Recherche Index des sujets (Bd. 86/2005 - Bd. 104/2023) |
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Valeur d`attribution -
Valeur d`imputation -
Valeur de rendement -
Valeur litigieuse -
Vénalité -
Venezuela -
Vente -
Vente de gré à gré -
Vente immobilière -
Verantwortlichkeit Mooser Michel, La responsabilité du notaire en relation avec le nouveau droit de la protection de l`adulte Bd. 94
S. 161
Aus Auftrag Abgrenzung Zwischen Auftrag und unverbindlicher Gefälligkeit. Zuwarten zur Geltendmachung von Schadenersatz führt nicht zur Unerbrechnung des Kausalzusammenhangs zwischen Verhalten und eingetretenem Schaden. Bd. 87
S. 405
Beim Grundstückkauf Aufhebung eines Grundstückkaufvertrages Regelung der Rückabwicklung und Schadenersatz. Bd. 87
S. 391
Beim Vermögensverwaltungsvertrag Voraussetzungen für Haftung bei Grobfahrlässigkeit. Haftung für Schaden, der erst nach der Kündigung des Vertrages entstanden ist, entfällt. Unterbrechung des Kausalzusammenhanges. Bd. 87
S. 395
Des Werkeigentümers Bei Kinderunfällen Zusammenfassung der Rechtsprechung Bd. 86
S. 326
Haftung für eine Zufahrtsstrasse Zuordnung der Mängel und Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei kombinierten Werken. Haftpflichtig kann nur sein, wer für ein Werk verantwortlich ist, das im Hinblick auf seine Zweckbestimmung als mangelhaft erscheint. Bd. 86
S. 319
Selbstverantwortung der Benutzer eines Werkes Zumutbarkeit für Sicherungen Bd. 86
S. 324
Haftung für die Führung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Bd. 91
S. 151
Haftung für fehlende oder unvollständige Anmerkung einer öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkung Bd. 91
S. 384
Im Auftragsverhältnis Liegenschaftenschätzung Haftung des Liegenschaftenschätzers aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Bd. 86
S. 123
Im Grundbuchwesen Haftungsentlastung des Grundbuchverwalters bei der Pflicht zur Prüfung desVerfügungsrechtes. Bd. 89
S. 277
Im Notariatswesen Allgemeine Bedingungen der Verantwortlichkeit des Notars Bd. 94
S. 162
Auftrag Nichtamtliche, privatrechtliche Verrichtung ohne Vereinbarung einer Gegenleistung durch den Notar. Auftrag oder unverbindliche Gefälligkeit. Schadenersatz Bd. 87
S. 405
Belehrungspflicht Haftung des waadtländischen Notars für seine Berufstätigkeit, unabhängig davon, ob diese seine Beurkundungstätigkeit betrifft oder nicht. Umfang der Belehrungspflicht, insbesondere über die steuerrechtlichen Folgen (Vaud) Bd. 87
S. 195
Haftung des freiburgischen Notars. Gerichtliche Geltendmachung des Schadens, wenn der Geschädigte den maximalen Betrag des Schadens kennt. Verjährungsrecht Bd. 99
S. 251
Haftung des Notars als Beauftragter im Vorsorgeauftrag Bd. 94
S. 162
Haftung des Notars, weil er die Unterschrift der Verkäufer auf einer Vollmacht beglaubigt hat und den Kaufvertrag aufgrund der gefälschten Vollmacht beurkundet hat Bd. 96
S. 98
Schuldhafte Säumnis des Notars bei der Grundbuchanmeldung, die zu einer zusätzlichen Besteuerung führt. Haftung im Wallis durch öffentliches Kantonsrecht geregelt. Ergänzend ist Art. 41 ff. OR anzuwenden. Für die Verjährung ist Art. 60 OR anwendbar. Beginn der Verjährungsfrist Bd. 96
S. 410
Verantwortlichkeit des Notars beim Vorsorgeauftrag Aufbewahrungs- und Zusammenarbeitspflicht Bd. 94
S. 172
Beachtung des Berufsgeheimnisses Bd. 94
S. 171
Beratungspflicht Bd. 94
S. 168
Pflicht zur Beurkundung oder Ablehnung Bd. 94
S. 165
Pflicht zur Schaffung von Klarheit Bd. 94
S. 167
Wahrheitspflicht Bd. 94
S. 166
Verantwortlichkeit des Notars im Bereich der Beistandschaft Anmerkung von Massnahmen im Grundbuch Bd. 94
S. 174
Beachtung der bewilligungspflichtigen Geschäfte Bd. 94
S. 180
Beratungspflicht Bd. 94
S. 177
Fehlende Publikation und fehlender guter Glaube Bd. 94
S. 174
Orientierung Dritter über Beistandschaften Bd. 94
S. 174
Voraussetzung für die Haftung des Notars Bd. 94
S. 163
Zivilhaftung des Notars. Verletzung von bundesrechtlichen und kantonalen Normen (falsche Flächenzuteilung einer Parzelle). Auswirkung auf Honorarrechnung (Wallis) Bd. 93
S. 404
Zivilrechtliche, disziplinarrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei fehlerhafter Darstellung einer Stellvertretung durch den Notar in der öffentlichen Urkunde Bd. 99
S. 96
Staatshaftung aus mangelhafter Revision eines Notars. Rechtsgrundlage und Folgen der Aufgabenübertragung an einen Verein (Bern) Bd. 88
S. 341
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Verantwortlichkeit des Grundeigentümers -
Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers -
Veräusserungsbeschränkungen -
Veräusserungsverbot -
Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter Bericht über die 60. Tagung vom 19. und 20. September 2008 in Solothurn. Bd. 89
S. 390
Bericht über die 61. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 18. und 19. September 2009 in Vaduz. Bd. 90
S. 376
Bericht über die 62. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 23. September 2010 in Luzern Bd. 91
S. 402
Bericht über die 63. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 16. und 17. September 2011 in Neuchâtel. Bd. 92
S. 413
Bericht über die 66. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 11. und 12. September 2014 in Näfels Bd. 95
S. 431
Bericht über die 67. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 10. September 2015 in Luzern Bd. 96
S. 433
Bericht über die 69. Grundbuchverwaltertagung 2017 in Luzern Bd. 99
S. 62
Bericht über die Grundbuchverwaltertagung vom 12. September 2019 in Luzern Bd. 100
S. 375
Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 60. Generalversammlung vom 19. September 2008 in Solothurn. Bd. 89
S. 385
Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 61. Generalversammlung vom 18. September 2009 in Vaduz. Bd. 90
S. 371
Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 62. Generalversammlung vom 23. September 2010 in Luzern Bd. 91
S. 396
Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 63. Generalversammlung vom 16. September 2011 in Neuchâtel. Bd. 92
S. 409
Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 64. Generalversammlung vom 13. September 2012 in Luzern Bd. 93
S. 433
Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 66. Generalversammlung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 12. September 2014 in Näfels Bd. 95
S. 428
Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 67. Generalversammlung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 10. September 2015 in Luzern Bd. 96
S. 431
Jahresbericht des Präsidenten anlässlich der 71. Generalversammlung des Verbandes vom 12. September 2019 in Luzern Bd. 100
S. 372
Kurzbericht des Eidg. Amtes für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) über die laufenden Projekte, insbesondere im Bereich der Gesetzgebung anlässlich der 63.Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 16. September 2011 in Neuchâtel Bd. 92
S. 415
Kurzbericht des Eidg. Amtes für Grundbuch- und Bodenrecht über die laufenden Projekte, insbesondere im Bereich der Gesetzgebung, anlässlich der 61. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 18./19. September 2009 in Vaduz. Bd. 90
S. 378
Kurzbericht über die 64. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 13. September 2012 in Luzern Bd. 93
S. 435
Kurzbericht über die 65. Tagung des Verbandes Schweizerischer Grundbuchverwalter vom 5. September 2013 in Luzern Bd. 94
S. 440
Kurzbericht von Helena Aström Boss: Empfehlung „Digitale Dokumentation Stockwerkeigentum – Aufteilungsplan Bd. 100
S. 380
Mitteilungen des Eidgenössischen Amtes für Grundbuch- und Bodenrecht Bd. 99
S. 65
Mitteilungen des Eidgenössischen Amtes für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) Bd. 95
S. 433
Rapport présidentiel à l`occasion de la 65ème assemblée générale de la Société suisse des Conservateurs du Registre foncier, du 5 septembre 2013 à Lucerne Bd. 94
S. 438
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Verbot -
Verbot der Vermittlertätigkeit für Notare -
Verbotene Rechtsgeschäfte -
Verein Alle Vorstandsmitglieder werden im Handelsregister eingetragen. Bd. 89
S. 22
Eintragung im Handelsregister Bd. 89
S. 21
Organisationsmängel Bd. 89
S. 22
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Vereinigte Staaten von Amerika -
Vereinigung -
Vereinigung von Grundstücken -
Verfallklausel, Art. 816 Abs. 2 ZGB -
Verfügung von Todes wegen -
Verfügungsarten -
Verfügungsbeschränkung Sicherung güterrechtlichr Ansprüche Anmerkung nicht möglich, wenn Eigentümer eine Gesamthandgesellschaft ist Bd. 104
S. 238
Im Interesse einer korrekten güterrechtlichen Liquidation kann es geboten sein, durch eine Verfügungsbeschränkung den Vermögensstand in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu erhalten (Zürich) Bd. 104
S. 240
Vorsorgliche Verfügungsbeschränkung zur Sicherung güterrechtlicher Ansprüche (Zürich) Bd. 104
S. 238
Zwangsvollstreckung Ist eine Verfügungsbeschränkung gemäss Art. 960 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB im Grundbuch vor einer zwangsvollstreckungsrechtlichen Beschlagnahme vorgemerkt worden, kann der durch die Vormerkung Begünstigte von der Konkursverwaltung oder Pfändungsgläubigern die Erfüllung seines Anspruches verlangen. Der eingetretene Anspruch kann der Konkursmasse bzw. den Pfändungsgläubigern entgegengehalten werden, sodass, wenn der Anspruch das Eigentum an einem Grundstück betrifft, dieses nicht mehr dem Konkurs oder der Pfändung bzw. dem Arrest unterliegt Bd. 104
S. 254
Wirkung der Vormerkung in der Zwangsvollstreckung, wenn das Eigentum am Grundstück vor der Versteigerung anerkannt wird Bd. 104
S. 254
Begriff Bundesrechtliche Verfügungsbeschränkung oder kantonalrechtliche Kanzleisperre. Bd. 92
S. 261
Gegenstand Trust. Veräusserung eines Grundstückes durch den Trustee. Bd. 90
S. 13
Grundbuch Zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen oder zur Erfüllung vermögensrechtlicher Pflichten bei der eingetragenen Partnerschaft. Bd. 88
S. 178
Grundbuchsperre durch Strafbehörde. Vorrang gegenüber dem Schuldbetreibungsrecht. Bd. 87
S. 335
Pfändung Widerspruchsverfahren Kein Widerspruchsverfahren, wenn ein durch einen Arrest gepfändetes Grundstückes nach Vormerkung der Verfügungsbeschränkung durch den Schuldner veräussert wird. Bd. 86
S. 366
Sichernde Massnahmen, ZGB 960 Ziff 1 Gerichtlicher Vergleich genügt nicht als Rechtsgrund. Amtliche oder gerichtliche Anordnung notwendig. Bd. 92
S. 254
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Verfügungsfähigkeit Feststellungen über den geistigen Zustand, die Art und Tragweite möglicher Störungen und die Frage, ob und inwieweit die betroffene Person zur Beurteilung ihres Handelns befähigt war, sind tatsächlicher Natur. Davon zu unterscheiden ist die Rechtsfrage, ob von diesem Geisteszustand auf die Urteilsfähigkeit zu schliessen ist Bd. 96
S. 119
Urteilsunfähigkeit des Verfügenden wird nur vermutet, wenn sich dieser im Zeitpunkt der getroffenen Verfügung in einem dauernden Zustand der Verschlechterung seiner Geistesfähigkeiten aus Krankheits- und Altersgründen befand. Behandlung von zwei widersprüchlichen Gutachten Bd. 96
S. 125
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Verfügungsfreie Quote -
Verfügungsfreiheit -
Verfügungsrecht, Art. 965 Abs. 1 und 2 ZGB Erbfolge Erbbescheinigung Verfügungsmacht bei Trustverhältnissen Bd. 92
S. 78
Widerruf einer erteilten Vollmacht Bd. 96
S. 113
Willensvollstrecker Legitimation Willensvollstreckerzeugnis oder Erbbescheinigung. Bd. 86
S. 7
Testamentsabschrift Amtlich beglaubigte Testamentsabschrift? Bd. 86
S. 7
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Verfügungsrecht, ZGB 965 Abs. 1 und 2 -
Vergleich -
Vergrösserung von Parzellen -
Verjährung Frist Konkursamtliche Nachlassliquidation Haftung der ausschlagenden Erben gegenüber den Gläubigern. Die Ansprüche können von der Konkursverwaltung solange geltend gemacht werden, als die Forderungen der Erbschaftsgläubiger nicht verjährt sind. Bd. 87
S. 116
Unverjährbar Immissionen Unterlassungsklage zur Beseitigung von Immissionen nach Art. 684 und 685 ZGB ist unverjährbar. Bd. 86
S. 302
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Verkäuferpfandrecht -
Verkaufsversprechen Gegenstand Kaufsrecht als Sicherung eines Verkaufsversprechens Kaufsrecht kann nicht gültig ausgeübt werden, wenn vorbehaltene Baubewilligung gemäss Verkaufsversprechen noch nicht vorliegt. Bd. 86
S. 333
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Verkehrswert -
Verlegung von Dienstbarkeiten -
Verletzung des Amtsgeheimnisses -
Verletzung des Berufsgeheimnisses -
Vermächtnis Bei einer auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichteten Forderungsklage muss klar ersichtlich sein, aus welchem Vermögen die Zahlung bzw. welcher Mittelfluss zu erfolgen hat, und zwar aus dem Klagebegehren selbst Bd. 103
S. 293
Ein Vermächtnis über sämtliches Mobiliar, welche die Liegenschaften des Erblassers ausstattet, deckt nicht die Edel- und Schmucksteine, welche keinem Gebrauchszweck dienen und Anlagecharakter haben Bd. 104
S. 171
Keine passive Streitgenossenschaft der mit der Ausrichtung von Geldbeträgen belasteten Erben Bd. 103
S. 292
Rechtsnatur im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht Bd. 104
S. 84
Schiller Kaspar, Zuwendung des Vermögensüberschusses: Erbeinsetzung oder Vermächtnis Bd. 100
S. 1
Ausrichtung Grundstück Durch den Willensvollstrecker Bd. 86
S. 10
Begriff / Abgrenzung Vermächtnis und Erbeinsetzung Bd. 100
S. 2
Gegenstand Nutzniessungsvermächtnis im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht Bd. 95
S. 238
Rechtsnatur im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht Bd. 95
S. 236
Vorausvermächtnis im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht Bd. 95
S. 237
Klage der Vermächtnisnehmer Bei einem Quotenvermächtnis gegen ein pflichtwidriges Honorar des Willensvollstreckers Bd. 100
S. 11
Teilungsvorschrift oder Vorausvermächtnis Teilungsanordnung mit einem vorteilhaften Anrechnungswert Teilungsvorschrift mit einem Quotenvermächtnis oder Sachvermächtnis? Ist die Differenz zwischen wirklichem Wert und Anrechnungswert ein Vorausvermächtnis? Bd. 86
S. 12
Verschaffungsvermächtnis Wertveränderungen -
Vermächtnis, Vermächtnisnehmer Berechtigung des Vermächtnisnehmers, die Ausstellung eines Erbenscheins zu verlangen. Bd. 101
S. 385
Erwerb Dem Vermächtnisnehmer wird der Erwerb verweigert, wenn er nicht gleichzeitig gesetzlicher Erbe ist (Personen im Ausland). Bd. 101
S. 162
Rechtsgrundausweis für die Eintragung des Vermächtnisnehmers ist die beglaubigte Kopie der Verfügung von Todes wegen und die Annahmeerklärung des Vermächtnisnehmers. Bd. 101
S. 164
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Vermessung -
Vermittlung -
Vermögensbeschlagnahme -
Vermögensgewinnsteuer -
Vermögensrechtliches Inventar -
Vermögensübertragung -
Vermögensvertrag -
Verpfändung eines Erbanteils -
Verrechnung -
Verrechnungssteuer -
Verschaffungsvermächtnis -
Versicherung Gesetzgebung Handänderung Versicherungsverträge enden neu auf den Zeitpunkt einer Handänderung. Bd. 87
S. 81
Übergang von Sachversicherungen bei Handänderungen auf den Erwerber. Bd. 90
S. 323
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Versteigerung -
Vertrag Gegenstand Ein Vermächtnis über sämtliches Mobiliar, welche die Liegenschaften des Erblassers ausstattet, deckt nicht die Edel- und Schmucksteine, welche keinem Gebrauchszweck dienen und Anlagecharakter haben Bd. 104
S. 171
Rechtsnatur im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht Bd. 104
S. 84
Bornhauser Philip R., Kombinierte Ehe-/Erbverträge – Chancen und Risiken Bd. 94
S. 289
Auslegung Altlastenkataster Auslegung einer Vertragsbestimmung. Juristisch-technische Begriffe sind entsprechend ihrem juristischen Sinn zu verstehen. Das Wort Altlastenkataster kann daher nicht ohne weiteres mit dem Begriff Kataster der belasteten Standorte gleichgesetzt werden. Bd. 87
S. 423
Fälligkeit Wird im Kaufvertrag der Antritt und die Eintragung in das Grundbuch auf einen bestimmten Termin festgesetzt und wird auch eine nachträgliche Erfüllung vereinbart, so hat der erste Erfüllungstermin nicht die Bedeutung eines Verfalltags. Bd. 87
S. 400
Verbundener Ehe- und Erbvertrag Analyse der Chancen und Risiken Bd. 94
S. 309
Rechtliche Qualifikation Bd. 94
S. 305
Zusammengesetzer Vertrag oder gemischter Vertrag. Koppelungsvertrag Bd. 94
S. 305
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Vertrag über angefallene Erbanteile -
Vertrag vor dem Erbgang, Art. 636 ZGB Die Vereinbarung, wonach der betriebene Schuldner dem betreibenden Gläubiger seinen Anteil an der mütterlichen Erbschaft abtritt, bedarf der Zustimmung der Erblasserin Bd. 96
S. 230
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Vertrag zu Lasten eines Dritten -
Vertrag zugunsten eines Dritten Antizipierter Rangrücktritt. Begünstigter einer solchen Vereinbarung ist der zukünftige Grundpfandgläubiger, womit ein Vertrag zugunsten eines Dritten im Sinne von Art. 112 OR vorliegt (Freiburg) Bd. 102
S. 162
Hinterlegung des Kaufpreises durch die Käufer auf ein Konsignationskonto beim Notar. Bd. 101
S. 299
Gegenstand Betrieb einer gemeinsamen Heizanlage Verpflichtet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer, an die Betriebskosten einer gemeinsamen Heizung beizutragen, liegt ein echter Vertrag zugunsten Dritter vor. Bd. 86
S. 264
Liegenschaftenschätzung Verwendung einer Liegenschaftenschätzung durch einen Dritten. Schutzwirkungen und Haftung des Liegenschaftenschätzers gegenüber dem Dritten. Bd. 86
S. 123
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Vertragsfreiheit -
Vertragsrecht - Droit des obligations Germann Martin, Der Vertrag zur Errichtung einer Grunddienstbarkeit Bd. 91
S. 272
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Vertretung -
Veruntreuung -
Verwaltung -
Verwaltungsgerichtsbeschwerde (ans Bundesgericht) Streitwertgrenze von Fr. 30 000 gilt auch für Beschwerde in Handelsregistersachen. Berechnung des Streitwertes bei einem Auskunftsanspruch Bd. 91
S. 309
Zulässigkeit / Voraussetzungen Steuerharmonsierung Bei Freiräumen, welche den Kantonen bei der Steuerharmonisierung überlassen worden sind. Bd. 86
S. 155
Verweigerung der Genehmigung einer Handelsregistereintragung. Rechtsmittel gegen Zwischenverfügung über die Gewährung des rechtlichen Gehörs. Bd. 88
S. 238
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Verwaltungsrecht -
Verwaltungsrechtliche Verfügung -
Verwaltungsrechtlicher Vertrag -
Verwaltungsrechtspflege -
Verwaltungsverfügung -
Verwaltungsvermögen -
Verwandtschaft -
Verwertung -
Verzicht -
Verzug des Käufers oder Verkäufers -
Violation de secret professionnel -
Violation du devoir de fonction -
Voisinage, droit de -
Voitures, parcage -
Vol -
Vollmacht -
Vollstreckbare öffentliche Urkunde -
Vollstreckung -
Vollzogene Eintragungen -
Vorausvermächtnis -
Vorerbe -
Vorgangserhöhung -
Vorgangsvorbehalt -
Vorkaufsrecht Vorkaufspreis und weitere Bedingungen Der Anspruch auf Erwerb des Kaufsobjektes hat aufgrund der wirklichen Bedingungen des Kaufgeschäftes, die der Verkäufer mit dem Käufer ausgehandelt hat, zu erfolgen. Dazu gehören im Grundsatz auch nicht beurkundete Nebenabreden Bd. 103
S. 247
Formmangel, wenn der Kaufpreis ohne den Wert des mittels nicht beurkundeter Nebenabreden zu tief beurkundet wurde. Rechtsmissbräuchliche Berufung auf den Formmangel Bd. 103
S. 247
Wenn es grundsätzlich zufolge Formmangels an einem gültigen Kaufvertrag fehlt, liegt kein Vorkaufsfall vor. Bei nachträglicher rechtsmissbräuchlicher Berufung auf den Formmangel jedoch Behandlung, wie wenn ein gültiger Vorkaufsfall eingetreten wäre Bd. 103
S. 253
Wegfall Das Vorkaufsrecht setzt voraus, dass bereits eine dingliche, nicht bloss eine rein obligatorische Verbindung mit der Sache besteht Bd. 102
S. 208
Entfallen des gesetzlichen Vorkaufsrechts bei Baurecht- und Miteigentumsverhältnissen: massgebender Zeitpunkt Bd. 102
S. 205
Zur Frage, in welchem Zeitpunkt das gleich- oder vorrangige Vorkaufsrecht der erwerbenden Person bestehen muss, damit das Vorkaufsrecht entfällt Bd. 102
S. 207
Foëx Bénédict, Quelques questions pratiques relatives aux droits de préemption CC/CO Bd. 88
S. 1
Pradervand-Kernen Maryse, Les droits de préemption, d`emption et de réméré: questions en lien avec le registre foncier Bd. 100
S. 69
Rubido José-Miguel, Le droit de préemption immobilier en droit privé et le Registre foncier: Questions choisies Bd. 96
S. 1
Rüegg Jonas, Die Rolle des Grundbuchverwalters nach dem Vorkaufsfall Bd. 99
S. 133
Ausübung Ausübung muss vorbehalt- und bedingungslos erfolgen. Vorbehalte betreffend Vorkaufsverhältnis möglich. Bd. 90
S. 214
Ausübungsfrist. Verlängerung Bd. 96
S. 11
Modalitäten der Ausübung des Vorkaufsrechtes Bd. 100
S. 83
Rechtsnatur der Ausübungserklärung Bd. 96
S. 3
Situation vor der Ausübung des Rechts und der Verpflichtungen des Verpflichteten Bd. 100
S. 82
Verpflichtung zur Ausübung vor Eintritt des Vorkaufsfalles Bd. 88
S. 14
Vorgängige Ausübung Bd. 88
S. 17
Wirkungen der Ausübung Bd. 88
S. 18
Zeitpunkt der Ausübung Bd. 100
S. 83
Baurecht Art. 682 Abs. 2 ZGB Vorkaufsrecht auf den durch das Baurecht belasteten Teil des Grundstückes beschränkt. Keine Erstreckung auf das ganze Grundstück. Bd. 90
S. 124
Begriff und Rechtsnatur Gemischte Vorkaufsrechte Bd. 88
S. 4
Gestaltungsrecht Bd. 96
S. 2
Keine ausdrückliche Definition im Gesetz Bd. 96
S. 2
Unterscheidungen zum Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrecht Bd. 100
S. 71
Dauer des obligatorischen Rechts Frist von 25 Jahren beginnt mit dem Vertragsabschluss, nicht mit der Vormerkung. Bd. 88
S. 189
Eigentumsübertragung Eintragung des Dritterwerbers Bd. 99
S. 144
Löschung der Vormerkung Vorkaufsrecht Bd. 99
S. 146
Rechtsgrundausweis und Übertragungsvorgang Bd. 100
S. 85
Verjährung des Anspruches auf Eintragung Bd. 96
S. 7
Vertragliches Vorkaufsrechts mit Vormerkung im Grundbuch oder das gesetzliche Vorkaufsrecht Bd. 96
S. 8
Gegenstand Liegenschaft oder Teil davon Bd. 88
S. 10
Nicht im Grundbuch eingetragene Baurechte Bd. 96
S. 13
Zugehör der Liegenschaft Bd. 88
S. 11
Gesetzliche Vorkaufsrechte Änderung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes und deren Vormerkung Bd. 100
S. 75
Berechtigte der gesetzlichen Vorkaufsrechte Bd. 88
S. 9
Gegenstand des gesetzlichen Vorkaufsrechtes Bd. 88
S. 11
Gesetzliches Vorkaufsrecht an landwirtschaftlichen Grundstücken bei einer Zwangsverwertung Bd. 100
S. 320
Kann auch im zwangsvollstreckungsrechtlichen Freihandverkauf, der keiner öffentlichen Beurkundung bedarf, ausgeübt werden Bd. 88
S. 43
Neues gesetzliches Vorkaufsrecht beim Pflanzenrecht? Bd. 88
S. 3
Nichtigkeit bei vorgängigem Verzicht auf die Ausübung Bd. 88
S. 15
Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht. Vormerkung Bd. 96
S. 8
Verzicht auf das Vorkaufsrecht des Pächters nach Art. 48 BGBB Bd. 100
S. 88
Vorkaufsrechte der Gemeinde. Versprechen zur Abtretung eines Erbanteils. Bedingungen der Abtretung sind für eine Ausübung des Vorkaufsrechtes nicht genügend bestimmt (Genf). Bd. 91
S. 132
Miteigentum Aufhebung oder Änderung Bd. 88
S. 446
Miteigentümervorkaufsrecht Art. 682 ZGB Verkauf eines Miteigentumsanteils mit einem anderen Grundstück. Gesamtpreis. Gesetzliches Vorkaufsrecht der Miteigentümer Bd. 99
S. 100
Miteigentümervorkaufsrecht. Verkauf eines Miteigentumsanteils. Ansprüche und Vorgehensmöglichkeiten des Käufers gegen den Vorkaufsberechtigten nach Ausübung des Vorkaufsrechtes und Übertragung an ihn Bd. 93
S. 318
Mitteilung des Verkaufs Bei Veräusserung einer Mehrheitsbeteiligung an einer Aktiengesellschaft Bd. 99
S. 137
Informationspflicht durch den Verkäufer Bd. 99
S. 136
Nicht vorgemerktes Vorkaufsrecht Vertragliches Vorkaufsrecht ohne Vormerkung im Grundbuch. Folgen Bd. 96
S. 7
Stockwerkeigentum Anwendbarkeit der Verwirkungsfrist nach Art. 681a Abs. 2 ZGB? Bd. 88
S. 5
Begründung, Änderung und Aufhebung des Vorkaufsrechtes Bd. 88
S. 458
Gemischtes Vorkaufsrecht Bd. 88
S. 4
Übertragung und Vererbung Wird das Grundstück auf den Dritten übertragen, hat der Vorkaufsberechtigte gegen diesen auf Vollzug des Vorkaufsvertrages und Berichtigung des Grundbuchs zu klagen. Bei limitierten Vorkaufsrechten ist auch der Vorkaufsverpflichtete passivlegitimiert. Bd. 90
S. 215
Untergang des Vorkaufsrechtes Nichtausübung des Vorkaufsrechtes Bd. 88
S. 19
Verzicht auf Ausübung Nichtigkeit bei gesetzlichen Vorkaufsrechten Bd. 88
S. 15
Vorkaufsberechtigter Berechtigte der gesetzlichen Vorkaufsrechte Bd. 88
S. 9
Ein mittelbar bestimmter Berechtigter Bd. 88
S. 8
Eine bestimmte Person Bd. 88
S. 6
Eine Rechtsgesamtheit ohne Rechtspersönlichkeit Bd. 88
S. 7
Mehrere Personen Bd. 88
S. 6
Vorkaufsrecht steht einer Erbengemeinschaft zu. Verzicht einzelner Erben. Anwachsung der Berechtigung. Bd. 90
S. 214
Vorkaufsfall Gesamtkauf. Nachteile, wenn nicht mehr alle Grundstücke verkauft werden können? Bd. 99
S. 105
Unzulässiger Ausschluss des Vorkaufsrechtes bei einem Verkauf von vorkaufsbelasteten und vorkaufsfreien Grundstücken zu einem Gesamtpreis Bd. 99
S. 100
Verkauf eines vorkaufsbelasteten Grundstückes mit einem vorkaufsfreien Grundstück. Gesamtkaufpreis. Vorkaufsfall gegeben. Preisgestaltung Bd. 99
S. 100
Zwangsvollstreckung Bd. 96
S. 3
Vorkaufspreis und weitere Bedingungen Bestimmungen im Vertrag zwischen dem Dritten und dem Verkäufer kommen zur Anwendung. Allgemeine Auslegungsregeln sind anzuwenden. Verrechnungsmöglichkeiten. Bd. 90
S. 214
Kaufpreis muss bestimmbar sein. Bd. 90
S. 214
Vorkaufsvertrag Abänderung der gesetzlichen Regelung Bd. 88
S. 13
Dauer des Rechtes Bd. 100
S. 74
Erweiterung der gesetzlich vorgesehenen Vorkaufsfälle Bd. 88
S. 13
Mitwirkung des Vorkaufsberechtigten Bd. 88
S. 189
Unentgeltliches, limitiertes Vorkaufsrecht. Der Vorkaufsberechtigte hat bei der Beurkundung mitzuwirken. Bd. 90
S. 120
Vormerkung Frist von 25 Jahren beginnt mit dem Vertragsabschluss, nicht mit der Vormerkung Bd. 88
S. 189
Vormerkbarkeit der Erweiterung der gesetzlich vorgesehenen Vorkaufsfälle Bd. 88
S. 13
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Vorläufige Eintragung Nichtigkeit, wenn durch unzuständiges Gericht angeordnet Bd. 95
S. 21
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Vormerkung Christian Brückner, Mathias Kuster, Die Vormerkung "weiterer vertraglicher Bestimmungen" gemäss Art. 779b Abs. 2 ZGB Bd. 102
S. 329
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Vormundschaft Zuständigkeit Nicht mehr zuständig für juristische Personen. Für juristische Personen neu Sachwalter. Bd. 89
S. 23
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Vormundschaftsbehörde -
Vorpachtrecht -
Vorrichtung zur Abgrenzung -
Vorschlag Bei der Errungenschaftsbeteiligung Berechnung des Vorschlages Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes (Weinbaubetrieb) und Ersatzforderung der Errungenschaft auf Unternehmensertrag Bd. 94
S. 135
Erträge aus dem Eigengut (Wein und Schnaps) fallen in die Errungenschaft Bd. 94
S. 135
Beteiligung und Änderung der Beteiligung Änderung durch Ehevertrag Bd. 94
S. 292
Definition des Vorschlages Bd. 94
S. 291
Hinzurechnung Dispositionsfreiheit über die Errungenschaft innerhalb der gesetzlichen Schranken und das Gesetz sanktioniert illoyale Vermögensverminderungen Bd. 95
S. 261
Unentgeltliche Zuwendungen und Erfüllung einer moralischen oder sittlichen Pflicht Bd. 95
S. 260
Zweck. Schutz der Anwartschaft des Ehegatten auf die Beteiligung am Vorschlag Bd. 95
S. 261
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Vorsorgeauftrag -
Vorsorgliche Massnahme -
Vorvertrag Alfred Koller, Anspruch auf Erfüllung eines formnichtigen Vorvertrages zu einem Grundstückkauf? Bd. 101
S. 229
gänzlich unerfüllter (Vor)Vertrag verschafft einen Erfüllungsanspruch. Bd. 101
S. 234
Vorvertrag für Grundstückkauf, Umfang des Formzwangs. Unter den Formzwang der öffentlichen Beurkundung von Grundstückkaufverträgen fallen u.a. auch mit dem Vorvertrag verbundene Konventionalstrafen Bd. 102
S. 60
Vorvertrag und Grundstückkauf. Klage auf Übertragung des Eigentums. Bd. 101
S. 235
Erfüllung Klage Auf Erfüllung eines Vorvertrages kann nur geklagt werden, wenn dieser bereits alle wesentlichen Elemente des Hauptvertrages enthält. Bd. 86
S. 24
Gegenstand Abgrenzung Suspensivbedingungen. Da in diesem Fall die Verpflichtung zu verkaufen und zu kaufen unwiederruflich ist, stellen die Bedingungen nur Nebenpunkte dar Bd. 91
S. 118
Vorvertrag für Grundstückkauf. Umfang des Formzwanges. Vereinbarung über Kostentragung von Planungsaufwendungen Bd. 97
S. 188
Vorvertrag über Grundstück und Fahrnis. Globalpreisvereinbarung zulässig, wennFahrnisgegenstände in der öffentlichen Urkunde spezifiziert aufgeführt werden Bd. 91
S. 118
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Vorzeitige Veräusserung
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Résultat dossier
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