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								| Recherche Index des sujets (Bd. 86/2005 - Bd. 105/2024) |  
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							Pacht Vormerkung Zeitpunkt Ist bereits vor Beginn der Pacht zulässig. Im Vormerkungstext in der Beginn der Pacht anzugeben  Bd. 87 
										S. 264
									
									
										   
							Pacte d`emption
							Pacte successoral
							Pacte sur succession non ouverte
							Papier au porteur
							Papierschuldbrief
							Papier-valeur
							Parcage des voitures
							Parenté
							Parkplatz
							Part au gain
							Part des héritiers au gain
							Part héréditaire
							Partage
							Partage matrimonial
							Partage successoral
							Partenariat enregistré
							Parténariat enregistré
							Participation aux acquêts
							Partielle Erbteilung
							Partizipationsschein
							Partnerschaft Vertretung Bei urteilsunfähigem Partner  Bd. 91 
										S. 79
									
									
										   
							Partnerschaft, eingetragene
							Parts
							Parzellierung
							Parzellierungsverbot
							Patientenverfügung
							Patrimoine administratif
							Pâturage
							Pays-Bas
							Peine conventionnelle
							Péremption
							Perimeterbeitrag
							Permis de construire
							Personaldienstbarkeit
							Personalfürsorge Aus Mitteln der beruflichen Vorsorge finanziertes Wohneigentum Das Wohnrecht z.B. ist als ein der Veräusserung gleichkommendes Recht einzustufen mit Rückzahlungspflicht  Bd. 103 
										S. 223
									
									
										    Der Abschluss eines Mietvertrages stellt kein vergleichbarer Eingriff in das Wohneigentum dar, weil damit keine dingliche Belastung des Eigentumsrechts einhergeht  Bd. 103 
										S. 225
									
									
										    Die Verwendung für den Eigenbedarf ist zwar eine Voraussetzung für den Anspruch auf einen Vorbezug, der Wegfall dieser Voraussetzung (z.B. durch spätere Vermietung) führt hingegen nicht von Rechts wegen zu einer Rückzahlungspflicht hinsichtlich des ausbezahlten Betrages  Bd. 103 
										S. 220
									
									
										    Ein Vorbezug ist dann nicht möglich, wenn dieser von Anfang an einzig eine gewinnorientierte Investition im Blick hat  Bd. 103 
										S. 225
									
									
										    Wird das Wohneigentum nicht veräussert oder belastet, sondern nur vermietet (faktische Aufgabe der Eigennutzung), so sind die Mittel der beruflichen Vorsorge darin nach wie vor gebunden (keine Rückzahlungspflicht)  Bd. 103 
										S. 224
									
									
										    Zum Unterschied der wirtschaftlichen Belastung, die einer Veräusseung gleichkommt vs. Vermietung gegen Entgelt  Bd. 103 
										S. 222
									
									
										    Begünstigung des überlebenden Lebenspartners durch letztwillige Verfügung. Alleinerbeneinsetzung genügt nicht  Bd. 100 
										S. 96    Aus Mitteln der beruflichen Vorsorge finanziertes Wohneigentum Höhe des Vorbezuges  Bd. 100 
										S. 201
									
									
										    Verpflichtung zur Rückzahlung  Bd. 100 
										S. 202
									
									
										    Vorbezug nach Eintritt des Vorsorgefalls  Bd. 100 
										S. 201
									
									
										    Wer hat Anspruch auf einen Vorbezug  Bd. 100 
										S. 198
									
									
										    Güterrechtliche Behandlung Ein während der Ehe realisierter Verlust auf dem Vorbezug ist bei der Ermittlung der Austrittsleistung nicht zu berücksichtigen. Tragung des Zinsausfalles auf dem Vorbezug.  Bd. 92 
										S. 313
									
									
										    Güterrechtliche Behandlung, des aus Mitteln der beruflichen Vorsorge finanzierten Wohneigentums Behandlung des konjunkturellen Mehrwerts einer Liegenschaft, der auf den Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben entfällt. Auflösung Güterstand vor Eintritt des Vorsorgefalls  Bd. 97 
										S. 171
									
									
										    Behandlung des Vorbezuges für Wohneigentum. Ein Vorbezug für Wohneigentum, das während der Ehe veräussert oder verwertet wurde, ist im Rahmen einer Ehescheidung nur insoweit nach den Regeln von Art 22 FZG zu teilen, als bei der Veräusserung oder Verwertung ein Erlös erzielt worden ist.  Bd. 89 
										S. 313
									
									
										    Beschränkung der Anspruches Nach Eintritt eines Vorsorgefalles zufolge vollständiger Invalidität besteht kein Anspruch mehr auf einen Vorbezug für den Erwerb von Wohneigentum.  Bd. 87 
										S. 433
									
									
										    Mit Vorbezügen finanzierte Liegenschaft verbleibt im Gesamteigentum beider Ehegatten. Ausländisches Scheidungsurteil ordnet die Weiterführung des Gesamteigentums an. Berücksichtigung der Vorbezüge bei der Vorsorgeausgleichsteilung.  Bd. 92 
										S. 318
									
									
										    Vorbezug Ehegatten und Drittperson als einfache Gesellschaft.  Bd. 88 
										S. 416
									
									
										    Hinterlassenenleistung Begünstigung des Lebenspartners für Hinterlassenenleistungen. Schriftliche Begünstigung zu Lebzeiten auf das Todesfallkapital als formelle Voraussetzung zulässig.  Bd. 92 
										S. 349
									
									
										    Scheidung Angemessene Entschädigung nach Art. 124 ZGB durch monatliche Zahlung an die Rentenkasse. Fehlende gesetzliche Grundlage dazu.  Bd. 88 
										S. 57
									
									
										    Vorbezug von Vorsorgeguthaben zum Erwerb von Wohneigentum Rückzahlung, wenn das Eigentum an der Liegenschaft als Vorausempfang auf den Erbteil übergeht. Schenkung oder gemischte Schenkung oder der Verkauf der Liegenschaft zu einem «Familienpreis»  bewirkt keine Aufhebung der Rückzahlungspflicht  Bd. 96 
										S. 15
									
									
										   
							Personalgrundlast
							Personalrecht
							Personen im Ausland Ausnahmen von der Bewilligungspflicht Begriff des Grenzgänger im Sinne des Freizügigkeitsabkommens und von Art. 7 lit. j BewG  Bd. 91 
										S. 277
									
									
										    Kantonale Beschränkungen Zeitliches Verbot von Kaufvertragsabschlüssen in bestimmten Gemeinden. Rechtsgrundlagen  Bd. 91 
										S. 285
									
									
										    Person im Ausland Polizeiliche Anmeldung einer Person im Ausland in der Schweiz begründet noch keinen Wohnsitz  Bd. 94 
										S. 428
									
									
										    Schenkung Gesellschaftsanteil an einem Grundstück von ausländischer Ehefrau an den ausländischen Ehemann. Prüfung des rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitzes in der Schweiz  Bd. 94 
										S. 255
									
									
										    Trust nach amerikanischem Recht mit einem im Ausland wohnenden schweizerischen Trustee, der das Vermögen für begünstigte schweizerische Personen hält, gilt nicht als Person im Ausland  Bd. 91 
										S. 388
									
									
										   
							Personen im Ausland,  Erwerb von Grundstücken Ausnahmen von der Bewilligungspflicht Abkommen über die Freizügigkeit der Personen. Regelung des Erwerbes einer Ferienwohnung. Entstehungsgeschichte der Ausnahmen von der Bewilligungspflicht.  Bd. 86 
										S. 175
									
									
										    Aparthotel als ständige Betriebsstätte. Anforderungen  Bd. 94 
										S. 264
									
									
										    Internationalen Fussballverbandes (FIFA) Auslegung des staatspolitischen Interesses des Bundes.  Bd. 86 
										S. 204
									
									
										    Bedingungen und Auflagen Begriff Auflagen und Bedingungen  Bd. 86 
										S. 175
									
									
										    Klarheit Bedingung muss sich klar aus der Bewilligung ergeben.  Bd. 86 
										S. 175
									
									
										    Widerruf Apparthotel. Widerruf der Bewirtschaftungsauflage wegen unzumutbaren verschlechterten Mietbedingungen.  Bd. 88 
										S. 151
									
									
										    Missachtung von Auflagen  Bd. 86 
										S. 194
									
									
										    Voraussetzungen für den Widerruf einer Auflage. Vertrauensschutz und Verhältnismässigkeit.  Bd. 86 
										S. 175
									
									
										    Zwei erworbene Stockwerkeinheiten völlig voneinander getrennt zu halten. Wiederherstellung des Zustandes gemäss Bewilligung, auch wenn die Baubehörde zwei miteinander verbundene Wohnungen bewilligt hat  Bd. 95 
										S. 274
									
									
										    Beherrschende finanzielle Beteiligung Begründung von Pfandrechten kann zu einer Erwerbsform von Grundstücken im Sinne des BewG führen  Bd. 96 
										S. 426
									
									
										    Finanzierungen durch ausländische Banken.  Bd. 87 
										S. 79
									
									
										    Gewährung eines Darlehens zur Liberierung von Aktienkapital  Bd. 96 
										S. 65
									
									
										    Grundpfandgesicherte Forderung. Höhe. Wirtschaftliche Schwäche und Abhängigkeit des Eigentümers und Pfandschuldners vom Gläubiger  Bd. 96 
										S. 65
									
									
										    Behörden und Verfahren Beschwerdelegitimation. Notar  Bd. 93 
										S. 416
									
									
										    Grundbuchsperre zur Erhaltung des rechtlichen und tatsächlichen Zustandes  Bd. 94 
										S. 255
									
									
										    Interesse an der nachträglichen Feststellung der Bewilligungspflicht wegen den zivilrechtlichen Folge  Bd. 94 
										S. 255
									
									
										    Kantonale Bewilligungs- und Beschwerdebehörden dürfen erteilte Bewilligungen aus staatspolitischen Gründen nicht mehr beurteilen  Bd. 94 
										S. 264
									
									
										    Kantonales Novenverbot bei zwei kantonalen Gerichtsinstanzen  Bd. 97 
										S. 196
									
									
										    Rechtsmittel bei der kantonalen Beschwerdeinstanz Verkauf der vermieteten Wohnung an eine Person im Ausland. Der Mieter ist nicht beschwerdeberechtigt gegen die Bewilligungsverfügung.  Bd. 88 
										S. 146
									
									
										    Rechtsmittel bei der kantonalen Beschwerdeinstanz. Anerkennung der kantonalen BewG-Rekurskommission als oberes Gericht (Tessin)  Bd. 93 
										S. 105
									
									
										    Bewilligung Zeitpunkt für die Bewilligungspflicht  Bd. 86 
										S. 169
									
									
										    Einzelne Bewilligungs- und Verweigerungsgründe Betriebsstätte. Mit der Aufgabe des Hotelbetriebes und der Vermietung der ehemaligen Hotelzimmer als Studentenwohnungen liegt eine bewilligungspflichtige Wohnnutzung vor  Bd. 95 
										S. 57
									
									
										    Ferienhaus/Zweitwohnsitz. Begriff Nettowohnfläche. Berücksichtigung Hallenbad  Bd. 93 
										S. 105
									
									
										    Ferienwohnungen und Wohnungen in Apparthotel. Kantonale Bewilligungsgründe (Wallis). Fehlende gesetzliche Grundlage für die Bewilligung der kontingentsfreien Eigentumsübertragung zwischen Personen im Ausland ausserhalb von Fremdenverkehrsorten. Rechtswidrige Praxis im Kanton Wallis  Bd. 99 
										S. 194
									
									
										    Kaufsrecht an Ferienwohnung. Kantonale Bewilligungsgründe und der Fremdenverkehrsgemeinde Lauterbrunnen. Massgeblicher Zeitpunkt für die Anrechnung an das kantonale Kontingent und die kommunale Begrenzung (BE)  Bd. 100 
										S. 329
									
									
										    Erwerb Beurkundung, Zahlung Kaufpreis und Besitzesantritt führt zur wirtschaftlichen Beherrschung des Grundstückes und ist bewilligungspflichtig.  Bd. 89 
										S. 254
									
									
										    Bewilligung aufgrund staatspolitischer Interessen  Bd. 94 
										S. 264
									
									
										    Dienstwohnungen Liegenschaft mit Dienstwohnungen  Bd. 86 
										S. 199
									
									
										    Eigentümerähnliche Stellung Mehrere Vereinbarungen sind in ihrer Gesamtheit und auch unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu würdigen. Massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung.  Bd. 86 
										S. 169
									
									
										    Erwerb durch eine ausländische Stiftung als eingesetzte Erbin  Bd. 104 
										S. 190
									
									
										    Massgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Bewilligungspflicht  Bd. 94 
										S. 255
									
									
										    Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes (Art. 26 Abs. 2 lit. a BewG), Rückerstattung und Verjährung der geleisteten Kaufpreiszahlung (Art. 26 Abs. 4 lit. b BewG); Rechtsmissbrauch  Bd. 102 
										S. 41
									
									
										    Schützenswerte Beziehung zum Grundstück durch ausländische Erben oder Vermächtnisnehmer. Umfang. Zweitwohnung und Ferienwohnung.  Bd. 92 
										S. 219
									
									
										    Umgehungsgeschäft. AG wird Erwerbsbewilligung verweigert. Kauf des Grundstückes durch zwei Personen, die massgeblich an der AG beteiligt sind  Bd. 99 
										S. 225
									
									
										    Wann beginnt die Zweijahresfrist zum Verkauf des Grundstückes gemäss Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BewG zu laufen?  Bd. 104 
										S. 193
									
									
										    Zur Frage, ob eine juristische Person eine schutzwürdige Beziehung zu einem Grundstück knüpfen kann (Antwort: Nein)  Bd. 104 
										S. 193
									
									
										    Gesetzgebung Bewilligungsgesetz Gegen eine Abschaffung des Bewilligungsgesetzes.  Bd. 87 
										S. 80
									
									
										    Stand der Aufhebung der Lex Koller  Bd. 87 
										S. 446
									
									
										    Überarbeitung der Aufhebungsvorlage zur Lex Koller (BewG).  Bd. 89 
										S. 395
									
									
										    Nachträgliche Feststellung der Bewilligungspflicht Personen im Ausland Aktiengesellschaft als Fondsleitungsgesellschaft, die Grundstücke für einen Immobilienfonds zum Zwecke der Personalvorsorge erwirbt  Bd. 93 
										S. 219
									
									
										    Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, die einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehört, die von Schweizern beherrscht wird  Bd. 95 
										S. 57
									
									
										    Erben und Vermächtnisnehmer. Befristeter Erwerb mit dem Zweck Erwerb wertmässig zu ermöglichen, ohne einen Dauerzustand zu schaffen.  Bd. 92 
										S. 224
									
									
										    Erwerb durch Trustees  Bd. 90 
										S. 7
									
									
										    EU- oder EFTA-Staatsangehörige. Rechtmässiger und tatsächlicher Wohnsitz in der Schweiz. Voraussetzungen.  Bd. 92 
										S. 270
									
									
										    Personen mit Ausländerausweis B haben zusätzlich zu beweisen, dass sie ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben. Bei Zweifeln soll an die Bewilligungsbehörde verwiesen werden.  Bd. 90 
										S. 381
									
									
										    Vermächtnisnehmer  Bd. 87 
										S. 75
									
									
										    Wohnsitz Von Personen im Ausland  Bd. 87 
										S. 70
									
									
										    Strafrecht Nicht vollständige Angaben über die Erwerberin, eine ausländische juristische Person. Fahrlässig begangene Straftat nach Art. 29 Abs. 2 BewG  Bd. 96 
										S. 427
									
									
										    Widerruf Missachtung von Auflagen Widerruf der Bewilligung  Bd. 86 
										S. 194
									
									
										    Unverjährbarkeit Wenn eine Auflage nicht eingehalten wird.  Bd. 86 
										S. 175
									
									
										    Zwingende Verweigerungsgründe Bewilligte Erwerbsfläche Verdoppelung der Fläche des Ferienhauses gegenüber der Gegenstand der Bewilligung bildenden Fläche.  Bd. 86 
										S. 194
									
									
										    Erwerb durch gesetzliche Erben  Bd. 97 
										S. 412
									
									
										   
							Personen im Ausland, Erwerb von Grundstücken Denis Sulliger, Lex Koller et droit des successions  Bd. 105 
										S. 1
									
									
										    Beherrschende finanzielle Beteiligung Dem Erwerber obliegt der Nachweis des Fehlens einer ausländischen Beherrschung. Umkehr der Beweislast bezüglich ausländischer Beherrschung zulasten des Erwerbers  Bd. 103 
										S. 46
									
									
										    Einzelne Bewilligungs- und Verweigerungsgründe Anforderungen an den Nachweis des Mehrbedarfs der Nettowohnfläche  Bd. 105 
										S. 55
									
									
										    Begriff des Betriebsstättengrundstücks in diesem Zusammenhang  Bd. 103 
										S. 213
									
									
										    Die Bewilligung ist zu verweigern, wenn die Fläche grösser ist, als es der Verwendungszweck erfordert; Die Nettowohnfläche von Ferienwohnungen darf 200 m2 in der Regel nicht übersteigen  Bd. 105 
										S. 55
									
									
										    Wenn die Liegenschaft gewöhnlichen Wohnzwecken dient und nicht ein gewisser Hotelservice sichergestellt ist (vgl. Art. 10 lit. c BewG), gilt sie nicht als Teil der hotel- oder Apparthotelbetriebsstätte  Bd. 103 
										S. 217
									
									
										    Wohnbauten bzw. Grundstücke, welche Wohnzwecken dienen, stellen keine Betriebsstätten im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. a BewG dar  Bd. 103 
										S. 218
									
									
										    Erwerb Dem Vermächtnisnehmer wird der Erwerb verweigert, wenn er nicht gleichzeitig gesetzlicher Erbe ist.  Bd. 101 
										S. 162
									
									
										    Der beurkundete Kaufvertrag ist bis zum Erhalt der Erwerbsbewilligung unwirksam; Das Rechtsgeschäft befindet sich in einem Schwebezustand  Bd. 105 
										S. 379
									
									
										    Rechtsgeschäfte über einen Erwerb, für den der Erwerber einer Bewilligung bedarf, bleiben ohne rechtskräftige Bewilligung unwirksam  Bd. 105 
										S. 382
									
									
										    Vor der Erteilung der Bewilligung befindet sich das Rechtsgeschäft in einem Schwebezustand; es wird erst und nur mit der Erteilung der Bewilligung definitiv verbindlich; es entsteht ein Schuldverhältnis, aber (zunächst) noch kein Anpsruch auf Erfüllung der Forderung. Die Verpflichtung zur Eigentumsverschaffung am Grundstück entsteht erst mit der Bewilligungserteilung  Bd. 105 
										S. 383
									
									
										    Wenn das Gesetz für die Beendigung der Unwirksamkeit eine rechtskräftige Bewilligung verlangt, will es verhindern, dass Geschäfte über den Eigentumserwerb Wirkungen entfalten, bevor rechtskräftig feststeht, ob sie abgewickelt werden dürfen  Bd. 105 
										S. 384
									
									
										   
							Personenstandsregister Familienregister Nachweis Familienstandes Person in Erbschaftsfällen. Ausfertigung von 	Auszügen  Bd. 87 
										S. 353
									
									
										   
							Persönliche Rechte
							Persönliche Rechte mit verstärkter Wirkung
							Persönlicher Anspruch
							Personne morale
							Personnes à l`étranger
							Personnes domiciliées à l`étranger
							Pétition d`hérédité, action en
							Pfandausfallschein
							Pfandbelastungsgrenze für landwirtschaftliche Grundstücke
							Pfandentlassung
							Pfandhaftverteilung
							Pfandrecht Schmid-Tschirren Christina, Perspektiven des sachenrechtlichen Spezialitäts-prinzips  insbesondere zur Bedeutung dieses Prinzips bei Pfandrechten  Bd. 97 
										S. 1
									
									
										    Spezialitätsprinzip Sach- oder Rechtsgesamtheit  Bd. 97 
										S. 14
									
									
										    Verpfändung von Bucheffekten  Bd. 97 
										S. 16
									
									
										   
							Pfandrechtserneuerung
							Pfandstelle
							Pfandtitel
							Pfändung Fortsetzungsbegehren Zeitpunkt Die Pfändung, welche gestützt auf ein zu früh eingegangenes Fortsetzungsbegehren erfolgt, ist nicht nichtig.  Bd. 86 
										S. 369
									
									
										    Gegenstand Erbanteil Der Erbanteil kann auch gepfändet werden, wenn der Schuldner und die Miterben behaupten, die seit der Verarrestierung durchgeführte Erbteilung habe für den Schuldner keinen Aktivwert ergeben.  Bd. 86 
										S. 369
									
									
										    Widerspruchsverfahren Grundstücksveräusserung Ein durch einen Arrest gepfändetes Grundstück nach Vormerkung der Verfügungsbeschränkung.  Bd. 86 
										S. 366
									
									
										   
							Pfandvermehrung
							Pfandvertrag
							Pfandverwertung
							Pflanzenrecht Gesetzliches Vorkaufsrecht beim Pflanzenrecht?  Bd. 88 
										S. 3    
							Pflanzung
							Pflichtteil Berechnung des Pflichtteils im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht  Bd. 95 
										S. 231    Pflegedienstleistungen eines Miterben bei der Pflichtteilsberechnungsmasse zu berücksichtigen, ist in diesem Fall unbegründet  Bd. 104 
										S. 276    Pflichtteilsverletzung durch Nacherbeneinsetzung. Keine Herabsetzungsklage erhoben. Verteilung des Überrestes an die Nacherben.  Bd. 89 
										S. 346    Verfügungsfreiheit im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht  Bd. 95 
										S. 235    Wird mit einer Klage (Anfechtung einer letztwilligen Verfügung) nur die Auszahlung des Pflichtteils eingefordert, handelt es sich um eine besondere Art der Herabsetzungsklage  Bd. 102 
										S. 193    Zur Thematik von Pflegedienstleistungen  Bd. 104 
										S. 277    
							Pflichtverletzung
							Photocopie
							Pièce justificative
							Pièce justificative, registre foncier
							Place de parc pour voiture
							Placement, de capitaux
							Plainte
							Plan
							Plan d`alignement
							Plan d`aménagement
							Plan de répartition
							Plan des zones
							Planification successorale
							Plantations
							Plantes
							Planung
							Plus-value
							Points essentiels
							Police des constructions
							Popularservitut
							Porteur, papier au
							Portugal
							Possession
							Postposition
							Poursuite
							Pouvoir disciplinaire
							Précontrat
							Préemption, droit de
							Prekarium
							Prescription
							Prescriptions sur les constructions
							Prestation complémentaire
							Prêt
							Preuve
							Prévoyance professionnelle
							Principauté du Liechtenstein
							Principe de l`accession
							Principe de la réquisition
							Principe de légalite
							Principe de spécialite
							Priorité dans le temps
							Prise d`eau
							Private Strasse
							Privateigentum
							Privatorische Klausel
							Privilège, en matière hypothécaire
							Procédure civile
							Procédure d`opposition
							Procédure non contentieuse
							Procédure par voie d`ordonnance du juge
							Procédure pénale
							Procès
							Procuration
							Promesse
							Promesse de contracter
							Promesse de vente
							Promesse de vente et d`achat
							Propriété
							Propriété «réelle subjective»
							Propriété collective
							Propriété commune
							Propriété du logement
							Propriété foncière
							Propriété mobilière
							Propriété par étages
							Propriété privée
							Protection contre les congés
							Protection de l`adulte
							Protection des données
							Protest
							Protêt
							Provisorisches Grundbuch
							Provisorium
							Provisoriumsrevers
							Prozess
							Prozessfähigkeit der Ehefrau
							Prüfungsbefugnis
							Prüfungspflicht
							Prüfungspflicht der Urkundsperson
							Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters Mooser Michel, Le rejet des réquisitions d`inscription.  Bd. 90 
										S. 91
									
									
										    Bauhandwerkerpfandrechte Art des Grundpfandes  Bd. 95 
										S. 33
									
									
										    Baupfandgläubiger  Bd. 95 
										S. 34
									
									
										    Pfandobjekte  Bd. 95 
										S. 35
									
									
										    Bei Erbengemeinschaften Erwerb von Grundeigentum. Freier rechtsgeschäftlicher Erwerb nur aus den Mitteln der Erbschaft zulässig. Bei Ausübung eines gesetzlichen Miteigentümervorkaufsrechtes ist die Herkunft der Geldmittel unerheblich und vom Grundbuchverwalter nicht zu prüfen.  Bd. 92 
										S. 225
									
									
										    Bei Trustverhältnissen Anmerkung Zugehörigkeit Trustverhältnis  Bd. 92 
										S. 99
									
									
										    Prüfung fremdsprachiger Trustdokumente?  Bd. 92 
										S. 81
									
									
										    Trusturkunde als Grundbuchbeleg?  Bd. 92 
										S. 81
									
									
										    Bewilligungen Elterliche Sorge Klärung, wer die elterliche Sorge ausübt. Keine Berufung auf den gesetzlichen Schutz des gutgläubigen Dritten  Bd. 95 
										S. 441
									
									
										    Erbteilung Mitwirkung des Willensvollstreckers  Bd. 97 
										S. 124
									
									
										    Gemeinsame Wohnung bei Partnerschaft Grundbuchberichtigung Parteien können über den Gegenstand der Grundbuchberichtigungsklage frei verfügen und sich in der für die Begründung des ursprünglichen Eintrages erforderlichen Form über die Berichtigung des Grundbuches einigen. Grundbuchamt hat die Berichtigung vorzunehmen, sofern nicht offensichtlich das Gestaltungsrecht nicht bestand  Bd. 96 
										S. 400
									
									
										    Haftungsentlastung des Grundbuchverwalters Haftungsentlastung des Grundbuchverwalters von der Pflicht zur Prüfung des Verfügungsrechtes.  Bd. 89 
										S. 277
									
									
										    Miteigentum Abänderung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung  Bd. 88 
										S. 447
									
									
										    Nutzungs- und Verwaltungsordnung  Bd. 97 
										S. 52
									
									
										    Rechtsgrund nach den Vorschriften des Miteigentums  Bd. 88 
										S. 442
									
									
										    Summarische Prüfung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung  Bd. 88 
										S. 442
									
									
										    Unterzeichnung der Nutzungs- und Verwaltungsordnung durch alle Miteigentümer. Prüfungspflicht folgt aus dem Legalitätsprinzip.  Bd. 89 
										S. 278    Rechtsgrund Ausweise bei Ausübung eines Vorkaufsrechts  Bd. 99 
										S. 142
									
									
										    Bei der Anmeldung von öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen hat das Grundbuchamt zu prüfen, durch die verfügende Behörde ob die Verfügung dem Eigentümer eröffnet worden ist  Bd. 91 
										S. 382
									
									
										    Beschränktes Prüfungsrecht. Grundbuchverwalter ist nicht Richter.  Bd. 90 
										S. 96
									
									
										    Fehlende Gültigkeit des Rechtsgrundausweises  Bd. 90 
										S. 105
									
									
										    Gültige Form des Rechtsgrundausweises  Bd. 90 
										S. 102
									
									
										    Richterliche oder amtliche Anordnungen/Urteile Anweisungen des Gerichts zum grundbuchlichen Vollzug von Eintragungen. Inhalt der Anmeldung muss unbedingt und vorbehaltslos sein  Bd. 96 
										S. 74
									
									
										    Gerichtliche Anordnung von Bauhandwerkerpfandrechten  Bd. 95 
										S. 24
									
									
										    Offensichtlich nichtige Anordnungen  Bd. 95 
										S. 25
									
									
										    Zuständigkeit  Bd. 95 
										S. 30
									
									
										    Funktionale Zuständigkeit  Bd. 95 
										S. 30
									
									
										    Örtliche Zuständigkeit  Bd. 95 
										S. 31
									
									
										    Schriftliche Verträge. Prüfung des Verfügungsrechtes, d.h. der Identität des Verfügenden. Möglichkeiten für die Prüfung der Identität. Der Grundbuchverwalter, der die notarielle Beglaubigung der Unterschriften verlangt, handelt gesetzesmässig.  Bd. 89 
										S. 269    Stellvertretung Widerruf einer Vollmacht. Fehlende Voraussetzung für eine Fristansetzung zur Behebung des Mangels  Bd. 96 
										S. 113
									
									
										    Stockwerkeigentum Rechtsgrund nach den Vorschriften des Stockwerkeigentums  Bd. 88 
										S. 442
									
									
										    Reglement über die Nutzung und Verwaltung.  Bd. 87 
										S. 380
									
									
										    Summarische Prüfung des Reglements der Stockwerkeigentümer  Bd. 88 
										S. 442
									
									
										    Umfang der Prüfungspflicht  Bd. 87 
										S. 378
									
									
										    Umfang der Prüfungspflicht Beachtung des Anmeldungsprinzips  Bd. 95 
										S. 27
									
									
										    Beschränkte Prüfungspflicht. Formelle Prüfungspflicht. Keine Pflicht, den materiellen Bestand des Rechtsverhältnisses zu prüfen, ausser bei einem offensichtlich nichtigen Rechtstitel oder wenn das Recht nicht eintragungsfähig ist. Er hat nicht zu prüfen, ob die zur Eintragung angemeldete Dienstbarkeit mit einer bereits eingetragenen Dienstbarkeit kollidiert.  Bd. 92 
										S. 345
									
									
										    Beschränkung bei gerichtlichen Anordnungen  Bd. 95 
										S. 24
									
									
										    Eintragungsfähigkeit des Rechtes  Bd. 95 
										S. 33
									
									
										    Grundstücksbeschreibung  Bd. 95 
										S. 8
									
									
										    Gültiger Rechtsgrund  Bd. 95 
										S. 23
									
									
										    Identität des zu belastenden Grundeigentümers  Bd. 95 
										S. 28
									
									
										    Offensichtlich nichtige gerichtliche Anordnungen  Bd. 95 
										S. 25
									
									
										    Prüfungspflichten  Bd. 95 
										S. 24
									
									
										    Verfügungsrecht  Bd. 95 
										S. 30
									
									
										    Voraussetzungen für die Eintragung des beantragten Rechtes  Bd. 95 
										S. 22
									
									
										    Urteils- und Handlungsfähigkeit Auflösung einer einfachen Gesellschaft Der Grundbuchverwalter hat die Urteilsfähigkeit beim Abschluss des Vertrages nicht zu prüfen.  Bd. 87 
										S. 381
									
									
										    Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit. Zweifel an der Urteilsfähigkeit. Zeitpunkt  Bd. 93 
										S. 359
									
									
										    Verfügungsrecht Ausweis über das Verfügungsrecht  Bd. 90 
										S. 100
									
									
										    Gesetzlicher Vertreter. Ernennungsurkunde  Bd. 93 
										S. 370
									
									
										    Prüfung Vollmacht  Bd. 99 
										S. 141
									
									
										    Vertreter Ehegatte oder eingetragener Partner  Bd. 93 
										S. 366
									
									
										    Erwachsenenschutzbehörde  Bd. 93 
										S. 368
									
									
										    Vorsorgebeauftragter  Bd. 93 
										S. 367
									
									
										    Vorläufige Eintragung Prüfung der richterlichen Anordnung. Diese muss sich gegen den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer richten. Situation, wenn eine Tagebucheintragung für eine Eigentumsänderung noch nicht vollzogen ist.  Bd. 88 
										S. 183
									
									
										    Willensvollstrecker Umfang Zustimmungen Ausübung Vorkaufsrecht, Kaufs- und Rückkaufsrecht  Bd. 93 
										S. 389
									
									
										    Zweck Vermeidung nichtiger Grundbucheinträge  Bd. 95 
										S. 22
									
									
										   
							Prüfungspflicht des Handelsregisterführers
							Public, immeuble
							Publicité du registre foncier
							Publique, chose
							Publique, route
							Publizität
							Publizitätseinrichtung
							Publizitätsprinzip
							Puissance paternelle
							Pupille, immeuble du
							Purgation
							Purge hypothécaire
							Purin
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