Recherche Index des sujets (Bd. 86/2005 - Bd. 104/2023) |
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Pacht Vormerkung Zeitpunkt Ist bereits vor Beginn der Pacht zulässig. Im Vormerkungstext in der Beginn der Pacht anzugeben Bd. 87
S. 264
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Pacte d`emption -
Pacte successoral -
Pacte sur succession non ouverte -
Papierschuldbrief -
Papier-valeur -
Parcage des voitures -
Parkplatz -
Part au gain -
Part des héritiers au gain -
Part héréditaire -
Partage matrimonial -
Partage successoral -
Partenariat enregistré -
Parténariat enregistré -
Participation aux acquêts -
Partielle Erbteilung -
Partizipationsschein -
Partnerschaft Vertretung Bei urteilsunfähigem Partner Bd. 91
S. 79
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Partnerschaft, eingetragene -
Parzellierung -
Parzellierungsverbot -
Patientenverfügung -
Pays-Bas -
Peine conventionnelle -
Péremption -
Perimeterbeitrag -
Permis de construire -
Personaldienstbarkeit -
Personalfürsorge Aus Mitteln der beruflichen Vorsorge finanziertes Wohneigentum Das Wohnrecht z.B. ist als ein der Veräusserung gleichkommendes Recht einzustufen mit Rückzahlungspflicht Bd. 103
S. 223
Der Abschluss eines Mietvertrages stellt kein vergleichbarer Eingriff in das Wohneigentum dar, weil damit keine dingliche Belastung des Eigentumsrechts einhergeht Bd. 103
S. 225
Die Verwendung für den Eigenbedarf ist zwar eine Voraussetzung für den Anspruch auf einen Vorbezug, der Wegfall dieser Voraussetzung (z.B. durch spätere Vermietung) führt hingegen nicht von Rechts wegen zu einer Rückzahlungspflicht hinsichtlich des ausbezahlten Betrages Bd. 103
S. 220
Ein Vorbezug ist dann nicht möglich, wenn dieser von Anfang an einzig eine gewinnorientierte Investition im Blick hat Bd. 103
S. 225
Wird das Wohneigentum nicht veräussert oder belastet, sondern nur vermietet (faktische Aufgabe der Eigennutzung), so sind die Mittel der beruflichen Vorsorge darin nach wie vor gebunden (keine Rückzahlungspflicht) Bd. 103
S. 224
Zum Unterschied der wirtschaftlichen Belastung, die einer Veräusseung gleichkommt vs. Vermietung gegen Entgelt Bd. 103
S. 222
Begünstigung des überlebenden Lebenspartners durch letztwillige Verfügung. Alleinerbeneinsetzung genügt nicht Bd. 100
S. 96
Aus Mitteln der beruflichen Vorsorge finanziertes Wohneigentum Höhe des Vorbezuges Bd. 100
S. 201
Verpflichtung zur Rückzahlung Bd. 100
S. 202
Vorbezug nach Eintritt des Vorsorgefalls Bd. 100
S. 201
Wer hat Anspruch auf einen Vorbezug Bd. 100
S. 198
Güterrechtliche Behandlung Ein während der Ehe realisierter Verlust auf dem Vorbezug ist bei der Ermittlung der Austrittsleistung nicht zu berücksichtigen. Tragung des Zinsausfalles auf dem Vorbezug. Bd. 92
S. 313
Güterrechtliche Behandlung, des aus Mitteln der beruflichen Vorsorge finanzierten Wohneigentums Behandlung des konjunkturellen Mehrwerts einer Liegenschaft, der auf den Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben entfällt. Auflösung Güterstand vor Eintritt des Vorsorgefalls Bd. 97
S. 171
Behandlung des Vorbezuges für Wohneigentum. Ein Vorbezug für Wohneigentum, das während der Ehe veräussert oder verwertet wurde, ist im Rahmen einer Ehescheidung nur insoweit nach den Regeln von Art 22 FZG zu teilen, als bei der Veräusserung oder Verwertung ein Erlös erzielt worden ist. Bd. 89
S. 313
Beschränkung der Anspruches Nach Eintritt eines Vorsorgefalles zufolge vollständiger Invalidität besteht kein Anspruch mehr auf einen Vorbezug für den Erwerb von Wohneigentum. Bd. 87
S. 433
Mit Vorbezügen finanzierte Liegenschaft verbleibt im Gesamteigentum beider Ehegatten. Ausländisches Scheidungsurteil ordnet die Weiterführung des Gesamteigentums an. Berücksichtigung der Vorbezüge bei der Vorsorgeausgleichsteilung. Bd. 92
S. 318
Vorbezug Ehegatten und Drittperson als einfache Gesellschaft. Bd. 88
S. 416
Hinterlassenenleistung Begünstigung des Lebenspartners für Hinterlassenenleistungen. Schriftliche Begünstigung zu Lebzeiten auf das Todesfallkapital als formelle Voraussetzung zulässig. Bd. 92
S. 349
Scheidung Angemessene Entschädigung nach Art. 124 ZGB durch monatliche Zahlung an die Rentenkasse. Fehlende gesetzliche Grundlage dazu. Bd. 88
S. 57
Vorbezug von Vorsorgeguthaben zum Erwerb von Wohneigentum Rückzahlung, wenn das Eigentum an der Liegenschaft als Vorausempfang auf den Erbteil übergeht. Schenkung oder gemischte Schenkung oder der Verkauf der Liegenschaft zu einem «Familienpreis» bewirkt keine Aufhebung der Rückzahlungspflicht Bd. 96
S. 15
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Personalgrundlast -
Personalrecht -
Personen im Ausland Ausnahmen von der Bewilligungspflicht Begriff des Grenzgänger im Sinne des Freizügigkeitsabkommens und von Art. 7 lit. j BewG Bd. 91
S. 277
Kantonale Beschränkungen Zeitliches Verbot von Kaufvertragsabschlüssen in bestimmten Gemeinden. Rechtsgrundlagen Bd. 91
S. 285
Person im Ausland Polizeiliche Anmeldung einer Person im Ausland in der Schweiz begründet noch keinen Wohnsitz Bd. 94
S. 428
Schenkung Gesellschaftsanteil an einem Grundstück von ausländischer Ehefrau an den ausländischen Ehemann. Prüfung des rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitzes in der Schweiz Bd. 94
S. 255
Trust nach amerikanischem Recht mit einem im Ausland wohnenden schweizerischen Trustee, der das Vermögen für begünstigte schweizerische Personen hält, gilt nicht als Person im Ausland Bd. 91
S. 388
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Personen im Ausland, Erwerb von Grundstücken Erwerb Erwerb durch eine ausländische Stiftung als eingesetzte Erbin Bd. 104
S. 190
Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes (Art. 26 Abs. 2 lit. a BewG), Rückerstattung und Verjährung der geleisteten Kaufpreiszahlung (Art. 26 Abs. 4 lit. b BewG); Rechtsmissbrauch Bd. 102
S. 41
Wann beginnt die Zweijahresfrist zum Verkauf des Grundstückes gemäss Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BewG zu laufen? Bd. 104
S. 193
Zur Frage, ob eine juristische Person eine schutzwürdige Beziehung zu einem Grundstück knüpfen kann (Antwort: Nein) Bd. 104
S. 193
Ausnahmen von der Bewilligungspflicht Abkommen über die Freizügigkeit der Personen. Regelung des Erwerbes einer Ferienwohnung. Entstehungsgeschichte der Ausnahmen von der Bewilligungspflicht. Bd. 86
S. 175
Aparthotel als ständige Betriebsstätte. Anforderungen Bd. 94
S. 264
Internationalen Fussballverbandes (FIFA) Auslegung des staatspolitischen Interesses des Bundes. Bd. 86
S. 204
Bedingungen und Auflagen Begriff Auflagen und Bedingungen Bd. 86
S. 175
Klarheit Bedingung muss sich klar aus der Bewilligung ergeben. Bd. 86
S. 175
Widerruf Apparthotel. Widerruf der Bewirtschaftungsauflage wegen unzumutbaren verschlechterten Mietbedingungen. Bd. 88
S. 151
Missachtung von Auflagen Bd. 86
S. 194
Voraussetzungen für den Widerruf einer Auflage. Vertrauensschutz und Verhältnismässigkeit. Bd. 86
S. 175
Zwei erworbene Stockwerkeinheiten völlig voneinander getrennt zu halten. Wiederherstellung des Zustandes gemäss Bewilligung, auch wenn die Baubehörde zwei miteinander verbundene Wohnungen bewilligt hat Bd. 95
S. 274
Beherrschende finanzielle Beteiligung Begründung von Pfandrechten kann zu einer Erwerbsform von Grundstücken im Sinne des BewG führen Bd. 96
S. 426
Finanzierungen durch ausländische Banken. Bd. 87
S. 79
Gewährung eines Darlehens zur Liberierung von Aktienkapital Bd. 96
S. 65
Grundpfandgesicherte Forderung. Höhe. Wirtschaftliche Schwäche und Abhängigkeit des Eigentümers und Pfandschuldners vom Gläubiger Bd. 96
S. 65
Behörden und Verfahren Beschwerdelegitimation. Notar Bd. 93
S. 416
Grundbuchsperre zur Erhaltung des rechtlichen und tatsächlichen Zustandes Bd. 94
S. 255
Interesse an der nachträglichen Feststellung der Bewilligungspflicht wegen den zivilrechtlichen Folge Bd. 94
S. 255
Kantonale Bewilligungs- und Beschwerdebehörden dürfen erteilte Bewilligungen aus staatspolitischen Gründen nicht mehr beurteilen Bd. 94
S. 264
Kantonales Novenverbot bei zwei kantonalen Gerichtsinstanzen Bd. 97
S. 196
Rechtsmittel bei der kantonalen Beschwerdeinstanz Verkauf der vermieteten Wohnung an eine Person im Ausland. Der Mieter ist nicht beschwerdeberechtigt gegen die Bewilligungsverfügung. Bd. 88
S. 146
Rechtsmittel bei der kantonalen Beschwerdeinstanz. Anerkennung der kantonalen BewG-Rekurskommission als oberes Gericht (Tessin) Bd. 93
S. 105
Bewilligung Zeitpunkt für die Bewilligungspflicht Bd. 86
S. 169
Einzelne Bewilligungs- und Verweigerungsgründe Betriebsstätte. Mit der Aufgabe des Hotelbetriebes und der Vermietung der ehemaligen Hotelzimmer als Studentenwohnungen liegt eine bewilligungspflichtige Wohnnutzung vor Bd. 95
S. 57
Ferienhaus/Zweitwohnsitz. Begriff Nettowohnfläche. Berücksichtigung Hallenbad Bd. 93
S. 105
Ferienwohnungen und Wohnungen in Apparthotel. Kantonale Bewilligungsgründe (Wallis). Fehlende gesetzliche Grundlage für die Bewilligung der kontingentsfreien Eigentumsübertragung zwischen Personen im Ausland ausserhalb von Fremdenverkehrsorten. Rechtswidrige Praxis im Kanton Wallis Bd. 99
S. 194
Kaufsrecht an Ferienwohnung. Kantonale Bewilligungsgründe und der Fremdenverkehrsgemeinde Lauterbrunnen. Massgeblicher Zeitpunkt für die Anrechnung an das kantonale Kontingent und die kommunale Begrenzung (BE) Bd. 100
S. 329
Erwerb Beurkundung, Zahlung Kaufpreis und Besitzesantritt führt zur wirtschaftlichen Beherrschung des Grundstückes und ist bewilligungspflichtig. Bd. 89
S. 254
Bewilligung aufgrund staatspolitischer Interessen Bd. 94
S. 264
Dienstwohnungen Liegenschaft mit Dienstwohnungen Bd. 86
S. 199
Eigentümerähnliche Stellung Mehrere Vereinbarungen sind in ihrer Gesamtheit und auch unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu würdigen. Massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung. Bd. 86
S. 169
Massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Bewilligungspflicht Bd. 94
S. 255
Schützenswerte Beziehung zum Grundstück durch ausländische Erben oder Vermächtnisnehmer. Umfang. Zweitwohnung und Ferienwohnung. Bd. 92
S. 219
Umgehungsgeschäft. AG wird Erwerbsbewilligung verweigert. Kauf des Grundstückes durch zwei Personen, die massgeblich an der AG beteiligt sind Bd. 99
S. 225
Gesetzgebung Bewilligungsgesetz Gegen eine Abschaffung des Bewilligungsgesetzes. Bd. 87
S. 80
Stand der Aufhebung der Lex Koller Bd. 87
S. 446
Überarbeitung der Aufhebungsvorlage zur Lex Koller (BewG). Bd. 89
S. 395
Nachträgliche Feststellung der Bewilligungspflicht Personen im Ausland Aktiengesellschaft als Fondsleitungsgesellschaft, die Grundstücke für einen Immobilienfonds zum Zwecke der Personalvorsorge erwirbt Bd. 93
S. 219
Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, die einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehört, die von Schweizern beherrscht wird Bd. 95
S. 57
Erben und Vermächtnisnehmer. Befristeter Erwerb mit dem Zweck Erwerb wertmässig zu ermöglichen, ohne einen Dauerzustand zu schaffen. Bd. 92
S. 224
Erwerb durch Trustees Bd. 90
S. 7
EU- oder EFTA-Staatsangehörige. Rechtmässiger und tatsächlicher Wohnsitz in der Schweiz. Voraussetzungen. Bd. 92
S. 270
Personen mit Ausländerausweis B haben zusätzlich zu beweisen, dass sie ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben. Bei Zweifeln soll an die Bewilligungsbehörde verwiesen werden. Bd. 90
S. 381
Vermächtnisnehmer Bd. 87
S. 75
Wohnsitz Von Personen im Ausland Bd. 87
S. 70
Strafrecht Nicht vollständige Angaben über die Erwerberin, eine ausländische juristische Person. Fahrlässig begangene Straftat nach Art. 29 Abs. 2 BewG Bd. 96
S. 427
Widerruf Missachtung von Auflagen Widerruf der Bewilligung Bd. 86
S. 194
Unverjährbarkeit Wenn eine Auflage nicht eingehalten wird. Bd. 86
S. 175
Zwingende Verweigerungsgründe Bewilligte Erwerbsfläche Verdoppelung der Fläche des Ferienhauses gegenüber der Gegenstand der Bewilligung bildenden Fläche. Bd. 86
S. 194
Erwerb durch gesetzliche Erben Bd. 97
S. 412
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Personen im Ausland, Erwerb von Grundstücken Beherrschende finanzielle Beteiligung Dem Erwerber obliegt der Nachweis des Fehlens einer ausländischen Beherrschung. Umkehr der Beweislast bezüglich ausländischer Beherrschung zulasten des Erwerbers Bd. 103
S. 46
Einzelne Bewilligungs- und Verweigerungsgründe Begriff des Betriebsstättengrundstücks in diesem Zusammenhang Bd. 103
S. 213
Wenn die Liegenschaft gewöhnlichen Wohnzwecken dient und nicht ein gewisser Hotelservice sichergestellt ist (vgl. Art. 10 lit. c BewG), gilt sie nicht als Teil der hotel- oder Apparthotelbetriebsstätte Bd. 103
S. 217
Wohnbauten bzw. Grundstücke, welche Wohnzwecken dienen, stellen keine Betriebsstätten im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. a BewG dar Bd. 103
S. 218
Erwerb Dem Vermächtnisnehmer wird der Erwerb verweigert, wenn er nicht gleichzeitig gesetzlicher Erbe ist. Bd. 101
S. 162
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Personenstandsregister Familienregister Nachweis Familienstandes Person in Erbschaftsfällen. Ausfertigung von Auszügen Bd. 87
S. 353
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Persönliche Rechte -
Persönliche Rechte mit verstärkter Wirkung -
Persönlicher Anspruch -
Personne morale -
Personnes à l`étranger -
Personnes domiciliées à l`étranger -
Pétition d`hérédité, action en -
Pfandausfallschein -
Pfandbelastungsgrenze für landwirtschaftliche Grundstücke -
Pfandentlassung -
Pfandhaftverteilung -
Pfandrecht Schmid-Tschirren Christina, Perspektiven des sachenrechtlichen Spezialitäts-prinzips insbesondere zur Bedeutung dieses Prinzips bei Pfandrechten Bd. 97
S. 1
Spezialitätsprinzip Sach- oder Rechtsgesamtheit Bd. 97
S. 14
Verpfändung von Bucheffekten Bd. 97
S. 16
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Pfandrechtserneuerung -
Pfandstelle -
Pfandtitel -
Pfändung Fortsetzungsbegehren Zeitpunkt Die Pfändung, welche gestützt auf ein zu früh eingegangenes Fortsetzungsbegehren erfolgt, ist nicht nichtig. Bd. 86
S. 369
Gegenstand Erbanteil Der Erbanteil kann auch gepfändet werden, wenn der Schuldner und die Miterben behaupten, die seit der Verarrestierung durchgeführte Erbteilung habe für den Schuldner keinen Aktivwert ergeben. Bd. 86
S. 369
Widerspruchsverfahren Grundstücksveräusserung Ein durch einen Arrest gepfändetes Grundstück nach Vormerkung der Verfügungsbeschränkung. Bd. 86
S. 366
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Pfandvermehrung -
Pfandvertrag -
Pfandverwertung -
Pflanzenrecht Gesetzliches Vorkaufsrecht beim Pflanzenrecht? Bd. 88
S. 3
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Pflanzung -
Pflichtteil Pflegedienstleistungen eines Miterben bei der Pflichtteilsberechnungsmasse zu berücksichtigen, ist in diesem Fall unbegründet Bd. 104
S. 276
Wird mit einer Klage (Anfechtung einer letztwilligen Verfügung) nur die Auszahlung des Pflichtteils eingefordert, handelt es sich um eine besondere Art der Herabsetzungsklage Bd. 102
S. 193
Zur Thematik von Pflegedienstleistungen Bd. 104
S. 277
Berechnung des Pflichtteils im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht Bd. 95
S. 231
Pflichtteilsverletzung durch Nacherbeneinsetzung. Keine Herabsetzungsklage erhoben. Verteilung des Überrestes an die Nacherben. Bd. 89
S. 346
Verfügungsfreiheit im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht Bd. 95
S. 235
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Pflichtverletzung -
Photocopie -
Pièce justificative -
Pièce justificative, registre foncier -
Place de parc pour voiture -
Plainte -
Plan -
Plan d`alignement -
Plan d`aménagement -
Plan de répartition -
Planification successorale -
Plantations -
Plantes -
Planung -
Plus-value -
Police des constructions -
Popularservitut -
Portugal -
Possession -
Postposition -
Poursuite -
Pouvoir disciplinaire -
Précontrat -
Préemption légal -
Préemption, droit de -
Prekarium -
Prescription -
Prestation complémentaire -
Prêt -
Preuve -
Prévoyance professionnelle -
Principauté du Liechtenstein -
Principe de l`accession -
Principe de la réquisition -
Principe de légalite -
Principe de spécialite -
Priorité dans le temps -
Private Strasse -
Privateigentum -
Privatorische Klausel -
Procédure civile -
Procédure non contentieuse -
Procédure par voie d`ordonnance du juge -
Procédure pénale -
Procès -
Procuration -
Promesse de contracter -
Promesse de vente -
Promesse de vente et d`achat -
Propriété -
Propriété «réelle subjective» -
Propriété collective -
Propriété commune -
Propriété foncière -
Propriété mobilière -
Propriété par étages -
Propriété privée -
Protection contre les congés -
Protection de l`adulte -
Protection des données -
Provisorisches Grundbuch -
Provisorium -
Provisoriumsrevers -
Prozess -
Prüfungsbefugnis -
Prüfungspflicht -
Prüfungspflicht der Urkundsperson -
Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters Mooser Michel, Le rejet des réquisitions d`inscription. Bd. 90
S. 91
Bauhandwerkerpfandrechte Art des Grundpfandes Bd. 95
S. 33
Baupfandgläubiger Bd. 95
S. 34
Pfandobjekte Bd. 95
S. 35
Bei Erbengemeinschaften Erwerb von Grundeigentum. Freier rechtsgeschäftlicher Erwerb nur aus den Mitteln der Erbschaft zulässig. Bei Ausübung eines gesetzlichen Miteigentümervorkaufsrechtes ist die Herkunft der Geldmittel unerheblich und vom Grundbuchverwalter nicht zu prüfen. Bd. 92
S. 225
Bei Trustverhältnissen Anmerkung Zugehörigkeit Trustverhältnis Bd. 92
S. 99
Prüfung fremdsprachiger Trustdokumente? Bd. 92
S. 81
Trusturkunde als Grundbuchbeleg? Bd. 92
S. 81
Bewilligungen Elterliche Sorge Klärung, wer die elterliche Sorge ausübt. Keine Berufung auf den gesetzlichen Schutz des gutgläubigen Dritten Bd. 95
S. 441
Erbteilung Mitwirkung des Willensvollstreckers Bd. 97
S. 124
Gemeinsame Wohnung bei Partnerschaft Grundbuchberichtigung Parteien können über den Gegenstand der Grundbuchberichtigungsklage frei verfügen und sich in der für die Begründung des ursprünglichen Eintrages erforderlichen Form über die Berichtigung des Grundbuches einigen. Grundbuchamt hat die Berichtigung vorzunehmen, sofern nicht offensichtlich das Gestaltungsrecht nicht bestand Bd. 96
S. 400
Haftungsentlastung des Grundbuchverwalters Haftungsentlastung des Grundbuchverwalters von der Pflicht zur Prüfung des Verfügungsrechtes. Bd. 89
S. 277
Miteigentum Abänderung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung Bd. 88
S. 447
Nutzungs- und Verwaltungsordnung Bd. 97
S. 52
Rechtsgrund nach den Vorschriften des Miteigentums Bd. 88
S. 442
Summarische Prüfung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung Bd. 88
S. 442
Unterzeichnung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung durch alle Miteigentümer. Prüfungspflicht folgt aus dem Legalitätsprinzip. Bd. 89
S. 278
Rechtsgrund Ausweise bei Ausübung eines Vorkaufsrechts Bd. 99
S. 142
Bei der Anmeldung von öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen hat das Grundbuchamt zu prüfen, durch die verfügende Behörde ob die Verfügung dem Eigentümer eröffnet worden ist Bd. 91
S. 382
Beschränktes Prüfungsrecht. Grundbuchverwalter ist nicht Richter. Bd. 90
S. 96
Fehlende Gültigkeit des Rechtsgrundausweises Bd. 90
S. 105
Gültige Form des Rechtsgrundausweises Bd. 90
S. 102
Richterliche oder amtliche Anordnungen/Urteile Anweisungen des Gerichts zum grundbuchlichen Vollzug von Eintragungen. Inhalt der Anmeldung muss unbedingt und vorbehaltslos sein Bd. 96
S. 74
Gerichtliche Anordnung von Bauhandwerkerpfandrechten Bd. 95
S. 24
Offensichtlich nichtige Anordnungen Bd. 95
S. 25
Zuständigkeit Bd. 95
S. 30
Funktionale Zuständigkeit Bd. 95
S. 30
Örtliche Zuständigkeit Bd. 95
S. 31
Schriftliche Verträge. Prüfung des Verfügungsrechtes, d.h. der Identität des Verfügenden. Möglichkeiten für die Prüfung der Identität. Der Grundbuchverwalter, der die notarielle Beglaubigung der Unterschriften verlangt, handelt gesetzesmässig. Bd. 89
S. 269
Stellvertretung Widerruf einer Vollmacht. Fehlende Voraussetzung für eine Fristansetzung zur Behebung des Mangels Bd. 96
S. 113
Stockwerkeigentum Rechtsgrund nach den Vorschriften des Stockwerkeigentums Bd. 88
S. 442
Reglement über die Nutzung und Verwaltung. Bd. 87
S. 380
Summarische Prüfung des Reglements der Stockwerkeigentümer Bd. 88
S. 442
Umfang der Prüfungspflicht Bd. 87
S. 378
Umfang der Prüfungspflicht Beachtung des Anmeldungsprinzips Bd. 95
S. 27
Beschränkte Prüfungspflicht. Formelle Prüfungspflicht. Keine Pflicht, den materiellen Bestand des Rechtsverhältnisses zu prüfen, ausser bei einem offensichtlich nichtigen Rechtstitel oder wenn das Recht nicht eintragungsfähig ist. Er hat nicht zu prüfen, ob die zur Eintragung angemeldete Dienstbarkeit mit einer bereits eingetragenen Dienstbarkeit kollidiert. Bd. 92
S. 345
Beschränkung bei gerichtlichen Anordnungen Bd. 95
S. 24
Eintragungsfähigkeit des Rechtes Bd. 95
S. 33
Grundstücksbeschreibung Bd. 95
S. 8
Gültiger Rechtsgrund Bd. 95
S. 23
Identität des zu belastenden Grundeigentümers Bd. 95
S. 28
Offensichtlich nichtige gerichtliche Anordnungen Bd. 95
S. 25
Prüfungspflichten Bd. 95
S. 24
Verfügungsrecht Bd. 95
S. 30
Voraussetzungen für die Eintragung des beantragten Rechtes Bd. 95
S. 22
Urteils- und Handlungsfähigkeit Auflösung einer einfachen Gesellschaft Der Grundbuchverwalter hat die Urteilsfähigkeit beim Abschluss des Vertrages nicht zu prüfen. Bd. 87
S. 381
Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit. Zweifel an der Urteilsfähigkeit. Zeitpunkt Bd. 93
S. 359
Verfügungsrecht Ausweis über das Verfügungsrecht Bd. 90
S. 100
Gesetzlicher Vertreter. Ernennungsurkunde Bd. 93
S. 370
Prüfung Vollmacht Bd. 99
S. 141
Vertreter Ehegatte oder eingetragener Partner Bd. 93
S. 366
Erwachsenenschutzbehörde Bd. 93
S. 368
Vorsorgebeauftragter Bd. 93
S. 367
Vorläufige Eintragung Prüfung der richterlichen Anordnung. Diese muss sich gegen den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer richten. Situation, wenn eine Tagebucheintragung für eine Eigentumsänderung noch nicht vollzogen ist. Bd. 88
S. 183
Willensvollstrecker Umfang Zustimmungen Ausübung Vorkaufsrecht, Kaufs- und Rückkaufsrecht Bd. 93
S. 389
Zweck Vermeidung nichtiger Grundbucheinträge Bd. 95
S. 22
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Prüfungspflicht des Handelsregisterführers -
Public, immeuble -
Publicité du registre foncier -
Publique, chose -
Publique, route -
Publizität -
Publizitätseinrichtung -
Publizitätsprinzip -
Pupille, immeuble du -
Purgation -
Purge hypothécaire -
Purin
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Résultat dossier
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