht  Bd. 87 
										S. 335
									
									
										    Beschlagnahmeverfügungen  Bd. 93 
										S. 393    Grundbuchsperre aufgrund BewG zur Erhaltung des rechtlichen und tatsächlichen Zustandes  Bd. 94 
										S. 255    Zugriffsentziehung  Bd. 93 
										S. 368    Zweck Sicherungsumfang Sicherung von inhaltlich unbestimmten bzw. nicht bestimmbaren Verpflichtungen.  Bd. 86 
										S. 24
									
									
										   
							Grundbuchtaxe
							Grundbuchvermessung
							Grundbuchverordnung
							Grundbuchverwalter
							Grundbuchwirkung
							Grunddienstbarkeit
							Grundeigentum Alexandra Jungo, Beweislastfragen im Sachenrecht  Bd. 102 
										S. 69
									
									
										    Bürgi-Schneider Gudrun, Belastete Standorte und die Änderung des Umweltschutzgesetzes mit Einfügung des Art. 32b bis und der Revision der Art. 32c - 32e.  Bd. 89 
										S. 129
									
									
										    Genna Gian Sandro, Der Untergang von Grundeigentum durch Naturereignisse.  Bd. 89 
										S. 65
									
									
										    Guillaume Florence, Fragen rund um die Eintragung eines im Trustvermögen befindlichen Grundstücks ins Grundbuch.  Bd. 90 
										S. 1
									
									
										    Hürlimann-Kaup Bettina, Die grundbuchliche Behandlung der nicht im Privateigentum stehenden und der dem öffentlichen Gebrauch dienenden Grundstücke nach Art. 944 ZGB  Bd. 97 
										S. 81
									
									
										    Huser Meinrad, Darstellung von Grenzen zur Sicherung dinglicher Rechte  Bd. 94 
										S. 238
									
									
										    Huser Meinrad, Leitungen zwischen privatem und öffentlichem Sachenrecht  Bd. 97 
										S. 221
									
									
										    Reimann Patrick, 3D-Objekte und 3D-Eigentumskataster – Eine neue   Herausforderung für die amtliche Vermessung und für die Grundbuchführung  Bd. 94 
										S. 1
									
									
										    Rusch Arnold, Sachenrechtliche Instrumente gegen Zweitwohnungen  Bd. 93 
										S. 137
									
									
										    Wermelinger Amédéo, Vorgeschlagene Änderungen des Mit- und Stockwerkeigentums.  Bd. 88 
										S. 321
									
									
										    Abgrenzung öffentliches und privates Grundeigentum Leitungen ausserhalb des Grundeigentums (Untergrund)  Bd. 97 
										S. 233
									
									
										    Ausübungsinteresse am Untergrund für den Bau einer künftigen Erdwärmesondeanlage. Beweislast für das Ausübungsinteresse  Bd. 104 
										S. 287    Das Eigentumsrecht (Art. 641 ZGB) reicht nur so weit, als ein schutzwürdiges Ausübungsinteresse besteht. Das Eigentum an Grund und Boden erstreckt sich nach oben und unten auf den Luftraum und das Erdreich, soweit für die Ausübung des Eigentums ein Interesse besteht  Bd. 104 
										S. 291    Das Wesen des Rechtsverhältnisses von Eigentum und Dienstbarkeit  Bd. 91 
										S. 344    Dem Eigentümer steht namentlich ein dinglicher und unverjährbarer Anspruch auf Beseitigung des Störzustands zu, sofern unmittelbar (direkt) in die Substanz seines Grundstückes eingegriffen wird  Bd. 104 
										S. 289    Eigentumsfreiheitsklage. Ausübungsinteresse am Untergrund, Beweislast. Passivlegitimation des Nachbarn, auch wenn er nicht Urheber der Störung ist, sondern diese durch Dritte duldet, begünstigt oder veranlasst. Erdnägel im Untergrund  Bd. 104 
										S. 287    Eigentumsfreiheitsklage. Beseitigungsanspruch für jede Art der Einwirkung. Geringfügigkeit ist nicht massgebend. Rechtsmissbrauch. Bösgläubigkeit  Bd. 93 
										S. 213    Gesetzgebung Verantwortlichkeit des Grundeigentümers  Bd. 88 
										S. 405
									
									
										    Herrenlose Sachen Restlicher Teil des Erdkörpers (Untergrund), untersteht als herrenlose und öffentliche Sachen der staatlichen Hoheit.  Bd. 92 
										S. 333
									
									
										    Inhalt und Umfang Eisenbahntunnel. Privates Grundeigentum reicht nicht weiter in die Tiefe, als sich der Grundeigentümer über ein entsprechendes Interesse ausweisen kann. Zeitpunkt der Erstellung des Tunnels massgebend. Ausdehnung des Interesses.  Bd. 92 
										S. 329
									
									
										    Schwimmbad aus vorgefertigten Teilen, welches auf einer Betonplatte und einem Betonsockel ruht im Boden auf ¾ seiner Höhe eingegraben ist, bildet einen Bestandteil des Grundstückes  Bd. 99 
										S. 255
									
									
										    Natur der Klage nach Art. 679 ZGB  Bd. 88 
										S. 21    Pfandhaftverteilung  Bd. 93 
										S. 31    Pfandobjekt Teilung des Pfandobjektes  Bd. 93 
										S. 31
									
									
										    Politische Entwicklungen Flughindernisse  Bd. 94 
										S. 4
									
									
										    Oberfläche  Bd. 94 
										S. 3
									
									
										    Solarkataster  Bd. 94 
										S. 4
									
									
										    Untergrund  Bd. 94 
										S. 3
									
									
										    Rechtssetzungsbefugnisse der Kantone Grundstücke als öffentliche Sachen. Duldung von Leitungsrechten  Bd. 97 
										S. 234
									
									
										    Richterliche Massnahmen, Art. 666a ZGB Freihandverkauf ist mit grösster Zurückhaltung anzuordnen. Hinterlegung des Erlöses  Bd. 95 
										S. 56
									
									
										    Unauffindbarer Grundeigentümer. Anwendung bei noch nicht ermittelten Erben einer Erbengemeinschaft bei landwirtschaftlichen Grundstücken von geringem Wert  Bd. 95 
										S. 54
									
									
										    Rutschgebiete Abgrenzung eines Gebietes in eine Gefahrenzone und Bezeichnung als Rutschgebiet. Toleranzgrenzen und Rechtsgleichheit (GR).  Bd. 89 
										S. 83
									
									
										    Schranken, Art. 641 Abs. 2 ZGB Abgrenzung Art. 641 Abs. 2 ZGB von Art. 684 Abs. 2 ZGB  Bd. 96 
										S. 265
									
									
										    Teilzeit-Eigentum  Bd. 91 
										S. 373    Umfang des Eigentums Beseitigung einer Eigentumsstörung (überragende unterirdische Betonhinterfüllung). Grundsätzlich kein Anspruch auf Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit. Rechtsmissbrauch  Bd. 94 
										S. 11
									
									
										    Dienstbarkeit mit klarem Inhalt verstösst nicht gegen die Eigentumsfreiheit  Bd. 94 
										S. 197
									
									
										    Vertikale Ausdehnung des Grundeigentums. Beweislast  Bd. 89 
										S. 89
									
									
										    Untergang des Grundstückes Vernichtung der Substanz  Bd. 89 
										S. 70
									
									
										    Wirtschaftlicher Untergang  Bd. 89 
										S. 70
									
									
										    Grundbuchliche Behandlung  Bd. 89 
										S. 81
									
									
										    Liegenschaften  Bd. 89 
										S. 67
									
									
										    Selbständige Rechte oder Miteigentumsanteile  Bd. 89 
										S. 68
									
									
										    Gemeingebrauch der Allgemeinheit  Bd. 89 
										S. 77
									
									
										    Hoheit an den Liegenschaften, nicht Eigentum, beim Kanton.  Bd. 89 
										S. 77
									
									
										    Kulturunfähige Liegenschaften im Privateigentum und kulturunfähige Liegenschaften im Staatseigentum. Sie sind öffentliche Sachen imGemeingebrauch.  Bd. 89 
										S. 74
									
									
										    Rechtliche Behandlung  Bd. 89 
										S. 72
									
									
										    Verantwortlichkeit des Grundeigentümers Pflanzen Verschmutzung einer Strassenparzelle durch Laubfall überragender Äste. Rechtsbehelfe zur Beseitigung der Störung sind das Kapprecht und die Eigentumsfreiheitsklage  Bd. 87 
										S. 136
									
									
										    Schaden am Nachbargrundstück. Passivlegitimation des Bauberechtigten eines selbständigen und dauernden Baurechtes und des Grundeigentümers. Kriterien für die Haftung.  Bd. 89 
										S. 88
									
									
										    Übermässige Immissionen aus dem Betrieb einer Heizung einer Zimmerei. Verhältnis zum öffentlichen Umweltschutzrecht  Bd. 95 
										S. 309
									
									
										    Vertikale Ausdehnung des Grundeigentums. Unter welchen Voraussetzungen ist das künftige Interesse zu berücksichtigen. Entschädigungsansprüche?  Bd. 88 
										S. 208    Wiederherstellung einer vorübergehend beanspruchten Grundstücksfläche als Baustrasse. Vorrang der vertraglichen Vereinbarung mit dem Grundeigentümer gegenüber dem Willen eines Dienstbarkeitsberechtigten, die Baustrasse zu belassen  Bd. 93 
										S. 37    Zur Frage des Eigentumsausübungsinteresse  Bd. 104 
										S. 296    
							Grundeigentum (Umfang) Leonie Dörig, Der Untergrund im Grundbuch: Dienstbarkeiten und Konzessionen für Infrastrukturen und private Nutzungen im Untergrund  Bd. 101 
										S. 273
									
									
										   
							Grunderwerb durch Personen im Ausland
							Grundlagenirrtum
							Grundlast Ablösung Ablösungsbetrag Altrechtlichen unentgeltlichen Wasserlieferungspflicht. Kriterien für die Bemessung der Entschädigung und Berücksichtigung besonderer Verhältnisse  Bd. 87 
										S. 326
									
									
										    Gegenstand Lieferung von Öl an Pfarrkirche zwecks Unterhalt des Ewigen Lichtes  Bd. 96 
										S. 26
									
									
										   
							Grundpfandrecht Foëx Bénédict, L`inscription d`un „nominee“ comme titulaire de cédules hypothécaires de registre  Bd. 97 
										S. 18
									
									
										    Schmid Jürg , Der papierlose Schuldbrief  Bd. 87 
										S. 45
									
									
										    Schmid-Tschirren Christina, Elektronische öffentliche Beurkundung und Grundpfandrechte.  Bd. 92 
										S. 1
									
									
										    Schmid-Tschirren Christina, Perspektiven des sachenrechtlichen Spezialitätsprinzips : insbesondere zur Bedeutung dieses Prinzips bei Pfandrechten  Bd. 97 
										S. 1
									
									
										    Drittpfand Papierschuldbrief. Rechtsöffnungstitel beim Schuldbrief im Drittpfandverhältnis  Bd. 96 
										S. 273
									
									
										    Gesetzgebung Vorentwurf für die Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht Öffentliche Beurkundung für die Begründung von allen rechtsgeschäftlichen Pfandrechten  Bd. 87 
										S. 4
									
									
										    Kreditvertrag Auslegung des Hypothekarkreditvertrages. Vorzeitige Rückzahlung. Konventionalstrafe  Bd. 97 
										S. 128
									
									
										    Pfandvertrag Gläubiger Gläubigermitwirkung beim Grundpfandvertrag (Graubünden)  Bd. 86 
										S. 273
									
									
										    Rangvorbehalt Konflikt zwischen Alterspriorität und Pfandstellensystem bei leerer Pfandstelle  Bd. 91 
										S. 205
									
									
										    Spezialitätenprinzip Bestimmtheit der Forderung  Bd. 97 
										S. 6
									
									
										    Bestimmtheit des Grundstückes  Bd. 97 
										S. 4
									
									
										    Generalhypothek  Bd. 97 
										S. 5
									
									
										    Umfang der Sicherung Zinsenpfandrecht,  Art 818 ZGB Bei Schuldbriefen mit Sicherungsübereignung. Zinsen aus der Grundforderung oder Zinsen aus der Schuldbriefforderung?  Bd. 100 
										S. 303
									
									
										   
							Grundpfandverschreibung Jaques Charles, La réutilisation des cédules hypothécaires et le remploi des hypothèques dans le cadre d`une exécution forcée.  Bd. 86 
										S. 209
									
									
										    Akzessorietät des Pfandrechts/Forderung Pfandrechtserneuerung Wiederverwendung der Grundpfandverschreibung durch den Ersteigerer nach einem Zuschlag.  Bd. 86 
										S. 225
									
									
										    Pfandvertrag Gläubiger Gläubigermitwirkung beim Grundpfandvertrag (Graubünden)  Bd. 86 
										S. 273
									
									
										    Zur Behandlung der Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung im Zusammenhang mit der Kraftloserklärung  Bd. 102 
										S. 106    
							Grundpfandverwertung
							Grundplan
							Grundprotokoll
							Grundsteuern
							Grundstück
							Grundstückgewinnsteuer
							Grundstückkauf Koller Alfred, Vertragliche Regelung der Gewährleistung beim Kauf einer Neubaute.  Bd. 90 
										S. 197
									
									
										    Schafroth Gerhard, Mehrwertsteuer bei Geschäftsliegenschaften  Bd. 93 
										S. 273
									
									
										    Stöckli Hubert und Aeschimann Lisa, Art. 8 UWG und die öffentliche Beurkundung - Überlegungen zur AGB-Kontrolle bei Grundstückkaufverträgen  Bd. 95 
										S. 73
									
									
										    Vischer Markus, Mängelrechte beim Kauf eines Stockwerkanteils  Bd. 96 
										S. 217
									
									
										    Aufhebung Vertrag Die Vereinbarung über die Aufhebung eines Kaufvertrages ist ein Aufhebungsvertrag. Regelung der Rückabwicklung und des Schadenersatzes  Bd. 87 
										S. 391
									
									
										    Aufhebungsvertrag Abgrenzung zwischen dem formfreien Aufhebungsvertrag und der formbedürftigen Vertragsänderung. Regelungen der Rückabwicklung.  Bd. 89 
										S. 317
									
									
										    Bedingungen Kaufvertrag ist nichtig, wenn die Bedingung, unter welcher er abgeschlossen worden ist (Erhalt Baubewilligung) juristisch unmöglich ist  Bd. 95 
										S. 394
									
									
										    Erfüllungsanspruch Das Rechtsmissbrauchsverbot (Art. 2 ZGB) kann generell - in jedem Erfüllungsstadium - einen Erfüllungsanspruch verschaffen.  Bd. 101 
										S. 229
									
									
										    Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes (Art. 26 Abs. 2 lit. a BewG), Rückerstattung und Verjährung der geleisteten Kaufpreiszahlung (Art. 26 Abs. 4 lit. b BewG); Rechtsmissbrauch  Bd. 102 
										S. 41
									
									
										    Vorvertrag für Grundstückkauf, Umfang des Formzwangs, insb. auch für mit dem Vorvertrag verbundene Konventionalstrafen  Bd. 102 
										S. 60
									
									
										    Es liegt keine Amtspflichtverletzung vor, wenn die Verwendung von Erwerbspreisen aus beurkundeten Verträgen für Steuerveranlagungen verwendet wird. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich erlaubte Handlung. Zudem besteht eine Informationspflicht bei Amtsnotariaten im Kanton St. Gallen, die zugleich das Grundbuch führen  Bd. 103 
										S. 36    Form / Nebenabreden Form Schenkung des in ein Darlehen umgewandelten Restkaufpreises.  Bd. 88 
										S. 274
									
									
										    Objektiv und subjektiv wesentliche Vertragspunkte, die ihrer Natur nach unmittelbar den Inhalt des Grundstückkaufvertrages betreffen, fallen unter die Formvorschrift. Zusätzliche Gegenleistungen unter den weiteren Bestimmungen.  Bd. 90 
										S. 209
									
									
										    Gegenleistung Der Kaufpreis setzt sich unbestrittenermassen aus der Gesamtheit aller Geldleistungen zusammen, welche der Käufer an den Verkäufer als Entgelt für die Übertragung des Eigentums am Grundstück erbringen muss (Bern)  Bd. 103 
										S. 25
									
									
										    Die Formvorschrift ist nicht erfüllt, wenn die geschuldete Vermittlungsprovision als weitere Gegenleistung nicht beim Kaufpreis, sondern unter den Schlussbestimmungen (weiteren Bestimmungen) aufgeführt ist (Bern)  Bd. 103 
										S. 22
									
									
										    Nach der Nennung des Kaufpreises werden unter den weiteren Bestimmungen noch zusätzliche Gegenleistungen (Ablösung Grundpfandrecht) vereinbart.  Bd. 90 
										S. 209
									
									
										    Schenkung des in ein Darlehen umgewandelten Restkaufpreises.  Bd. 88 
										S. 274
									
									
										    Teile des Kaufpreises in verschiedenen Ziffern/Rubriken des Kaufvertrages unterzubringen, ist verboten (Bern)  Bd. 103 
										S. 26
									
									
										    Zahlungsmodalitäten (wie Verrechnung) sind keine wesentlichen Vertragspunkte, deren Nichterwähnung im Vertrag zur Ungültigkeit führt  Bd. 95 
										S. 141
									
									
										    Gegenstand Unterscheidung zwischen einem reinen Kaufvertrag (Grundstückkaufvertrag über eine künftige Sache) und einem gemischten Grundstückkauf-/Werkvertrag (Grundstückkauf mit Bauleistungspflicht). Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist die Herstellungspflicht.  Bd. 101 
										S. 107
									
									
										    Hinterlegter Grundstückkaufpreis/Minderung Hinterlegter Grundstückkaufpreis auf dem Kundenkonto des Notars. Nachfolgende gerichtliche Anweisung als vorläufige Massnahme an den Notar zur Hinterlegung eines Teilbetrages davon zur Sicherung für mögliche Minderungsansprüche (Eindringen von Wasser ins erworbene Haus) auf einem Kundenkonto bis zum Vorliegen eines rechtkräftigen und vollstreckbaren Gerichtsentscheides. Ansprüche auf Geldforderungen müssen mit den Mitteln des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes geltend gemacht werden. (Fribourg)  Bd. 101 
										S. 378
									
									
										    Kauf mit Werkvertrag Kauf von Grundstücken mit projektierter oder angefangener Baute. Echte und unechte Werkverträge. Vertragsgestaltung.  Bd. 92 
										S. 69
									
									
										    Kauf von Stockwerkeigentum Ausübung der Mängelrechte der Wandelung, Minderung und/oder Schadenersatz sowie Nachbesserung  Bd. 96 
										S. 227
									
									
										    Kauf über eine zukünftige Sache, Kauf- und separater Werkvertrag, gemischter Vertrag mit Kauf- und Werkvertragselementen (Grundstückkauf mit Bauleistungspflichten)  Bd. 96 
										S. 217
									
									
										    Kaufsobjekt Erklärung des Käufers, wonach er das erworbene Grundstück, das im Gegensatz zum Vertrag mit einem Grundpfandrecht belastet ist so akzeptiert (Annahme der Sache mit einem Mangel), kann formlos abgegeben werden  Bd. 95 
										S. 141
									
									
										    Kaufvertrag Inhalt Kostenübernahme von Altlastensanierungen. Auslegung  Bd. 87 
										S. 423
									
									
										    Verpflichtung, die Behebung der gerügten Mängel zu organisieren, schliesst nicht die Verpflichtung ein, verjährungsunterbrechende Massnahmen zu ergreifen  Bd. 87 
										S. 415
									
									
										    Kontrolle der elektrischen Niederspannungsinstallationen nach dem Grundstückkauf. Wer die Kontrolle zu veranlassen hat ist nicht genügend bestimmt. Die Parteien können vereinbaren, wer die Kontrolle zu veranlassen und die Kosten zu tragen hat  Bd. 97 
										S. 355    Merkblatt der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich über Richtlinien zum Grundstückverkauf.  Bd. 90 
										S. 64    Reservationsvertrag Reservationsvereinbarung Mäklervertrag oder einfacher Auftrag?  Bd. 86 
										S. 104
									
									
										    Vorvertrag. Form.  Bd. 86 
										S. 109
									
									
										    Stockwerkeigentum Wenn die Aufteilungspläne Bestandteil des Kaufvertrages sind, gelten die in den Plänen enthaltenen Angaben über die Bruttogeschossfläche als vertraglich zugesichert.  Bd. 90 
										S. 243
									
									
										    Verzug Verfalltag Wird im Kaufvertrag der Antritt und die Eintragung in das Grundbuch auf einen bestimmten Termin festgesetzt und wird auch eine nachträgliche Erfüllung vereinbart, hat der erste Erfüllungstermin nicht die Bedeutung eines Verfalltags  Bd. 87 
										S. 400
									
									
										    Vollzug Mit dem Vollzug des Rechtsgeschäftes ist nicht die Bezahlung des Kaufpreises, sondern die Grundbucheintragung gemeint  Bd. 102 
										S. 41
									
									
										    Vorvertrag Abgrenzung Kauf- und Optionsvertrag  Bd. 86 
										S. 24
									
									
										    Reservationsvertrag  Bd. 86 
										S. 109
									
									
										    Feststellung Stellvertretung nimmt an der Beweiskraft von Art. 9 ZGB teil  Bd. 96 
										S. 169
									
									
										    Nichtigkeit wegen Formmangels. Vereinbarung Konventionalstrafe in einfacher Schriftform gültig  Bd. 96 
										S. 404
									
									
										    Suspensivbedingungen. Da in diesem Fall die Verpflichtung zu verkaufen und kaufenunwiderruflich ist, stellen die Bedingungen nur Nebenpunkte dar  Bd. 91 
										S. 118
									
									
										    Vorvertrag mit dem Inhalt des Hauptvertrages. Steuerliche Auswirkungen  Bd. 96 
										S. 169
									
									
										    Vorvertrag über Grundstück und Fahrnis. Globalpreisvereinbarung zulässig, wenn Fahrnisgegenstände in der öffentlichen Urkunde spezifiziert aufgeführt werden  Bd. 91 
										S. 118
									
									
										    Vorvertragliche Haftung. Verletzung von Treu und Glauben, wenn die grundsätzliche Bereitschaft zum formellen Vertragsabschluss vorbehaltslos geäussert und ohne Grund im letzten Augenblick die Vertragsumsetzung verweigert wurde  Bd. 93 
										S. 312    Zusicherung Die öffentliche Urkunde, wenn als Vorvertrag über einen Grundstückkauf 
ausgestaltet, muss das Kaufsobjekt genügend bezeichnen, damit seine Beschreibung keine neue Vereinbarung erfordert. Fehlt ein Plan, genügt die präzise Flächenbezeichnung nicht.  Bd. 101 
										S. 29
									
									
										   
							Gründung
							Grundwasser
							Grünzone
							Gült Gesetzgebung Vorentwurf für die Revision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts Lieferung von Öl an Pfarrkirche zwecks Unterhalt des Ewigen Lichtes ist nach altem glarnerischem Recht eine Gült  Bd. 96 
										S. 30    
							Gute Sitten
							Guter Glaube
							Gütereinheit
							Gütergemeinschaft Roland Pfäffli und Julia Blattner, Gütergemeinschaft und Grundbuch  Bd. 104 
										S. 3
									
									
										    Allgemein In Bezug auf das neue Erbrecht  Bd. 104 
										S. 3
									
									
										    Gesamtgut Altrechtliche Gütergemeinschaft  Bd. 104 
										S. 8
									
									
										    Tod eines Ehegatten ohne Gesamtgutszuweisung  Bd. 104 
										S. 7
									
									
										   
							Güterkauf
							Güterrecht Biber René, Der Umgang des Willensvollstreckers mit Liegenschaften im Nachlass  Bd. 86 
										S. 1
									
									
										    Auskunftspflicht der Ehegatten Einkommens- und Vermögensverhältnisse Beim Güterstand der Gütertrennung  Bd. 87 
										S. 205
									
									
										    Ausserordentliche Beiträge Angemessene Entschädigung für einen bedeutend grösseren Beitrag an den Unterhalt der Familie. Unterhaltspflicht gegenüber vorehelichen Kindern des anderen Ehegatten  Bd. 93 
										S. 179
									
									
										    Behandlung von Grundstücken in der güterrechtlichen Auseinandersetzung Abgeltung Von güterrechtlichen Ansprüchen durch Übertragung einer Liegenschaft.  Bd. 86 
										S. 17
									
									
										    Erbteilung Mitwirkung des Willensvollstreckers  Bd. 86 
										S. 5
									
									
										    Familienwohnung Der durch die Bestimmung geschützte Ehegatten verlässt dieFamilienwohnung endgültig oder für eine unbestimmte Dauer von sich aus oder auf richterliche Anordnung  Bd. 91 
										S. 392
									
									
										    Fehlende Zustimmung Die Nichtbeachtung des Zustimmungserfordernisses des Ehepartners nach Art. 169 ZGB führt zur Nichtigkeit des fraglichen Rechtsgeschäftes und diese ist von Amtes wegen zu beachten  Bd. 87 
										S. 169
									
									
										    Grundpfandrechte Zustimmung bei der Begründung von Grundpfandrechten. Höhe der Belastungsgrenze?  Bd. 87 
										S. 173
									
									
										    Immobilien-Akiengesellschaft Nur ausnahmsweise und in Fällen offensichtlichen Rechtsmissbrauchs kommt Art. 169 ZGB zur Anwendung, wenn eine vom Ehepartner beherrschte Aktiengesellschaft Inhaberin der Rechte an der Familienwohnung ist.  Bd. 87 
										S. 166
									
									
										    Intertemporales Recht Art. 169 ZGB ist nicht anwendbar, soweit Belastungen durch die Errichtung von Schuldbriefen vor dem 1.1.1988 verursacht wurden  Bd. 87 
										S. 174
									
									
										   
							Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufhebung des Miteigentums an einem Grundstück Bei Scheidung ist die Aufhebung des Miteigentums vor der güterrechtlichen Auseinandersetzung durchzuführen. Aufhebung richtet sich nach Art. 205 Abs. 2 und 650 f. ZGB. Ergebnis muss die Zuordnung zu den verschiedenen Massen der Errungenschaftsbeteiliung sein  Bd. 94 
										S. 399
									
									
										    Bei Tod eines Ehegatten hat die Aufhebung des Miteigentums vor der güterrecht lichen Auseinandersetzung zu erfolgen. Aufhebung richtet sich nach Art. 210, 251 und 650 f. ZGB. Zuweisungsanspruch des überlebenden Ehegatten am Miteigentums anteil der Familienwohnung trotz einer «kommerziellen Klausel» im französischen Ehevertrag  Bd. 94 
										S. 389
									
									
										    Berufliche Vorsorge. Verweigerung der Teilung der Austrittsleistung  Bd. 93 
										S. 179    Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes (Weinbaubetrieb) im Eigengut eines  Ehegatten. Ersatzforderungen der Errungenschaft auf Unternehmensertrag  Bd. 94 
										S. 132    Bewertung und Methoden der Bewertung eines kaufmännischen Unternehmens. Berücksichtigung  von Forderungen des zur Errungenschaft gehörenden Unternehmens gegen dessen Inhaber als Schulden der Errungenschaft  Bd. 93 
										S. 179    Die güterrechtliche Auseinandersetzung geht der erbrechtlichen – zumindest rechnerisch – voraus, da erst nach ihrer Durchführung feststeht, woraus die Erbschaft des verstorbenen Ehegatten besteht  Bd. 104 
										S. 266    Ersatzforderung Zwischen Errungenschaft und Eigengut Der beim Verkauf der Aktien einer Unternehmung, die zum grössten Teil Eigengut des Ehemannes war, realisierte Mehrwert führt nicht zu einer Ersatzforderung der Errungenschaft gegenüber dem Eigengut, wenn der Ehemann für den Arbeitseinsatz durch (seiner Er  Bd. 87 
										S. 206
									
									
										    Gläubigerschutz Definition der zur güterrechtlichen Auseinandersetzung gehörenden Rechtsgeschäfte. Nicht dazu gehören Unterhaltsforderungen und die Rücknahme von Vermögenswerten  Bd. 99 
										S. 18
									
									
										    Massgeblicher Zeitpunkt der Vermögensübertragung  Bd. 99 
										S. 18
									
									
										    Individuell gebundene Vorsorge. Anwendbare Regeln, Bewertung und Ausführung  Bd. 93 
										S. 332    Massgebender Zeitpunkt für den Bestand der Errungenschaft und deren Bewertung. Sonderfälle  Bd. 93 
										S. 179    Treuhandvertrag zwischen Ehegatten. Auslegung. Wenn der Ehemann seiner Ehefrau Grundstücke zu Eigentum übertragen hat, die dann weiterverkauft werden, kommt der Erlös dem wirtschaftlich Berechtigten zu  Bd. 93 
										S. 294    Verzicht auf güterrechtliche Ansprüche. Herabsetzung  Bd. 99 
										S. 34    
							Güterrechtsregister
							Güterregulierung
							Gütertrennung Beweisfrage. Im Scheidungsverfahren gütergetrennter Parteien hat der Schuldner zu beweisen, dass die Forderung nicht/nicht mehr geschuldet ist.  Bd. 101 
										S. 263    Ehevertrag Scheidungskonvention. Ehevertrag mit dem einzig der Güterstand der Gütertrennung gewählt wird und der keine Abmachungen über die güterrechtliche Auseinandersetzung, insbesondere auch keine Vereinbarungen über die Nebenfolgen der Scheidung enthält, bedarf   Bd. 87 
										S. 202
									
									
										    Verwaltung des Vermögens eines Ehegatten durch den anderen. Verpflichtung des (gütergetrennten) Ehegatten zur Rechenschaftslegung  Bd. 94 
										S. 384    Verzinslichkeit von Forderungen zwischen Ehegatten. Eintritt in eine Bürgschaftsforderung  Bd. 97 
										S. 168    
							Güterverbindung
							Güterweg
							Güterzusammenlegung Dingliche Rechte usw. Löschung eines dinglichen Rechtes im Verfahren. Grundbuchberichtigungsklage. Zuständigkeit der Zivilgerichte  Bd. 96 
										S. 109
									
									
										    Eine nicht amtliche Vermessung, welche nach einer Güterzusammenlegung durchgeführt worden ist und zu einer Anmerkung des bestehenden Plans geführt hat, genügt nicht für die Anerkennung des letzteren als Grundbuchplan  Bd. 102 
										S. 373    
							Gutgläubigkeit Schmid Jürg, Gedanken zum öffentlichen Glauben des Grundbuchs.  Bd. 90 
										S. 111
									
									
										    Abgrenzung öffentlicher Glaube und guter Glaube.  Bd. 90 
										S. 112    Anforderungen Verpfändung von Schuldbriefen Anforderungen an den guten Glauben des Pfandgläubigers. Grenzen der Eigentumsvermutung durch den Besitz. Definition und Beweis des guten Glaubens.  Bd. 86 
										S. 244
									
									
										    Auslegung Gut- und Bösgläubigkeit  Bd. 94 
										S. 15    Der gutgläubige Erwerber soll sich auf den Grundbucheintrag einer Dienstbarkeit verlassen dürfen, ohne prüfen zu müssen, ob er mit den Belegen und anderen Bestandteilen des Grundbuches übereinstimmt. Extensive Auslegung einer Dienstbarkeit nicht zulässig.  Bd. 88 
										S. 91    Dienstbarkeit Auslegung Eintragung des Stichwortes «Fahrwegrecht» anstatt Notwegrecht im Hauptbuch. Guter Glaube auf die Richtigkeit des Grundbucheintrages. Beweislast für die Bösgläubigkeit.  Bd. 92 
										S. 196
									
									
										    Ungerechtfertigter Dienstbarkeitseintrag. Keine Grundbuchberichtigung, wenn guter Glaube besteht. Information über Mangel führt zum Verlust des guten Glaubens.  Bd. 92 
										S. 112
									
									
										    Eintragung der bei der Parzellierung bei einem Grundstück nicht nachgetragenen Wegrechtsdienstbarkeit. Nicht auf den guten Glauben berufen kann sich, wer bei der Aufmerksamkeit, wie sie nach den Umständen verlangt werden darf, nicht gutgläubig sein konnte.  Bd. 89 
										S. 290    Erstellung einer Vorrichtung in Verletzung einer Dienstbarkeit. Voraussetzungen für die analoge Anwendung von Art. 674 Abs. 3 ZGB. Guter Glaube des Bauenden.  Bd. 88 
										S. 134    Erwerb eines dinglichen Rechtes allgemein Ausnahmen Lastenverzeichnis in der Zwangsvollstreckung  Bd. 90 
										S. 117
									
									
										    Leitungskataster  Bd. 90 
										S. 118
									
									
										    Natürliche Publizität  Bd. 90 
										S. 116
									
									
										    Guter Glaube des Erwerbers  Bd. 90 
										S. 115
									
									
										    Grundbuch Grunddienstbarkeit Welche unter dem alten kantonalen Recht durch Ersitzung begründet wurde und nicht im Grundbuch eingetragen worden ist, kann dem gutgläubigen Erwerber nicht entgegengehalten werden  Bd. 87 
										S. 140
									
									
										    Trust Anmerkung Trustverhältnis und gutgläubiger Erwerb.  Bd. 92 
										S. 93
									
									
										    Ungerechtfertigte Eintragung einer Dienstbarkeit. Fehlende Urteilsfähigkeit des mit der Dienstbarkeit belasteten Grundeigentümers, der beim Dienstbarkeitsabschluss durch seine Eltern vertreten war. Gutgläubigkeit des berechtigten Grundeigentümers. Die Ersitzungsfrist wird während der Dauer, in welcher der Urteilsunfähige keinen gesetzlichen Vertreter hatte, nicht unterbrochen.  Bd. 88 
										S. 474    Verdacht/Zweifel Erkundigungspflicht Anforderungen an die Aufmerksamkeit richten sich nach den Umständen des Einzelfalles. Keine allgemeine Erkundigungspflicht. Bei begründetem Verdacht müssen Abklärungen getroffen werden  Bd. 87 
										S. 425
									
									
										    Wiedereintragung einer ungerechtfertigt gelöschten Dienstbarkeit. Bei Zweifeln an der Genauigkeit des Grundbucheintrages muss ein gutgläubiger Erwerber Erkundigungen einziehen. Einwendungen gegen die Wiedereintragung wegen unzulässiger Zweckänderung und Mehrbelastung.  Bd. 88 
										S. 478    Wird für die Ausübung einer Dienstbarkeit ein Werk erstellt (Beispiel: Weg für ein Fuss- und Fahrwegrecht), bestimmt der Umfang dieses Werkes den Inhalt der Dienstbarkeit und schränkt deren Umfang gegenüber einem Erwerber ein. Publizität der Einrichtung. Guter Glaube.  Bd. 88 
										S. 464    
 |  | 
	
		| 
				 Résultat dossier				   |  
		|   |  
		| Aucune entrée enregistrée |  |